ist das nicht dasselbe wie Erlass von z.B. Gerichtskosten? Ich sollte e. unbefristete Niederschlagung beantragen, tat dies und erhalte 2 Jahre später eine Zahlungsauffordeung. Ist denn die Schuld nicht erlassen worden mit der Nierderschlagung?
ist das nicht dasselbe wie Erlass von z.B. Gerichtskosten? Ich sollte e. unbefristete Niederschlagung beantragen, tat dies und erhalte 2 Jahre später eine Zahlungsauffordeung. Ist denn die Schuld nicht erlassen worden mit der Nierderschlagung?