Ein Mieter erhält schriftlich eine Kündigung vom Vermieter. In der Kündigung ist keine Begründung enthalten, wieso der Mieter die Wohnung verlassen soll.
Ist solch eine Kündigung rechtsgültig? Wie sollte der Mieter sich verhalten? Kann er Ansprüche bzgl. Kosten des Umzugs geltend machen für den Fall, daß er der Kündigung zustimmt, da ja das Verhältnis zwischen den Parteien offensichtlich zerrüttet ist?
Aha. Also ist eine Kündigung in einem Zweifamilienhaus seitens des Vermieters rechtens ohne Angabe von Gründen, jedoch muß er in der Kündigung darauf hinweisen, daß er sie auf den § 573a stützt. Richtig?