Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag ist aber noch in der Probezeit die 6 Monate beträgt und diese läuft in wenigen Tagen z.B. am 31.8.08 ab.
In der Probezeit gilt die gesetztliche Kündigungsfrist von 14 Tagen, d.b. er kann bis zum 31.8. noch gekündigt werden - stimmt das ??
Der Arbeitgeber möchte jetzt aktuell den unbefristeten Arbeitsvertrag in einen befristeten ändern.
Geht das so einfach ?? Hat das Auswirkungen auf die Probezeit ??
Der Arbeitnehmer will nämlich sowieso kündigen aber erst sagen wir z.B. zum 31.10.08, d.b. doch die Kündigungsfrist nach der Probezeit ist gesetztlich 4 Wochen zum 15ten oder zum Monatsende.
Wenn er bis zum z.B. 15.9.08 nicht durch den Arbeitgeber gekündigt würde, ist der nächste mögliche Kündigungstermin für bei dann doch der 31.10.08.
Kann jemand zu diesem „Konstrukt“ was sagen ?
Nur mit Änderungskündigung und nur mit Sachgrund
In der Probezeit gilt die gesetztliche Kündigungsfrist von 14
Tagen, d.b. er kann bis zum 31.8. noch gekündigt werden -
stimmt das ??
Ja.
Der Arbeitgeber möchte jetzt aktuell den unbefristeten
Arbeitsvertrag in einen befristeten ändern.
Geht das so einfach ??
Nein http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
Abs.1 geht aber dann auch nur mit Änderungskündigung
Hat das Auswirkungen auf die Probezeit
??
Nein
Wenn er bis zum z.B. 15.9.08 nicht durch den Arbeitgeber
gekündigt würde, ist der nächste mögliche Kündigungstermin für
bei dann doch der 31.10.08.
Nein.
4 Wochen zum
heißt, dass der letzte Arbeitstag der Monatsletzte oder 15 ist, wenn mit einer vorlaufenden Frist von 4 Wochen gekündigt wird.
Also
Kündigung zum 30.09. muss am 02.09. zugestellt sein.
Kündigung zum 15.10. muss am 17.09. zugestellt sein.
Kündigung zum 31.10. muss am 02.10. (03.10. = FEIERTAG!) zugestellt sein.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido