Hallo,
angenommen A hat einen Arbeistvertrag, in dem nicht geregelt ist, dass der Vertrag endet mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters, 63/ 65 / 67 Jahren? Was gilt dann ? Arbeitsverpflichtung bis zum Tod ?
Weiß da jemand was ?
Danke
Hallo,
angenommen A hat einen Arbeistvertrag, in dem nicht geregelt ist, dass der Vertrag endet mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters, 63/ 65 / 67 Jahren? Was gilt dann ? Arbeitsverpflichtung bis zum Tod ?
Weiß da jemand was ?
Danke
Die gesetzliche Regelung …
… deckt diesen wie viele Fälle des Arbeitsrechts von vorneherein ab.
Gruß
Stefan