Hallo
Angenommen ein kleiner An & Verkauf hat eine Werbeseite im Internet, wo Seitenbesucher und auch Ladenkunden einen Kommentar zum Laden abgeben können. Der Laden hat normale Öffnungszeiten und ist auch telefonisch erreichbar.
KundeX kauft einen gebrauchten Artikel im Laden, worauf dieser die übliche Gewährleistung hat.
KundeX war auch schon öfters im Laden und gehört schon zur Stammkundschaft. Somit sind Name & Anschrift bekannt.
Ein paar Tage später steht auf der Webseite ein Kommentar vom KundenX.: „Betrug, kaputte Ware, Anzeige, Verbraucherzentrale, Reparatur sonst… und ähnliches Bemerkungen.“ Als Beweis wurden Screenshots von den Einträgen gemacht.
Durch Zufall liest der Ladenbetreiber diesen Kommentar und antwortet darauf sachlich, das KundeX mit dem Gerät in den Laden kommen möchte, da er ggf. Gewährleistung hätte.
Der KundeX reagiert aber nicht auf diesen Kommentar, hat noch nicht angerufen und war auch nicht im Laden.
Der Laden möchte solche unberechtigte und negative Einträge nicht auf sich beruhen lassen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen. Zuerst will man natürlich mit dem Kunden sprechen und den Sachverhalt klären.
Wie lange müsste man dem Kunden Zeit geben bevor man ihn ggf. wegen falscher Unterstellung oder ähnlichem anzeigt, wenn er nicht in den Laden kommen sollte oder sich erst gar nicht meldet? (Es könnte ja sein, das er nur einen Bedienungsfehler gab, sein Strom abgeklemmt wurde oder der Blitz eingeschlagen ist. (Gewitter mit Blitzeinschlägen gab es zur Zeit). Vielleicht hat Kunde X den Eintrag somit nur unbedacht und voreilig geschrieben und denkt sich „Alles ist gut.“
Muss der Kunde X, vom Geschäft erst schriftlich angemahnt werden oder könnte er ggf. Anzeige erstatten? Und wie viel Zeit muss man dem Kunden geben sich zu melden, damit er auch den negativen Eintrag entfernen kann oder entfernen lässt?
Gruß Nino