Unbegrenzt haftbar ?

Hallo liebe Wissende,

stellt euch folgendes szenario vor.
da gibt es einen filius der mehrmals sein studium erfolglos abgebrochen hat. bafög ausgereitzt bis zur sperre. danach gejobt in unterbezahlten tätigkeiten und jetzt mit fast 30 - kein geld in der tasche, keine ausbildung, kein nix geht er zum arbeitsamt oder eine andere ähnlich geartete institution. mitte der bitte um geld.
dort sagt man aber ja ! gerne. schließlich muß dem jungen ohne eigenes einkommen ja irgendwie geholfen werden.
diese situation könnte natürlich auch mit 40 oder 45 jahren eintreten.
dann ist holland in not.
in dieser hypothetischen situation - wird da die mutter, der vater, die anderen kinder, lebenspartner , werden die dann zur zahlung herangezogen ?
würd mich mal interessieren.
t.

Hallo liebe Wissende,

:in dieser hypothetischen situation - wird da die mutter, der
vater, die anderen kinder, lebenspartner , werden die dann zur
zahlung herangezogen ?

theoretisch ja, weil die unterhaltsansprüche, die er gegen die angehörigen hat, auf den sozialträger kraft gesetzes übergehen. praktisch scheint es aber eher selten zu sein, dass dieser anspruch umgesetzt wird, zumal es auch hohe freibeträge gibt.
schau mal im archiv. ich glaube in den letzten monaten kam diese Frage 2-3 mal auf.

würd mich mal interessieren.
t.