Unbekannte Abbuchung vom Girokonto

Hallo,

ich habe hier 2 recht merkwürdige Fälle, die vielleicht etwas miteinander zu tun haben könnten und wäre über ein paar Meinungen dazu sehr dankbar.

Am 03.08. wurde mir von einem mir unbekannten Empfänger ein Betrag in Höhe v. 299,99 Euro von meinem Giro-Kto. abgebucht.

Buchungstext: Ueberweisung EZV, eine 12-stellige Nummer,
der Vor- und Nachname, Kto.Nr. und BLZ

Meine Bank, zu der ich sofort hin bin sagte mir, dass am 11.07. ein Kauf vorgenommen wurde und will die Empfängerbank deshalb kontaktieren.

Zu Hause grübelte ich über einen evtl. Kauf in dieser Zeit nach und kam darauf, dass ich ausschließlich über eine Plattform (Kauf nach Deal) 2 Gutscheine erworben habe, welche mir auch schon zugeschickt worden sind.

Dort habe ich angerufen und fragte nach, ob die Gutscheine verschenken würden, weil ich doch nichts bezahlt hätte…
Antwort: 2 Geldbeträge (12,50 Euro und 33,00 Euro) hätten sie von mir zu verzeichnen…

  1. Ich habe keinen Kauf über 299,99 Euro getätigt und kenne den Empfänger nicht.
  2. Die Beträge über 12,50 und 33,00 Euro wurden nicht von meinem Konto abgebucht

Meine Bank wartet jetzt auf eine Antwort der Bank des Zahlungsempfängers über die 299,99 Euro…
Eine Rückbuchung würde aber nicht gehen, weil es wie eine Barauszahlung ist…

Ich verstehe das alles nicht.
Warum kann man den Betrag nicht einfach zurückbuchen?
Und wie kann das sein, dass die Deal-Plattform 2 Geldeingänge von mir vorzuliegen hat und mein Konto aber keine Minusbeträge von 12,50 und 33,00 Euro aufweist?
Wie stehen meine Chancen, das ich mein Geld wiederbekomme?

Zur Polizei soll ich noch nicht, ich soll erstmal die Antwort von der Bank des mir unbekannten Empfängers abwarten.

Ist das nicht alles sehr merkwürdig?
Habt ihr vielleicht eine Idee was da passiert ist oder ist jemanden vielleicht ähnliches passiert?

Herzlichen Dank erstmal für das Lesen…

Liebe Grüße
Petra

Hallo Petra,

ich fange mal mit dem zweiten Fall an:
Ich nehme an, dass du bei deinem Kauf der Gutscheine auf der Internet-Plattform eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Entweder hast du dabei deine Bankverbindung fehlerhaft angegeben oder die haben irgendeinen Fehler eingebaut. Dann wurden die beiden Lastschriften für die Gutscheine eingezogen und der Gutscheinverkäufer hat dadurch seine erwarteten Gutschriften erhalten. Wer wirklich belastet wurde, sieht er nicht. Vermutlich wurde aber ein ganz anderes Konto belastet. Irgendwann wird der Kontoinhaber diese fehlerhaften Belastungen bemerken und bei seiner Bank reklamieren. Dann werden die Lastschriften sicherlich wegen Widerspruchs zurückgegeben und der Gutscheinverkäufer sitzt auf zwei offenen Posten.

Zum ersten Fall:
Ich verstehe die Reaktion deiner Bank nicht.
Dem Buchungstext nach handelt es sich um eine EZV-Überweisung. Daraus schließe ich, dass es sich um eine beleghaft eingereichte Überweisung handelt, die von deiner Bank datenerfasst wurde (entweder hat jemand bei der Bank den Beleg abgetippt oder er wurde eingescannt). Dabei passieren natürlich ab und zu Lese-/Übertragungsfehler. Wahrscheinlich wurdest du daher irrtümlich mit dem Überweisungsauftrag eines anderen Kunden deiner Bank belastet. Keinesfalls handelt es sich um eine Lastschrift oder gar eine kartengarantierte Zahlung, die (wie eine Barverfügung) nicht zurückgegeben werden kann.

Wenn du den Empfänger nicht kennst, du keinen Auftrag erteilt hast und deine Bank dir auch keinen von dir unterschriebenen Auftrag zeigen kann, ist die Belastung auf deinem Konto ungerechtfertigt erfolgt. Du hast Anspruch darauf, dass deine Bank die Belastung sofort storniert. Du musst keine Nachforschung abwarten. Der Fehler liegt bei deiner Bank und wenn sie dir nicht das Gegenteil beweisen können (sprich: deinen unterschriebenen Überweisungsauftrag vorlegen), musst du nicht warten, bis die das geklärt haben.

