Unbeheizter Wohnraum

Hallo Ihr Wissenden,

die Thematik wurde ja auch hier bereits mehrfach behandelt. Nun bin ich mir trotzdem bei folgendem fiktiven Fall nicht ganz sicher.

Angenommen ein Haus bietet u.a. in Erd- und Obergeschoß zwei relativ große Flurbereiche (je ca. 9 Quadratmeter). Diese sind durch eine Trepper verbunden und haben keine Heizkörper. Als Folge bleibt im Winter alles locker unter 14 C Auf Grund des großen Bereiches bringt ein öffnen der Türen zu den beheizten Räumen rein gar nichts. Dies hätte dann sogar ein Auskühlen dieser Bereiche zur Folge.

Könnten bzw. dürften solche Räume in einem fiktiven Haus komplett mit Quadratmetern zur Wohnfläche hinzugezählt werden? Wenn nein, welche rechtliche Grundlage gibt es dafür und wie wäre dieser Bereich (in der Grundflächenberechnung) zu kürzen? Falls noch wichtig: Ich gehe in dem Fall davon aus, dass die betroffene Fläche ca. 15 % der bisher berechneten Gesamtwohnfläche betrifft.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

ich unterstelle, dass es sich um an einen einzigen Mieter vermietetes Wohnhaus handelt, des Räume auf zwei Stockwerke verteilt sind. Das Mietrecht geht von Wohnfläche aus. Das Treppenhaus kann nicht als Wohnfläche angerechnet werden, wenn die beiden Wohnungen getrennt voneinander vermietet werden könnten. Handelt es sich jedoch um eine Wohnung die eine Einheit mit beiden Stockwerken bildet ist nahc der Wohnflächenberechnung der Raum mit einer „lichten Höhe ab 2 m unter der Treppe als Wohnfläche anzurechnen“. Zumindest ist so § 3 Abs. 3 Wohnflächenverordnung auszulegen.

Grüsse Günter

Angenommen ein Haus bietet u.a. in Erd- und Obergeschoß zwei
relativ große Flurbereiche (je ca. 9 Quadratmeter). Diese sind
durch eine Trepper verbunden und haben keine Heizkörper. Als
Folge bleibt im Winter alles locker unter 14 C Auf Grund des
großen Bereiches bringt ein öffnen der Türen zu den beheizten
Räumen rein gar nichts. Dies hätte dann sogar ein Auskühlen
dieser Bereiche zur Folge.

Könnten bzw. dürften solche Räume in einem fiktiven Haus
komplett mit Quadratmetern zur Wohnfläche hinzugezählt werden?
Wenn nein, welche rechtliche Grundlage gibt es dafür und wie
wäre dieser Bereich (in der Grundflächenberechnung) zu kürzen?
Falls noch wichtig: Ich gehe in dem Fall davon aus, dass die
betroffene Fläche ca. 15 % der bisher berechneten
Gesamtwohnfläche betrifft.

Nachfrage
Hallo,

und erst einmal merci für die Antwort.

ich unterstelle, dass es sich um an einen einzigen Mieter
vermietetes Wohnhaus handelt, des Räume auf zwei Stockwerke
verteilt sind.

richtig unterstellt.

Handelt es sich jedoch um eine Wohnung die eine
Einheit mit beiden Stockwerken bildet ist nahc der
Wohnflächenberechnung der Raum mit einer „lichten Höhe ab 2 m
unter der Treppe als Wohnfläche anzurechnen“. Zumindest ist so
§ 3 Abs. 3 Wohnflächenverordnung auszulegen.

Das mit der Raumhöhe ist schon klar. Verstehe ich Dich also richtig, dass die (nicht) beheizbarkeit solch großer Flächen keine Rolle spielt?

Gruß Steffen B.

Hallo,

und erst einmal merci für die Antwort.

ich unterstelle, dass es sich um an einen einzigen Mieter
vermietetes Wohnhaus handelt, des Räume auf zwei Stockwerke
verteilt sind.

richtig unterstellt.

Handelt es sich jedoch um eine Wohnung die eine
Einheit mit beiden Stockwerken bildet ist nahc der
Wohnflächenberechnung der Raum mit einer „lichten Höhe ab 2 m
unter der Treppe als Wohnfläche anzurechnen“. Zumindest ist so
§ 3 Abs. 3 Wohnflächenverordnung auszulegen.

Das mit der Raumhöhe ist schon klar. Verstehe ich Dich also
richtig, dass die (nicht) beheizbarkeit solch großer Flächen
keine Rolle spielt?

Hallo,

leider nach der Wohnflächenverordnung spielt es keine Rolle.

Grüsse Günter