Unbefristeten Vertrag einklagen?

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand hat eine befristete Beschäftigung (Krankheitsvertretung ohne Enddatum, bzw. bis der kranke Mitarbeiter wieder gesund ist) zum 01.11. angetreten, den Vertrag aber erst am 15.11. bekommen und mit Datum 15.11. unterschrieben (Arbeitsbeginn laut Vertrag ist der 01.11.). 

Da die Schriftform fehlte ist der Vertrag laut §14 TzBfG unbefristet.

Wenn der Arbeitnehmer nun auf sein Recht behaart und darauf besteht, dass der Vertrag unbefristet ist, was passiert, wenn der kranke Mitarbeiter wieder gesund ist. 

Kann der Chef den Mitarbeiter, der auf den unbefristeten Vertrag besteht nicht einfach kündigen? Wenn der kranke Mitarbeiter wieder da ist, ist ja genug Personal da. Bringt es etwas, wenn der Beschäftigte sein Recht auf einen unbefristeten Vertrag einklagt? 

Danke für eure Ratschläge und Hinweise
Liebe Grüße
Sara

Hallo,

mal angenommen jemand hat eine befristete Beschäftigung
(Krankheitsvertretung ohne Enddatum, bzw. bis der kranke
Mitarbeiter wieder gesund ist) zum 01.11. angetreten, den
Vertrag aber erst am 15.11. bekommen und mit Datum 15.11.
unterschrieben (Arbeitsbeginn laut Vertrag ist der 01.11.). 

Da die Schriftform fehlte ist der Vertrag laut §14 TzBfG
unbefristet.

Wenn der Arbeitnehmer nun auf sein Recht behaart und darauf
besteht, dass der Vertrag unbefristet ist, was passiert, wenn
der kranke Mitarbeiter wieder gesund ist. 

Welches Recht? Du schreibst doch, dass der befristete Vertrag unterschrieben wurde.

Kann der Chef den Mitarbeiter, der auf den unbefristeten
Vertrag besteht nicht einfach kündigen? Wenn der kranke
Mitarbeiter wieder da ist, ist ja genug Personal da. Bringt es
etwas, wenn der Beschäftigte sein Recht auf einen
unbefristeten Vertrag einklagt? 

Wenn es eine Probezeit gibt, dann kann er unter Einhaltung der Fristen kündigen.
Grundsätzlich sollte dem AN klar sein worauf er sich eingelassen hat: eine befristete Stelle als Vertretung. Klagt er erfolgreich auf eine unbefristete Stelle und der kranke AN kommt wieder, dann hat der AG u.U. eine Stelle zu viel besetzt.

Gerade kleineren Unternehmen kann das einen Genickbruch geben.
Das sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten, wenn man gegen etwas klagt, was ursprünglich nicht vereinbart wurde.

Viele Grüße

hallo.

Welches Recht? Du schreibst doch, dass der befristete Vertrag
unterschrieben wurde.

aber erst nach aufnahme der arbeit. und da steckt der teufel im detail:
http://www.frag-einen-anwalt.de/befristeter-Arbeitsv…

Wenn es eine Probezeit gibt, dann kann er unter Einhaltung der
Fristen kündigen.

probezeit oder nicht: jeder kann unter einhaltung der fristen kündigen. das problem für den AG ist meistens, einen rechtlich einwandfreien grund zu finden.

gruß

michael

probezeit oder nicht: jeder kann unter einhaltung der fristen
kündigen. das problem für den AG ist meistens, einen rechtlich
einwandfreien grund zu finden.

Hallo,

welchen rechtlich einwandfreien Grund bräuchte man denn in der Probezeit?

MfG

2 Like

hallo.

welchen rechtlich einwandfreien Grund bräuchte man denn in der
Probezeit?

auch bei kündigungen während der probezeit muß ein kündigungsgrund angegeben werden. „mir gefällt ihre nase nicht“ ist zum beispiel kein rechtlich einwandfreier solcher.

gruß

michael

der sich gerade fragt, wieso es für einen solchen „einwand“ zwei sternchen gibt…

auch bei kündigungen während der probezeit muß ein
kündigungsgrund angegeben werden.

Sag das mal diesen Anwälten hier, die schreiben doch tatsächlich "Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. "(http://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/arbeitsre…). Und anderswo liest man „Während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Grund erfolgen.“ (http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wie-arbeit…).
Überleg mal, wofür eine Probezeit wohl gut sein könnte, wenn es anders wäre.

„mir gefällt ihre nase
nicht“ ist zum beispiel kein rechtlich einwandfreier solcher.

Aber sicher doch. Man sollte dann aber formulieren: „Gründe in der Person des Arbeitnehmers“. Siehe erster Link. Und natürlich überflüssig in der Probezeit.

der sich gerade fragt, wieso es für einen solchen „einwand“
zwei sternchen gibt…

Vielleicht, weil’s richtig ist?

3 Like

Hallo,

eine Entfristungsklage kann auch erst zum Ablauf eines befristeten Vertrages eingereicht werden.

Ansonsten muß der AG grundsätzlich auch das Risiko tragen, wenn er zu dämlich ist, rechtssichere Arbeitsverträge abzuschließen.

Zur probezeitproblematik ist hier so viel Blödsinn geschrieben worden, daß ich mir den Hinweis erlaube, daß lediglich die Antwort von testare verwendbar ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

was Du unter dem"Blödsinn" über Probezeiten verstehst würde mich schon sehr interessieren…

Viele Grüße

Hallo,

die Postings von Michael waren Blödsinn. Testare hat das richtig gestellt.

Falls Du Dich aber angesprochen gefühlt hast, so sei versichert, daß Du nichts wirklich inhaltlich Falsches zur Probezeit geschrieben hast, dafür aber Deine Bemerkung zu rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen Befristung

Welches Recht? Du schreibst doch, dass der befristete Vertrag unterschrieben wurde.

ebenfalls von profunder arbeitsrechtlicher Unkenntnis zeugt.

&Tschüß
Wolfgang