Unbefristeten Arbeitsvertrag einklagen

Hallo,
Ich arbeite seit 5 Jahren für ein Bezirksamt in Berlin.
Angefangen habe ich mit 12 Stunden in der Woche mit jeweils einen Halbjahres
Vertrag, also zwei Zeitverträge pro Jahr.
Januar 2010 habe ich einen 11 1/2 Monatsvertrag unterschrieben und nun wurde mir
mit geteilt, das ich im nächsten Jahr keinen neuen Vertrag bekommen werde.
Die Begründung ist, das Hilfsangestellte nicht länger als 5 Jahre beschäftigt werden
können.
Ich würde gerne wissen, ob jemand weiß, ob ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag
einklagen kann?
Vielen dank für Tips
Bodo

Hallo Bodo,

Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer ohne dass er hierfür einen Sachgrund benötigt einen befristeten Arbeitsvertrag von beispielsweise sechs Monate abschließen und diesen dreimal um weitere sechs Monate verlängern. Insgesamt darf dabei die Höchstgrenze von zwei Jahren nicht überschritten werden. Die Verlängerungen müssen sich aber unmittelbar an die vorangegangene Befristung anschließen. Bereits ein Tag dazwischen wäre schädlich. In diesem Fall wäre (nur noch) ein befristeter Arbeitsvertrag bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, so können Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich (!) einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Befristung gegeben sind.

Soweit es sich nicht um eine zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages innerhalb der Höchstfrist von zwei Jahren handelt, bedarf es für die weitere Befristung wiederum eines sachlichen Grundes (z. B. Krankheitsvertretung). Je mehr Anschlussbefristungen allerdings erfolgt sind, um so mehr werden sich allerdings auch die Anforderungen an den Befristungsgrund erhöhen.

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich überprüfen lassen. Allerdings sind hier Fristen zu wahren! Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, dass die Befristung unwirksam ist (z.B. mangels Schriftform, mangels sachlichem Grund, etc.), so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.

Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt wurde, beginnt diese Frist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei.

In der ersten Instanz muß man vor dem Arbeitsgericht nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen. Man kann seine Interessen selbst vertreten. Wahrscheinlich wird aber das Bezirksamt einen Rechtsanwalt beauftragen, so dass es sich empfiehlt, selbst auch einen Anwalt hinzuzuziehen. Solltest Du zum Zeitpunkt des ersten Vertrages noch nicht 52 Jahre alt gewesen sein, stehen Deine Chancen auf einen rückwirkend unbefristeten Arbeitsvertrag günstig.

Ich hoffe, die Infos waren hilfreich für Dich.
Alles Gute
Nelofee

Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen, zumal es sich bei einem Bezirksamt um eine Behörde handelt - Gewerkschaft fragen oder Anwalt für Arbeitsrecht.

Tut mir leid.

mfg

Micha

Danke für die schnelle Antwort.
Bodo

Hallo,
Ich arbeite seit 5 Jahren für ein Bezirksamt in Berlin.
Angefangen habe ich mit 12 Stunden in der Woche mit jeweils
einen Halbjahres
Vertrag, also zwei Zeitverträge pro Jahr.
Januar 2010 habe ich einen 11 1/2 Monatsvertrag unterschrieben
und nun wurde mir
mit geteilt, das ich im nächsten Jahr keinen neuen Vertrag
bekommen werde.

Hallo

als ersten … hier findest ja keine Rechtsberatung statt …also schreib lieber in der 3. Form

zu deiner Frage ich glaube nicht ds du den EINKLAGEN kannst… aber für genauere Info`s währe eine Rechtsanwaltsbefragung wohl besser…

Die Begründung ist, das Hilfsangestellte nicht länger als 5
Jahre beschäftigt werden
können.
Ich würde gerne wissen, ob jemand weiß, ob ich einen
Unbefristeten Arbeitsvertrag
einklagen kann?
Vielen dank für Tips
Bodo

Hallo Bodo,

es Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich
war im Urlaub. Ich kann dir auch keine genaue Auskunft geben, aber da Du bisher nicht festangestellt gewesen bist, wirst Du kaum eine Chanche haben eine Klage einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernward