unbegündeter Widerspruch zu meinem Mahnbescheid

Liebe/-r Experte/-in, vielleicht können Sie mir Hilfestellung geben.
Habe mit Kaufvertag Gerät gekauft,habe es gemeinsam mit 1 Person genutzt, ds. Person hat d. Gerät meiner Nutzung entzogen. Dann habe ich nach 2 unbeantworteten Schreiben Mahnbescheid veranlaßt. Der Gegner ging in unbegründeten Widerspruch (m. Anwalt ). Jetzt meine Frage: Fühle mich im Recht, würde auch klagen- aber gibt es juristische Fallstricke (wo es doch so simpel aussieht )?

Wäre froh über eine Sicht von aussen.
Andreas

Habe mit Kaufvertag Gerät gekauft,habe es gemeinsam mit 1:stuck_out_tongue:erson genutzt, ds. Person hat d. Gerät meiner Nutzung:entzogen.

Es kommt auf die (hoffentlich schriftlichen? weil vermutlich nur so beweisbaren) Absprachen über die Nutzung an. Wenn es eine BGB Geselslchaft war, kündigen und Auseinandersetzung betreiben. Da brauchen Sie einen Anwalt.