Unbeheizte Eigentumswohnung

Hallo,

inspiriert durch einen Kunden habe ich mir folgendes Beispiel ausgedacht:

Ein Haus bestehe aus drei Eigentumswohnungen. (Huch, passt das ins MIETrecht-Brett?)

Das EG wird vom Besitzer der Wohnung bewohnt (Familie).
OG gehört einer auswärtigen Person, manchmal wohnt da ein Herr ein paar Tage (es dürfte maximal eine Woche am Stück sein, ca. 30 Tage im Jahr), meistens steht die Wohnung leer.
Das DG gehört einer Dame mit ausländischem Wohnsitz und wurde letztes Jahr eine ganze Woche lang bewohnt, steht sonst leer.

Das Haus befindet sich energetisch in einem für die 80er ausreichenden Zustand. Geheizt wird das EG mit Elektro-Nachtspeichern, im OG und DG wurden die entfernt und vermutlich Direktheizungen (Strom) angeschafft (dumme Eigentümer, gell?).

Nun - der geneigte Leser wird es schon ahnen - ist es so, dass die fast immer leerstehenden Wohnungen ebenso fast immer unbeheizt sind. Also ABSOLUT unbeheizt.
Im letzten Jahr gab es dadurch auch einen Wasserschaden, den aber die Versicherung bezahlt hat (dumme Versicherung, oder?).

Problem:
Die Wohnung im EG zahlt sich dumm und dämlich an Heizkosten.
Natürlich vor allem wegen der unsäglichen Nachtspeicher.
Aber wohl auch zu einem Teil, weil die Wohnung darüber kalt ist.

Frage:
Darf ein Eigentümer seine Wohnung komplett auskühlen lassen?

Hallo,

die untenstehende Frage,
„Darf ein Eigentümer seine Wohnung komplett auskühlen lassen?“
müsste m.E. mit JA beantwortet werden, sofern hierbei kein Schaden bei Dritten verursacht wird.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Mieter „zwischendrin“ wohnend höhere Heizkosten hat, weil durch die anderen Wohnungen bei ihm es schneller kalt wird, aber es gibt auch Mieter, die im EG wohnen und direkt darunter „eiskalte Kellerräume“ haben und ebenso mehr Heizkosten aufzubringen haben.

GA