Kann ein 3-jähriges, unbefristetes Arbeitsverhältnis aus ungenannten betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden? Ist dieses rechtens?
Das lässt sich ohne Kenntnis weiterer Details kaum beantworten. Bei Kleinbetrieben sind andere Regeln als bei großen. Gibt es einen Betriebsrat oder geltenden Tarifvertrag? Die Regel ist bei betriebsbedingten Kündigungen in Großbetrieben, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Bei Kleinbetrieben (unter 20 Mitarbeitern) hat der Arbeitgeber große Freiheiten. Den Grund muss er nicht unbedingt nennen. Spätestens bei einer Kündigungsschutzklage muss er aber die Karten auf den Tisch legen.
Hallo. Bin leider gerade in der gleichen Situation, daher kann ich dir sagen, dass es leider möglich ist. Betriebsbedingt ist ja der Grund, den muss man nicht auch noch aufschlüsseln.
Länger als 4 Wochen frist hast du erst ab 5 jahre Betriebszugehörigkeit. Lg mikmona
Es kommt darauf an…
… welche Fristen anzuwenden sind.
Kann ein 3-jähriges, unbefristetes Arbeitsverhältnis aus
ungenannten betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen
schriftlich gekündigt werden? Ist dieses rechtens?
Bei gesetzlichen Kündigungsfristen nicht, da beträgt gem. § 622 Abs. 2 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
die Kündigungsfrist nach 3 Jahren 1 Monat, was in den allermeisten Fällen nicht mit 4 Wochen gleichzusetzen ist.
Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber von § 622 Abs. 2 abgewichen werden - auch zum Nachteil des AN
ebenfalls grußlos
Teilweise falsch
Bei Kleinbetrieben (unter 20 Mitarbeitern) hat der
Arbeitgeber große Freiheiten.
Die „Kleinbetriebsgrenze“ zur Anwendung des KSchG liegt gem. § 23 KSchG bei 10 AN
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
Den Grund muss er nicht
unbedingt nennen.
Das gilt nicht nur für „Kleinbetriebe“.
ebenfalls grußlos