ich bin vor kurzem deutsche geworden. dadurch bekommt mein mann eine unbefristete aufenthat- und arbeitserlaubnis. wir haben vor bald nach italien umzuziehen und mich interesiert ob er dann mit dieser unbefristete aufenthat- und arbeitserlaubnis auch dort arbeiten koennte.
Für EU-Bürger (und das seid ihr) gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Italien. Für einen Wohnsitz in Italien ist eine Registrierung bei der italienischen Fremdenpolizei unotwendig. Nach drei Monaten Aufenthalt wird eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die dementsprechend erteilt werden muß.
Du schreibst jetzt nicht, welche Staatsangehörigkeit dein Mann hat, aber eines ist definitiv: wenn du nach als Deutsche nach Italien ziehst, dann darf dein Mann mit dir mitziehen und dort arbeiten, egal welche Staatsbürgerschaft er hat. Er bekommt dort eine eigene Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ihm nicht verweigert werden darf.
mein mann ist kroate (also kein EU land) und ich denke das es mit der unbefristeten aufenthats- und arbeitserlaubnis die er hier in de bekommt nich in italien arbeiten kann, oder bin ich falsch?
Danke
gema
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Wenn du nach Italien ziehst, darf dein kroatischer Mann in Italien bei dir wohnen und dort arbeiten. Mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis hat das nichts zu tun. Er bekommt eine eigene italienische und hat darauf auch einen EG-rechtlichen Anspruch. Du darfst mit deinem Mann im gesamten EWR wohnen und arbeiten.