Unbeheizbare Fläche

Hallo,

in einem Mietshaus gibt es 3 Wohnungen.
Wohnungen A und B haben die gleichen Quatratmeter,
Wohnung C durch Dachschrägen weniger.
Die Zimmeraufteilungen sind gleich.
Die Heizkosten werden 50 / 50 abgerechnet.
Wohnungen A und B haben im Flur keine Heizung. Wohnung C schon.
Sollte dann bei den Wohnungen A und B der Flur nicht aus der
Wohnfläche rausgerechnet werden? Ist ja ein nicht beheizbarer Raum,
ebenso der Abstellraum.
Die Türen können zum mitheizen nicht offen gelassen werden, da der Flur
einfach zu kalt ist und es durch die Wohnungstüre zieht.

Viele Dank und viele Grüße
Andrea

Hallo !

Das kann man sich aber nicht aussuchen.

Es geht nach der Wohnfläche und dort wird in der DG-Wohnung C eben wegen der Dachschrägen sogar zurückgerechnet,diese Wohnung wird „kleiner“ gerechnet als es der Fußbodenfläche entspricht.
Die Zahl der Heizkörper in einer Whg. spielt dabei keine Rolle.

Das wird ja über den Verbrauch berücksichtigt,hier zu 50 %

Die ersten 50% sollen die stets verbrauchsunabhängigen Kosten abdecken,die immer anfallen,egal ob man heizt oder nicht.

Es ist aber angestrebt,das auf 30/70% umzustellen,also 70% nach echtem Verbrauch,was eher der tatsächlichen Verteilung entspricht.

MfG
duck313

Vielen Dank.

Dann wäre es sicher sinnvoller, wenn Mieter von Wohnung A und B nicht versuchen Heizkosten zu sparen, da sie ja die Heizkosten von C mitbezahlen.

So wird es sicher auch mit den Müllkosten sein.
Werden nach qm abgerechnet.
Da zahlen Wohnungen A und B auch für C, da A und B nur jeweils 1 Person sind und C 4 Personen.

Viele Grüße
Andrea

So wird es sicher auch mit den Müllkosten sein.
Werden nach qm abgerechnet.
Da zahlen Wohnungen A und B auch für C, da A und B nur jeweils
1 Person sind und C 4 Personen.

A und B könnten den ganzen Tag das Wasser laufen lassen, wenn da auch die Wohnfläche die Basis für die Aufteilung stellt. Dann passts wieder.

Gerecht ist nich unbedingt, wenn alle das Gleiche bekommen.

Gruß

osmodius

OK.

Vielen Dank.

Gruß
Andrea