Unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen.

Also der Arbeiter hat seinen Letzen Zeitvertrag bis zum 31.01.2010 dann ist er 2 jahre in der Firma.

Der Arbeitsvertrag war am anfang für 1 Monat ausgestellt, dann für 6 Monate, dann für 8 und zu letzt nochmal für 8 oder 9 bin mir da nicht ganz sicher. Der Arbeiter war aber bei den verlängerungen immer in ein und der Selben Abteilung dieser Firma Tätig.(Lebensmittelbranche Süßwarenhestellung)

Nun meine Frage. Aus verschiedenen Foren etc ließt man das wenn man in einer Abteilung dauerhaft Tätig ist das dann nur 2 Verlängerungen möglich sind und keine 4! somit wäre der Zeitvertrag ja schon lange ein unbefristeter oder ist das Falsch?

Mfg

Hallo nochmal wollte da noch was ergänzen was vlt wichtig ist.

Die Auftragslage dieser Firma ist zum Aktuellen Zeitpunkt sehr hoch! und es wird sicherlich noch mehr wenn die Süßwarenmesse zuende ist.

und noch ne frage nebenbei dürfen firmen jmd bis zu 2 jahre halten und dann wieder eine neue " Aushilfe" einstellen oder vielmehr jemanden der dann wieder 2 jahre befristet arbeitet? Wenn ja warum setzt der gesetzgeber oder die Politik da keinen Riegel vor?

Der arbeiter über den wir reden war in den 2 jahren wo er dort arbeitet gerade mal 5 Tage Krank hat fast immer Samstags gearbeitet obwohl samstags nicht zur regelarbeitszeit gehört.

Wenn es keinen unbefristeten Arbver. gibt muss man das doch anfechten können vorm Arbeitsgericht.

Hallo,

ein Vertrag kann ohne Sachgrund bis zu dreimal verlängert werden bis zur Höchstdauer von 2 Jahren. Der erste Vertrag dauerte einen Monat und wurde wie es aussieht auch nur dreimal verlängert.

Wenn die Verlängerungen auch wirklich nur Verlängerungen waren ohne Änderung der Anstellungsbedingungen, ist das alles in Ordnung.

VG
EK

Hallo,

zu deiner Zusatzfrage noch die Ergänzung:

Es ist gerade der Sinn der gesetzlichen Regelung, dass der AG nach 2 Jahren den AN gehen lassen kann, ohne das Arbeitsgericht fürchten zu müssen.

Das alles ist auch im Sinne der EU-Befristungsrichtlinie, deren „Riegel“ eben darin besteht, entweder nur mit Sachgründen (wie z.B. vorübergehendem Bedarf) oder für maximal 2 Jahre zu befristen, obwohl vielleicht ein Dauerbedarf besteht und danach eben ein anderer AN für 2 Jahre eingestellt wird.

VG
EK

Hallo dann hab ich aber noch ne frage, ist es denn auch rechtens das der arbeitgeber wirklich bis zum letzen tag Zeit hat dem Arbeitnehmer zu sagen ob er festangestellt wird oder gehen darf? Die Psychische belastung ist bei demjenigen der um den arbeitsplatz bangt ja imens hoch…

Hi!

Der AG muss sogar überhaupt nichts sagen.
Wenn der AN am nächsten Tag auftaucht und nach Hause geschickt wird, wäre das immer noch ausreichend.

Gruß
Guido

P.S. Über moralische Dinge reden wir hier nicht