Unbefristeter Mietvertrag

Hallo

Kann eine Wohnung mieten von einer alten Dame und brauche nur die Nebenkosten bezahlen,wie sichere ich mich ab,damit mir nicht passiert! Ein Mietvertrag auf unbestimmte zeit wäre doch möglich oder!

gruß
giggi

wovor willst du dich absichern?

Hi
weiß nicht ob der Vertrag gegen die guten Sittenverstößt, wenn du von einer älteren Frau ( im Kopf noch klar?) Räumlichkeiten anmietest und dabei nur die Nebenkosten zu bezahlen hast. Sollte die ältere Frau noch nahestehende Menschen um sich herum haben, so wird das sicherlich nicht einfach werden. Kommt diese später in eine bedürfnislage könnte das für dich, so du denn keine Miete bezahlst sicherlich blöde ausgehen, da dann die nächsten Verwandten ein zu springen hätte. deneke mal darüber nach…
Gruß Peter

Hi,
Hab ich mir auch schon überlegt, nur dass problem ist ich habe bei der
alten Dame fast 20 jahre geputzt und für sie eingekauft und versorgt!
Nun sagt mir die Dame dass ich ihre Wohnung haben kann und nur für die
Nebenkosten aufkommen müsse als Dank,denn sie lebt im Altersheim und hat
auch keine Verwandten mehr nur einen Betreuer aber sie ist( klar im kopf) ?
Sie sagte sie hat auch schon beim Notar alles geregelt dass ich nach ihrem
Tode die Wohnung erbe.Mehr kann ich auch nicht sagen.
Man bekommt nicht alle Tage so ein Angebot,nun bin ich jetzt etwas
irretiert!

gruß giggi

Hi
da haben wir doch schon das erste Problem sie hat einen Betreuer. und der Betreuer hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Frau wenn Sie im Heim lebt auch die Kosten die Sie erzeugt bezahlen kann, weil unser Steuerzahler das eben nicht machen will solange die Dame noch vermögend ist. Andererseits kann die Dame zwar ihren willen äußern, bekommt den aber immer zu gefiltert durch die Betreuerin, welche, ist sie eine sogenannte Berufsbetruerin, ja von zuständigen Betreuungsgericht bzw. vom Notariat beigestellt worden ist. Die Dame wird nun ihr Vermögen aufwenden müssen um über die Runden zu kommen. Dann glaubt in aller Regel das Häuschen dran undda hat die Betreuerin die Aufgabe die Interessen der Betreuten sowie die Interessen deer gesellschaft eben nicht für die alte dame aufkommen zu müssen zu wahren. Das fängt schon damit an, dass Sie die Wohnung solange Sie nicht darin wohnt gegen ein Endgeld angemessen verwerten muß. Das beste ist so rate ich Ihnen setzen ise sich mit der alten dame und der Betreuerin zusammen an einen Tisch und finden Sie dafür eine Regelung, den die Alte dame kann nicht mehr für sich 100% tig handeln…
Gruß Peter

Hi

Vielen Dank für die Info, werde mich mit denen zusammensitzen.
gruß Giggi

Es wird Ihnen garantiert etwas passieren, wenn jemand behauptet, Sie hätten die alte Dame übers Ohr gehauen und der Altersenilität dahingehend ausgenutzt, sich kostenfreien Mietraum zu erschleichen und lediglich die Nebenkosten zu tragen. Zu empfeheln wäre mindestens die Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete um eine solche Sache nicht für Erben oder sonstwen anfechtbar zu machen. Danach können Sie im Gegenseitigen Einvernehmen auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von maximal 4 Jahren verezichten. Das wäre dann auch für den Eigenbedarfsfall zu Ihrem, während eine sitenwidrige „0“-Nummer garntiert keinen häuslichen Friden bescheren dürfte! Achten sie beim Mietvertragsabschluß darauf, dass die alte Dame auch tatsächlich noch alleine mit Ihnen einen Mietvertrag abschließn kann, und nicht bereits Kinder in die Erbfaolge nach dem Tod des Ehegatten eingetreten sind, ohne bislang die eigene Mutter zu einer erbrechtlichen Auseinandersetzungn gezwungen zu haben; da stecken häufig erfolgreiche und potentielle Gegener erschlichener Vertäge, die dann zusätzlich die Staaatsanwalt auf den Plan rufen!

klar, warum sollte das nicht möglich sein