Liebe/-r Experte/-in, vielleicht können Sie mir Hilfestellung geben.
Habe mit Kaufvertag Gerät gekauft,habe es gemeinsam mit 1 Person genutzt, ds. Person hat d. Gerät meiner Nutzung entzogen. Dann habe ich nach 2 unbeantworteten Schreiben Mahnbescheid veranlaßt. Der Gegner ging in unbegründeten Widerspruch (m. Anwalt ). Jetzt meine Frage: Fühle mich im Recht, würde auch klagen- aber gibt es juristische Fallstricke (wo es doch so simpel aussieht )?
Wäre froh über eine Sicht von aussen.
Andreas