Unbefristetes AV in befristetes - Sperre?

Hallo,

habe eine wichtige Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann…
Wenn ein Arbeitnehmer X sein bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigt, um eine befristete Tätigkeit aufzunehmen, droht ihm bei späterer Arbeitslosigkeit eine 12wöchige Sperrfrist vom Arbeitsamt, das ist mir zu Ohren gekommen.
Gibt es in diesem Falle eine Mindestbefristungszeit, bei der dieses Risiko dann ausgeschlossen werden kann? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Arbeitnehmer ab 1 Jahr Befristung nichts mehr zu befürchten hat?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten:smile:

P.S. es geht um 2 verschiedene Arbeitsverträge bei 2 verschiedenenen Arbeitgebern, nicht beim gleichen…

Auch hallo.

Wenn ein Arbeitnehmer X sein bestehendes unbefristetes
Arbeitsverhältnis kündigt, um eine befristete Tätigkeit
aufzunehmen, droht ihm bei späterer Arbeitslosigkeit eine
12wöchige Sperrfrist vom Arbeitsamt, das ist mir zu Ohren
gekommen.
Gibt es in diesem Falle eine Mindestbefristungszeit, bei der
dieses Risiko dann ausgeschlossen werden kann? Ich habe
irgendwo gelesen, dass der Arbeitnehmer ab 1 Jahr Befristung
nichts mehr zu befürchten hat?

Eigentlich sollte die Vorgeschichte eines Arbeitsverhältnisses irrelevant sein um von der AA gesperrt zu werden. Aber siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
-> „Kann man eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt durch einen Aufhebungsvertrag verhindern?“

HTH
mfg M.L. (leider nichts Besseres entdeckt…)

Hallo Markus,

vielen Dank für die schnelle Antwort:smile:

Aleerdings reden wir über 2 verschiedene paar Schuhe. Der oben geschilderte Fall hat nichts mit einem Aufhebungsvertrag zu tun.
Es geht um folgendes:

Arbeitnehmer X hat kündigt seinen unbefristeten Vertrag und fängt zum 01.01.2006 einen neuen job an, der bis zum 31.10.2006 befristet ist. Dieser wird dann nicht verlängert und er wird arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt. Ich weiss, dass ihm in diesem Fall eine 12-wöchige Sperrfrist vom Arbeitsamt droht, da er ja ein „sicheres“ (naja…) Arbeitsverhältnis aufgegeben hat und eine absehbare Arbeitslosigkeit riskiert hat…und das Arbeitsverhältnis war auf 10 Monate befristet

Die Frage ist für mich nur: gibt es hier eben einen bestimmten zeitlichen Richtwert (z.B. 1 Jahr Befristung), nach dem Arbeitnehmer X dann keine Sperrzeit mehr füchten muss?

Habe im Internet viel zu dem Thema gelesen, aber nie zu einer zeitlichen Angabe…

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Hierzu läuft ein Rechtsstreit
Hallo @ all,
ich führe gerade vor dem Sozialgericht Dresden einen Prozeß um (fast) dasselbe: Frau in unbefristetem Arbvhss. kündigt, schließt besser bezahltes, auf sechs Monate befristetes Arbeitsverhältnis ab, Verlängerung des Arbvhss. war vom neuen Arbeitgeber in Aussicht gestellt. Als der neue Arbeitgeber ca. einen Monat vor Ende erklärt, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen, geht die Frau zum Arbeitsamt und erhält:
a) eine Sperrfrist;
b) eine Minderung wegen verspäteter Arbeitslosmeldung
auferlegt. Sie hätte nach Meinung des AA sich drei Monate vor Ende des befristeten Arbvhss arbeitslos melden müssen, und der Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis würde immer eine Sperrfrist nach sich ziehen.
Im bisherigen Prozeßverlauf ist das AA von dieser Rechtsmeinung etwas abgegangen und meint nun, Sperrfrist gäbe es jedenfalls dann, wenn durch das befristete Arbeitsverhältnis keine neue Anwartschaft auf AlG erworben worden wäre. Das würde bedeuten: Eine Befristung auf ein Jahr würde KEINE Sperrzeit nach sich ziehen, denn wer ein Jahr gearbeitet hat, der erwirbt damit (neuen) Anspruch auf AlG. Und wenn man sich drei Monate vor Ablauf der Frist beim Arbeitsamt meldet, gibt es auch keine Minderung.
In dem Sinne

  • Django -
    P.S.: Ich schreibe „Arbeitsamt“ und nicht „Agentur für Arbeit“, weil „Agentur für Arbeit“ eine Falschbezeichnung ist. Diese Institution ist ein Amt und keine Agentur, sie übt die vollziehende Gewalt aus. Jemandem etwas erlauben, jemandem etwas verbieten, jemandem eine Sozialleistung bewilligen - das ist Behördentätigkeit.

Hallo Django,

vielen Dank für die Antwort:smile: Ich nehme an, dass Du dervertretende Anwalt bist?:smile:

Im vorliegenden Fall verhält es sich folgendermaßen (ich erzähle jetzt mal die gesamte Geschichte):

Arbeitnehmer X arbeitet seit 2. Dezember 2003 über eine Zeitarbeitsfirma A bei der Entleihfirma B. Seit Oktober 2004 wurde Arbeitnehmer X von B versprochen, fest bei B eingestellt zu werden. Dieses Versprechen ist nun wie eine Seifenblase zerplatzt, da das momentane oberste Management von B keine Frauen einstellen will und Arbeitnehmer X weiblich ist… Das untere Management von B will Arbeitnehmer X aber auf jeden Fall behalten bis das oberste Management sich verabschiedet und soll dann fest eingestellt werden…

Da B nun X das gleiche Gehalt zahlen (lassen) möchte, als wenn X fest eingestellt wäre, holt sich B momentan Angebote von diversen Prsonaldienstleistern ein und möchte, dass X dann über diejenige Firma bei B arbeitet, die diese Leistung am günstigsten anbietet (es geht noch um mehr über Zeitarbeit beschäftigte „Mitarbeiter“ bei B). Da X bei Zeitarbeitsfirma A einen unbefristeten Vertrag hat und eine neue PSA X wahrscheinlich nur befristet einstellen würde, befindet sich X nun in einem Dilemma…

Aber Anspruch auf 12 Monate ALgeld hat X auf jeden Fall auch schon jetzt und eine Rechtsschutzversicherung auch:wink: Klingt aldso, als ob X das Ganze auf jeden Fall riskieren sollte:smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber Anspruch auf 12 Monate ALgeld hat X auf jeden Fall auch
schon jetzt

Nun, hier hatte ich Django missinterpretiert…das hatte nichts damit zu tun…aber trotzdem, danke für die Info!

1 Jahr reicht also doch