Du musst halt nur standhaft sein und auf sofortiger Wiedergutschrift bestehen. Und 299,99 Euro sind ja auch kein Pappenstiel.

Viele Grüße

Hallo Andreas,
da habe ich ja Grund meine Tränen zu trocknen!

Ich danke dir recht herzlich für deine Antwort und werde mich sofort darum kümmern.

Danke Danke!!!

Liebe Grüße,
Petra

Hallo Petra,

berichte doch gelegentlich mal über den Ausgang der Angelegenheit.

Viel Erfolg und viele Grüße

Das werde ich machen, Danke noch mal!

LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Andreas,

ich habe eben einen Zahlungseingang über 299,99 Euro bekommen und kann dir gar nicht sagen wie glücklich ich darüber bin.

Buchungstext: Rückruf

Vielen lieben Dank für deine aufklärenden Zeilen, ich war danach schon beruhigter zu wissen, dass mein Geld nicht verloren war.

Ich wünsche dir ein ganz tolles Wochenende und schön, dass du auf dieser Plattform zu finden bist!

Liebe Grüße,
Petra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

grundsätzlich bucht eine Bank nicht ohne Auftrag, Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag von Deinem Konto ab.
Also muss den jemand erteilt haben.
Nach Deiner Schilderung ist das wohl ein Abbuchungsauftrag, weil eine solche Lastschrift vom Kunden nicht zurückgegeben werden kann.
Für die anderen Lastschriften hast Du immer eine mehrwöchige Rückgabefrist, wo Dir die Bank das Geld zurückbucht und sich das Geld vom Auftraggeber wiederholt.
Deine Bank darf nicht einfach eine Rückbuchung vornehmen. Das ist eine rechtliche Angelegenheit. Woher soll sie auch das Geld nehmen? Es muss ja ein Gegenkonto geben.
Wenn die Bank oder die Bank des Abbuchenden einen Fehler gemacht hat (das wird ja gerade geprüft) dann bucht sie das Geld zurück. Da kannst Du Dich i.d.R. auch drauf verlassen. Es dauert aber ein bisschen.

Wenn Du Pech hast -z.B. bei einem Betrugs- oder Phishingfall-,bleibst Du auf dem Fehlbetrag sitzen. Du kannst nur über Deine Bank oder einen Anwalt versuchen den Abbuchenden (anhand der BLZ und Kontonummer) herauszufinden und dann mit einer Zivilklage die Herausgabe des Geldes wegen ungerechtfertigter Bereicherung einklagen.

Überlege aber vorher ob Du nicht doch einen Einkauf getätigt hast und an der Kasse einen Abbuchungsauftrag unterschrieben hast. Evtl. auch online im Internet.

VG docskh

Hallo,

es hat sich zwischenzeitlich aufgeklärt…

Es war ein Überweisungsformular welches von der Bank (per Hand) eingetippt worden ist. Der Kunde hatte vielleicht etwas unleserlich geschrieben oder die Angestellte hat sich schlechthin einfach vertippt…
Jedenfalls wurde unberechtigter Weise von meinem Konto abgebucht.
Der Betrag wurde jedenfalls eben wieder auf mein Konto zurück gebucht -Gott sei Dank-

Vielen Dank für deine Antwort und schönes Wochenende!

LG

Hallo Petra,

das freut mich.
Dir auch ein schönes Wochenende!

Hallo Petra,

ob du es zurückbuchen kannst hängt davon ab ob es eine Lastschrift war. Erkundige Dich danach, falls ja bestehe auf eine Rückbuchung. Im Zweifel kontaktiert dich die abbuchende Firma dann (kann ja auch eine rechtmäßige Abbuchung gewesen sein) und du hast maximal 10 Euro Gebühren die an Kosten anfallen. Im anderen Fall verlierst du 299 Euro.

Ansonsten, falls es keine Lastschrift ist lass dir den Überweisungsbeleg raussuchen (Überweisung oder Lastschrift, es gibt nur diese beiden Möglichkeiten). Dann siehst du ob ein Missbrauchsfall vorliegt.

Bei Fragen meld Dich,
lg

Hallo,
und herzlichen Dank für deine Antwort!

Die Sache ist vom Tisch -GOTT SEI DANK-.

Es war ein Überweisungsformular welches von der Bank (per Hand) eingetippt worden ist. Der Kunde hatte vielleicht etwas unleserlich geschrieben oder die Angestellte hat sich schlechthin einfach vertippt…
Jedenfalls wurde unberechtigter Weise von meinem Konto abgebucht.
Der Betrag wurde jedenfalls eben wieder auf mein Konto zurück gebucht…

Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünsche ich dir!

Petra

Das ist doch prima, Dir auch ein schönes WE! :smile: