Unbekannt verzogen - Zustellung Schriftstück

Hallo,

angenommen man will jemandem nach spontanem Auszug eine Pfandliste und einen Mahnbescheid schriftlich zustellen.
Derjenige weigert sich den neuen Aufenthaltsort, bzw. die neue Adresse mitzuteilen, weil angeblich ein Nachsendeauftrag besteht.

Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes wäre die aktuelle Adresse noch die alte Adresse. Also es fand noch keine Ummeldung statt.

Ich habe mir den Wikiartikel durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie man sich absichern kann, damit man hinterher keine Nachteile hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung

Auch ein Anruf beim Amtsgericht hat nichts gebracht.

Was könnte man in so einem Fall tun?

Gruß Diphda

Einfach irgendeinen Brief an die alte Adresse schicken und auf dem Umschlag vermerken: „Bei Umzug mit neuer Adresse an den Absender zurück“

Wenn tatsächlich ein Nachsendeauftrag besteht erhält man die angegebene Adresse.

Hallo!

Und für die Zustellung des Mahnbescheides ist nicht der Gläubiger, sondern das Mahngericht zuständig. Wenn die Person noch da gemeldet und da noch ein entsprechend benamter Briefkasten vorhanden ist, kann man sich erstmal zurücklehnen und schön abwarten, bis man die Nachricht erhält, dass der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist. Wenn’s dann ans Vollstrecken geht, kann man das Einwohnermeldeamt nochmals befragen, und zur Not Anzeige wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht erstatten.

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Wenn tatsächlich ein Nachsendeauftrag besteht erhält man die
angegebene Adresse.

Erstaunlich, wie einfach manche Dinge sind. Da hätte ich gedacht, dass das wegen Datenschutz nicht geht.

Aber gut zu wissen. Vielen Dank für diesen hilfreichen Hinweis!

diphda

Hallo!

Vielen Dank!

Und für die Zustellung des Mahnbescheides ist nicht der
Gläubiger, sondern das Mahngericht zuständig. Wenn die Person
noch da gemeldet und da noch ein entsprechend benamter
Briefkasten vorhanden ist, kann man sich erstmal zurücklehnen
und schön abwarten, bis man die Nachricht erhält, dass der
Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist.

Im Umkehrschluss heißt das: Konnte der Mahnbescheid nicht zugestellt werden (sowas kann ja sicher einige Zeit dauern)
weiß man, dass zwischenzeitlich entweder eine Ummeldung erfolgte, oder der Nachsendeauftrag erloschen ist.

Habe nochmal im Netz gesucht und es wie folgt verstanden, würde das aber gerne von euch bestätigt bekommen:
Angenommen, der Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden.
Dann muss man die neue Adresse ausfindig machen und den Antrag erneut stellen, was natürlich zusätzliche Kosten verursacht.

Wenn’s dann ans
Vollstrecken geht, kann man das Einwohnermeldeamt nochmals
befragen, und zur Not Anzeige wegen Verstoßes gegen die
Meldepflicht erstatten.

Wäre das erforderlich, um keine Rechte zu verwirken?
Oder wäre es nur reines „Privatvergnügen“?
Welchen Vorteil hat man durch eine Anzeige?

Diphda

Hallo,

Wenn’s dann ans
Vollstrecken geht, kann man das Einwohnermeldeamt nochmals
befragen, und zur Not Anzeige wegen Verstoßes gegen die
Meldepflicht erstatten.

Wäre das erforderlich, um keine Rechte zu verwirken?
Oder wäre es nur reines „Privatvergnügen“?
Welchen Vorteil hat man durch eine Anzeige?

Anzeige wegen Verstoß gegen die Meldepflicht:

  1. ob erforderlich um keine Rechte zu verwirken - keine Ahnung
  2. wenn man bei der Anzeige ein Ergebnis haben will, wird eine Gebühr für die Ermittlung vor Ort fällig, weil es dann keine reine Anzeige mehr ist.
  3. durch die Anzeige (mit gewolltem Ergebnis) erfährt man vielleicht doch ne neue Adresse.

Gruß von Sid

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Vielleicht mal ein Tipp um an eine aktuelle Adresse o.a. Angaben ranzukommen:

es gibt gottseidank viele Leute, die sich gerne öffent./halböffentl. darstellen, sei es in „facebook“, „wer-kennt-wenn“ „Xing“ etc… Also einfach mal intensiv googlen und Freunde und Bekannte des so Gesuchten nach der aktuellen Adresse befragen.
Und noch ein weiterer Tipp zum anschließenden Beitreiben der Forderungen: nicht unbedingt den Gerichtsvollzieher hinschicken, kommt meist außer Kosten meistens nichts raus, sondern wenn möglich eine Kontenpfändung über das Gericht beantragen —> dies wirkt Wunder!!!

Hallo,

pardon dass ich so spät antworte. Vielen Dank.

so ganz verstehe ich 2 und 3 zwar nicht, aber ich denke die Diskutanten dieses Falles wissen jetzt, dass eine Anzeige eine mögliche Alternative ist, die aktuelle Adresse zu erfahren.

diphda

Hallo,

danke. Gute Idee.

Und noch ein weiterer Tipp zum anschließenden Beitreiben der
Forderungen: nicht unbedingt den Gerichtsvollzieher
hinschicken, kommt meist außer Kosten meistens nichts raus,
sondern wenn möglich eine Kontenpfändung über das Gericht
beantragen —> dies wirkt Wunder!!!

Auch eine gute Idee. Meines Wissens ist es zumindest für Hilfebedürftige möglich, Kontopfändungen abzuwenden.

Den § habe ich jetzt aber nicht parat. Da müsste ich nochmal im Netz suchen.

Diphda