Unbegründete Geschäftsschädigung?

Hallo

Angenommen ein kleiner An & Verkauf hat eine Werbeseite im Internet, wo Seitenbesucher und auch Ladenkunden einen Kommentar zum Laden abgeben können. Der Laden hat normale Öffnungszeiten und ist auch telefonisch erreichbar.
KundeX kauft einen gebrauchten Artikel im Laden, worauf dieser die übliche Gewährleistung hat.
KundeX war auch schon öfters im Laden und gehört schon zur Stammkundschaft. Somit sind Name & Anschrift bekannt.

Ein paar Tage später steht auf der Webseite ein Kommentar vom KundenX.: „Betrug, kaputte Ware, Anzeige, Verbraucherzentrale, Reparatur sonst… und ähnliches Bemerkungen.“ Als Beweis wurden Screenshots von den Einträgen gemacht.

Durch Zufall liest der Ladenbetreiber diesen Kommentar und antwortet darauf sachlich, das KundeX mit dem Gerät in den Laden kommen möchte, da er ggf. Gewährleistung hätte.

Der KundeX reagiert aber nicht auf diesen Kommentar, hat noch nicht angerufen und war auch nicht im Laden.

Der Laden möchte solche unberechtigte und negative Einträge nicht auf sich beruhen lassen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen. Zuerst will man natürlich mit dem Kunden sprechen und den Sachverhalt klären.

Wie lange müsste man dem Kunden Zeit geben bevor man ihn ggf. wegen falscher Unterstellung oder ähnlichem anzeigt, wenn er nicht in den Laden kommen sollte oder sich erst gar nicht meldet? (Es könnte ja sein, das er nur einen Bedienungsfehler gab, sein Strom abgeklemmt wurde oder der Blitz eingeschlagen ist. (Gewitter mit Blitzeinschlägen gab es zur Zeit). Vielleicht hat Kunde X den Eintrag somit nur unbedacht und voreilig geschrieben und denkt sich „Alles ist gut.“

Muss der Kunde X, vom Geschäft erst schriftlich angemahnt werden oder könnte er ggf. Anzeige erstatten? Und wie viel Zeit muss man dem Kunden geben sich zu melden, damit er auch den negativen Eintrag entfernen kann oder entfernen lässt?

Gruß Nino

Hallo

Ich bin kein Rechtsexperte, möchte aber trotzdem meine Gedanken zu der Sache äußern:

Angenommen ein kleiner An & Verkauf hat eine Werbeseite im
Internet, wo Seitenbesucher und auch Ladenkunden einen
Kommentar zum Laden abgeben können. Der Laden hat normale
Öffnungszeiten und ist auch telefonisch erreichbar.
KundeX kauft einen gebrauchten Artikel im Laden, worauf dieser
die übliche Gewährleistung hat.
KundeX war auch schon öfters im Laden und gehört schon zur
Stammkundschaft. Somit sind Name & Anschrift bekannt.

Ein paar Tage später steht auf der Webseite ein Kommentar vom
KundenX.: „Betrug, kaputte Ware, Anzeige, Verbraucherzentrale,
Reparatur sonst… und ähnliches Bemerkungen.“ Als Beweis
wurden Screenshots von den Einträgen gemacht.

Wenn man so einen Service anbietet, dann kann man nicht erwarten, dass nur positive Kommentare abgegeben werden. Man muss auch damit rechnen, dass irgendwann einmal Jemand Kritik äußert. Ob die Kritik berechtigt ist oder nicht, ist eine andere Sache.
Man könnte einfach daher gehen und den Kommentar entfernen oder gleich die ganze Kommentarfunktion deaktivieren.
Oder man könnte auch sachlich auf den Kommentar antworten damit alle Besucher der Seite sehen können wie mit dieser Kritik umgegangen wird.

Durch Zufall liest der Ladenbetreiber diesen Kommentar und
antwortet darauf sachlich, das KundeX mit dem Gerät in den
Laden kommen möchte, da er ggf. Gewährleistung hätte.

Der KundeX reagiert aber nicht auf diesen Kommentar, hat noch
nicht angerufen und war auch nicht im Laden.

