Unbefristeter Aufenthalt alten Pass verloren

Hi, kurze frage habe bei meinem Umzug meinen alten pass verloren indem eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung ist. Habe vom türkischen konsulat einen neuen pass bekommen. Da nun die aufenthaltsgenehmigung elektronisch ist. Ist diese im neuen pass nicht dokumentiert. Nun hab ich bei der ausländerbehörde einen Termin zur beantragung der elektronischen karte. Die wollen den alten und neuen pass sehen. Den alten mit der unbefristeten habe ich nicht mehr. Bin hier geboren und die behörden haben mit Sicherheit meine passkopie in meiner akte. Aber in der Einladung steht ich soll beides mitnehmen. Was kann ich da tun. Und bekomme ich dafür ein bußgeld aufgedrückt ?

Nein.
Verlieren von Pässen ist nicht strafbar !
Und was man verloren hat kann man nicht mitbringen, weder in der Türkei noch in Deutschland.

Über die einmal erteilte Aufenthaltsgenehmigung gibt es Unterlagen bei den Behörden. Es hängt nicht von dem Stempel im Pass ab.

Es sollte problemlos sein.

MfG
duck313

Danke,
Also kann man praktisch sagen, dass man die pässe nur der Einfachheit halber mitbringen soll. Weil es dann nicht noch rausgesucht werden muss. Ich habe ja den neuen pass als Identitätsnachweis dabei. Ich hoffe die Dame in der Behörde sieht das auch so :confused:

Die Einladung ist ein Vordruck, den jeder so bekommt. Wenn vorhanden, macht es ja auch Sinn, beide Pässe mitzubringen. In deinem Fall gibt es den alten halt nicht mehr, fertig.

Gruß,
Steve

Eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe eines mittleren Bußgeldes kann es aber trotzdem geben … Bearbeitungsgebühren gibt es doch eigentlich fast immer.

Kann es eventuell ein Bußgeld o.ä. geben dafür, dass der Verlust nicht umgehend angezeigt wurde?