Unbefugte Weitergabe von Bewerbungsunterlagen

Liebe/-r Experte/-in,

man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:

Unternehmen A schreibt auf einem Jobportal im Internet eine Stelle aus. Bewerber B bewirbt sich dort auf dem klassischen Postwege, indem er seine komplette Bewerbungsmappe dort hin sendet. Wochen vergehen und Bewerber B fragt per E-Mail nach dem Stand der Dinge, da er bislang keinerlei Info bekommen hat. Weitere Wochen vergehen und Bewerber B erhält von einer ihm völlig unbekannten Personalberatung C seine Unterlagen nebst Absage per Post im Original zurück.

Der Bewerber B kann sich nun nicht vorstellen, dass Unternehmen A diese sehr persönlichen Unterlagen ohne seine Zustimmung einfach an Dritte, in diesem Fall C, weitergeben darf.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Welche Schritte könnte der Bewerber B einleiten, damit Unternehmen A derartiges künftig unterlässt?

Vielen Dank für die Antworten

S.J.

Lieber Fragesteller,

B sollte in diesem Falle an den Datenschutzbeauftragten von A schreiben:

den Sachverhalt darstellen, feststellen, dass personenbezogene Daten ohne Einwilligung nach § 4 a BDSG weitergegeben wurden und dazu eine Erklärung verlangen (Auskunftsrecht!). Ankündigen, dass die zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet wird, wenn bis (3 Wochen Termin setzen) keine Antwort eingegangen ist.

Gleichzeitig ein Schreiben an C mit der Frage, wer Ihre Daten an C weitergegeben hat.

Wenn die Antworten vorliegen, kontaktieren Sie mich! www.mvr-datenschutz.de

Hallo, schaltet ein Unternehmen Dritte, wie z. B. Personalberatungsagenturen ein, handelt dieser im Auftrag des Unternehmens. Der Eingeschaltete ist weisungsabhängig. Datenschutzrechtlich ist dies möglich. Es wäre sogar möglich, dass das Unternehmen die Personalauswahl - nach vorgegebenen Kriterien - auf den Dritten überträgt.

Gruss Siegfried

Weitere Hinweise findet man möglicherweise im Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz.

Der Einsatz einer Personalberatung ist bei entsprechender vertraglicher Gestaltung zulässig. Es ist allerdings unüblich, dass in der Stellenanzeige nicht vermerkt ist, dass die Bewerbungen direkt an die Personalberatung gesandt werden sollen. Wenn dies in der Stellenanzeige nicht angegeben war, ist der_die Betroffene hierüber zumindest zu informieren.

Viele Grüße,

W.H.

… ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bewerber oft selber garnicht mehr wissen wo sie sich überall beworben haben und es daher zu solchen Dopplungen kommen kann. Dies war zwar eine Absage aber im Falle einer Zusage hätte der Kandidat sich sicherlich gefreut oder? Ich denke das hier der Ärger über den langen Prozess und die entgültige Absage überwiegt…
Hier einen Datenschutzbeuaftragten zu beuaftragten erzeugt nur unnötigen Aufwan und letztendlich das verwchwenden von Steuergeldern, da es letztendlich nicht zu einem entgültigen Ergebnis kommen wird.

…sicherlich wird aber auch keine Personalberatung die Daten ohne eine Zustimmung des Bewerbers weitergeben, da diese als profis genau wissen, dass sie dann gegen die Datenschutzrechtlinien verstossen…