Vielleicht hat er die Antwort einfach noch nicht gelesen, oder er hat und seine Überreaktion ist ihm jetzt peinlich.
Wenn die Anschrift bekannt ist, könnte man ihm auch einen freundlichen Brief schreiben in dem man seine Unzufriedenheit mit dem erworbenen Produkt bedauert und ihn bitten ins Geschäft zu kommen damit man das zu seiner Zufriedenheit klärt.

Der Laden möchte solche unberechtigte und negative Einträge
nicht auf sich beruhen lassen und ggf. Gegenmaßnahmen
ergreifen. Zuerst will man natürlich mit dem Kunden sprechen
und den Sachverhalt klären.

Wie lange müsste man dem Kunden Zeit geben bevor man ihn ggf.
wegen falscher Unterstellung oder ähnlichem anzeigt, wenn er
nicht in den Laden kommen sollte oder sich erst gar nicht
meldet? (Es könnte ja sein, das er nur einen Bedienungsfehler
gab, sein Strom abgeklemmt wurde oder der Blitz eingeschlagen
ist. (Gewitter mit Blitzeinschlägen gab es zur Zeit).
Vielleicht hat Kunde X den Eintrag somit nur unbedacht und
voreilig geschrieben und denkt sich „Alles ist gut.“

Muss der Kunde X, vom Geschäft erst schriftlich angemahnt
werden oder könnte er ggf. Anzeige erstatten? Und wie viel
Zeit muss man dem Kunden geben sich zu melden, damit er auch
den negativen Eintrag entfernen kann oder entfernen lässt?

Ich weiss nicht ob es eine rechtliche Grundlage gibt um dem Kunden absichtliche Geschäftsschädigung vorzuwerden. Nach meinem Empfinden fände ich es nicht richtig einen Kunden zu verklagen weil dieser die angebotene Option genutzt hat um Kritik zu üben. Im Grunde hat er nur seine Meinung geäußert.
Wenn andere (potentielle) Kunden auf dieser Seite sehen, dass die Kritik von Kunden ernst genommen wird (aufgrund der Antwort), dürfte der Ruf des Ladens keinen Schaden nehmen - vielleicht eher im Gegenteil.
Unzufriedene Kunden zu verklagen, nur wiel sie ihre Unzufriedenheit äußern, wäre möglicherweise noch rufschädigender.

Hallo!

Angenommen ein kleiner An & Verkauf hat eine Werbeseite im
Internet, wo Seitenbesucher und auch Ladenkunden einen
Kommentar zum Laden abgeben können.
Ein paar Tage später steht auf der Webseite ein Kommentar vom
KundenX.: „Betrug, kaputte Ware…

Der Ladeninhaber betreibt eine Webseite, auf der sich jeder Depp öffentlich austoben kann? Solche ungeschickte Funktion der Webseite sollte der Ladeninhaber sofort abstellen!

Das Hinterfragen der Kundenzufriedenheit kann wertvolle Hinweise zur Optimierung von Angebot und Geschäftsabläufen liefern. Aber das sind doch bitteschön Betriebsinterna zur ausschließlich betriebsinternen Verwendung, die nicht auf den öffentlichen Markt gehören. Im übrigen gibt es keinen Anspruch auf Positivbewertung. Wenn ein Kaufmann seine Kunden befragt, muss er nicht nur mit Jubelgeschrei, sondern auch mit unerfreulichen Aussagen rechnen. Dabei ist es nicht jedem Menschen gegeben, einen Sachverhalt neutral einzuschätzen (um es vorsichtig auszudrücken).

Gruß
Wolfgang

Wissen, Datenschutz und Dummheit
Hallöchen,

also als allererstes Mal:
Wenn der KundeX auf der Website zwar namentlich auftritt, aber dort keine Kontaktinformationen hinterlegt hat, muss man zuerst mal fragen, woher der Ladeninhaber überhaupt diese Kontaktinformationen hat und woher er sich anmaßt, den virtuellen Avatar des Kommentators mit der juristischen Person X zu vereinigen.
Möglicherweise liegt hier ein datenschutzrechtlich relevanter Missbrauch von personenbezogenen Daten seitens des Ladeninhabers vor.
Und möglicherweise kann sich auch Hinz & Kunz als „Angela Merkel“ eintragen, so dass Kunde X eventuell gar nicht derjenige ist, welcher gepostet hat.

