Hallo zusammen,
folgender fikitver Fall:
Jemand erhält eine Gutschrift auf seinem Konto.
Diese ist so hoch das es jeder merken muss, zB 10.000 EUR.
Was meint Ihr, wie sollte sich diese Person verhalten?!?
Bin auf die Antworten gespannt,
Grüße
Hallo zusammen,
folgender fikitver Fall:
Jemand erhält eine Gutschrift auf seinem Konto.
Diese ist so hoch das es jeder merken muss, zB 10.000 EUR.
Was meint Ihr, wie sollte sich diese Person verhalten?!?
Bin auf die Antworten gespannt,
Grüße
ohne jetzt auf was rechtliches einzugehen mal eine eigene erfahrung
bei uns in der firma hatten wir mal so einen fall, da wurden 10000 eur an eine falsche person überwiesen. die person war privatperson und hat das geld ausgegeben. firma hatte vor gericht verloren, geld war weg
Mit welchem Argument wurde die Klage denn bitte abgewiesen? (Bitte sag jetzt nicht Entreicherung…)
Mit welchem Argument wurde die Klage denn bitte abgewiesen?
(Bitte sag jetzt nicht Entreicherung…)
da müsste ich mich jetzt nochmal erkundigen, deswegen meinte ich ja ohne aufs rechtliche einzugehen
weiß nur das bei uns daraufhin ein riesen fass aufgemacht wurde mit überprüfung der bankverbindungen etc um sowas zukünftig zu vermeiden
Hallo,
(Bitte sag jetzt nicht Entreicherung…)
Warum nicht? Das wäre mir auch spontan eingefallen - nicht jeder kann mal eben 10k€ zurückgeben.
Cu Rene
Hallo,
(Bitte sag jetzt nicht Entreicherung…)
Warum nicht? Das wäre mir auch spontan eingefallen - nicht
jeder kann mal eben 10k€ zurückgeben.
Aber jeder hat eine gewisse Sorgfaltspflicht. Bei Entreicherung muß man davon ausgehen, das einem das Geld gehört, um es ausgeben zu können. Beispielsweise bei einer Erbschaft, wenn statt 1.000,00 € vom Nachlaßverwalter 10.000,00 € überwiesen werden, würde man davon ausgehen, das einem das Geld gehört.
Dann muß man auch noch das Geld für Dinge ausgeben, die man sich sonst nicht hätte leisten können. Klassisches Beispiel wäre eine Luxusreise. Schuldentilgung oder Autokauf wären keine Entreicherungsgründe.
Gruß
Tina
Hallo,
Aber jeder hat eine gewisse Sorgfaltspflicht. Bei
Entreicherung muß man davon ausgehen, das einem das Geld
gehört, um es ausgeben zu können.
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe (bin wirklich kein SchuldR-Experte), ist es genau umgekehrt: Der Leistende muss dem Bereicherten nachweisen, dass dieser positiv Kenntnis von dem Mangel hatte. Selbst bei grob fahrlässiger Unkenntnis kann man sich auf Entreicherung berufen, oder?
Gruß
trobi.
Hi,
Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe (bin wirklich kein
SchuldR-Experte), ist es genau umgekehrt: Der Leistende muss
dem Bereicherten nachweisen, dass dieser positiv Kenntnis von
dem Mangel hatte. Selbst bei grob fahrlässiger Unkenntnis kann
man sich auf Entreicherung berufen, oder?
kann ich nicht beurteilen, so wurde uns das vor einem halben Jahr von unserem Anwalt erklärt. Widerspricht grobe Fahrlässigkeit nicht dem § 819 BGB?
Ich kann mich an ein Urteil aus dem Arbeitsrecht erinnern, da hat jemand die erste Instanz gewonnen und mit der Gehaltsnachzahlung einen Urlaub gemacht. Der mußte das Geld zurückzahlen, weil er in der zweiten Instanz verlor, die Entreicherung griff dort nicht, weil - wenn ich mich richtig erinnere - die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen war.
Gruß
Tina
Warum nicht? Das wäre mir auch spontan eingefallen - nicht
jeder kann mal eben 10k€ zurückgeben.
Das können sicher die wenigsten. Darum wissen sie auch, dass es sich bei der Sache um einen Irrtum handelt. Wenn ich morgen 10.000 Euro auf dem Konto habe, dann weiß ich aber zu 100%, dass mir das Geld nicht zusteht. Und dann gilt:
Hallo, hier stehen so viele interessante Einträge aber einer fehlt mir und der kommt nun von mir. Die Person könnte ja auch einfach mal zu seinem Bankberater gehen und so die Aufklärung in gange bringen damit der Eigentümer sein Eigentum zurückbekommt. Ehrlichkeit wäre in dem Fall doch am ehesten angebracht. LG