Hallo Ihr Wissenden,
die Thematik wurde ja auch hier bereits mehrfach behandelt. Nun bin ich mir trotzdem bei folgendem fiktiven Fall nicht ganz sicher.
Angenommen ein Haus bietet u.a. in Erd- und Obergeschoß zwei relativ große Flurbereiche (je ca. 9 Quadratmeter). Diese sind durch eine Trepper verbunden und haben keine Heizkörper. Als Folge bleibt im Winter alles locker unter 14 C Auf Grund des großen Bereiches bringt ein öffnen der Türen zu den beheizten Räumen rein gar nichts. Dies hätte dann sogar ein Auskühlen dieser Bereiche zur Folge.
Könnten bzw. dürften solche Räume in einem fiktiven Haus komplett mit Quadratmetern zur Wohnfläche hinzugezählt werden? Wenn nein, welche rechtliche Grundlage gibt es dafür und wie wäre dieser Bereich (in der Grundflächenberechnung) zu kürzen? Falls noch wichtig: Ich gehe in dem Fall davon aus, dass die betroffene Fläche ca. 15 % der bisher berechneten Gesamtwohnfläche betrifft.
mit besten Grüßen
Steffen B.