Von daher sollte sich der Ladeninhaber erst mal ganz vorsichtig bewegen, was juristische Schritte gegen X angeht.

Dann gibt es da noch sowas wie die Meinungsfreiheit in Deutschland, es muss wirklich schon in Richtung nachweislicher Verleumdung gehen, damit überhaupt juristische Schritte möglich sind. Daß Kunden, welche mit ihrem Kauf unzufrieden sind, schon mal Worte wie „abgezockt … betrogen …“ in den Mund nehmen, ist nicht ungewöhnlich. Kaum ein Gericht würde nach einem Fehlkauf eine derartige Aussage als Verleumdung bezeichnen.

Damit wären auch die Erfolgsaussichten des Ladeninhabers etwas eingeschränkt.

Und bei Kommentarsystemen gibt es normalerweise Dinge wie eine Moderationsfunktion (Postings erst nach Review freischalten) und wenn der Ladeninhaber eine vorhandene Technologie unsachgemäß einsetzt, ist er erst mal selbst dafür in der Verantwortung.
Er kann sogar noch froh sein, wenn auf seiner Seite nicht plötzlich rechtswidrige Websites angepriesen werden, denn auch dafür trägt er selbst als Seitenbetreiber die volle Verantwortung, so lange es dort zu lesen ist.

Auch von dort wird ihm erstmal das Gericht eine Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht ankreiden, bevor man den Beschuldigten ins Visir nimmt.

Und dann, wie schon erwähnt wurde, hat niemand das Recht, bei einer Kommentarfunktion auch rein positive Kommentare zu erhalten. Es gibt halt die „Meinungsfreiheit“ in Deutschland, und gut tut, wer in ernst gemeinter Kritik ein Verbesserungspotential und nicht eine Rufschädigung erkennt.
Denn wer gerichtlich gegen Kritiker vorgeht, muss sich nicht wundern, wenn er plötzlich von allen gemieden wird. Und entsprechend auch keine Kunden mehr hat.
Ich schließe mich der Beurteilung an, dass man mit einer Klage deutlich mehr Schaden anrichten würde als der Kommentar alleine.
Und, dass man mit sachgemäßer, positiver Lösung des Konflikts sogar noch einen Marketingvorteil aus der Sache schlagen kann.

Gruß,
Michael

Hallo

Ich Antworte mal hier, weil mir die Hinweise hier am vernünftigsten schienen. Vielleicht nicht rechtlich eindeutig, aber naheliegend.

Wenn man so einen Service anbietet, dann kann man nicht
erwarten, dass nur positive Kommentare abgegeben werden. Man
muss auch damit rechnen, dass irgendwann einmal Jemand Kritik
äußert. Ob die Kritik berechtigt ist oder nicht, ist eine
andere Sache.

Ja, das ist komplett richtig und sehe das auch so.

Oder man könnte auch sachlich auf den Kommentar antworten
damit alle Besucher der Seite sehen können wie mit dieser
Kritik umgegangen wird.

So wurde das dann auch gemacht.

Vielleicht hat er die Antwort einfach noch nicht gelesen, oder
er hat und seine Überreaktion ist ihm jetzt peinlich.

Das ist leider sehr wahrscheinlich.

Wenn andere (potentielle) Kunden auf dieser Seite sehen, dass
die Kritik von Kunden ernst genommen wird (aufgrund der
Antwort), dürfte der Ruf des Ladens keinen Schaden nehmen -
vielleicht eher im Gegenteil.

Sollte man annehmen, aber leider ticken nicht alle Menschen gleich.

Unzufriedene Kunden zu verklagen, nur wiel sie ihre
Unzufriedenheit äußern, wäre möglicherweise noch
rufschädigender.

Das wird so auch gar nicht passieren, da die Frage nur abstrakt und hypothetisch war. Es wäre halt interessant zu wissen, was wäre wenn der KundeX sich nun gar nicht meldet?

Gruß und vielen Dank, Nino