Unbekannte Katze macht ins Treppenhaus? Wer bezahl

Hallo,
ich bin zusammen mit meiner Mitbewohnerin Besitzerin eines Katers.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in dem es nochmals ca. 5
Katzenbesitzer gibt. Seit einiger Zeit gibt es Beschwerden, dass
irgendein Tier sein Geschäft im Treppenhaus verrichtet. Unser Kater
darf sich auch draußen aufhalten (genauso wie noch mindestens drei
andere Katzen) und hat also auch die Möglichkeit unbeufisichtigt im
Haus herumzustreunen. Seit dieser Beschwerde haben wir akribisch
darauf geachtet, dass unser Haustier entweder gar nicht oder nur
unter unserer Aufischt nach draußen darf.Auch in der Zeit, als sich
unsere Katze in der Wohnung befand gab es weitere Kot-Vorkommnisse,
sodass wir uns eihentlich sicher sind, dass der Überltäter ein
anderes Haustier ist.Wir bekamen vor ca. einer Woche einen Brief der
Hausverwaltung in dem stand, dass wir Reinigungsarbeiten von 108 Euro
bezahlen müssten. daraufhin schrieb ich einen Brief zurück und
meinte, dass es ja keine Beweise gäbe, dass es sich hierbei um
unseren Kater handele und wir deshalb nicht bezahlen werden.
Wir wissen nun nicht, wie wir weiter verfahren sollen. hat jemand
eine Idee??

Hallo Stefffffi,

solange der Halter/Besitzer der Katze nicht identifiziert werden kann, muss die Hausverwaltung die ReinigungsKosten auf alle Anwohner umlegen. Eine Möglichkeit wäre sicherlich den Katzenkot genetisch identifizieren zu lassen. Hier müssen jedoch die Besitzer der anderen Katzen zustimmen. Wenn ihr jedoch Pech habt, ist es gar keine Katze aus dem Haus und dann bezahlen alle Bewohner auch noch die Kosten der Untersuchung. Am Besten auf der nächsten Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, dass Tiere nicht unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen dürfen. Wenn jemand gegen den Beschluss verstößt, erhält er eine Abmahnung. Bei mehrmaligem Verstoß kann ihm die Erlaubnis für die Tierhaltung entzogen werden.

Viele Grüße
Patrick65

Hallo Patrick,

vielen Dank für deine Antwort. das hilft mir schon mal weiter :smile:

Steffi

hallo,

ich hatte schonmal so einen ähnlichen fall.

Ich habe dann einfach genau wie sie einen Brief an die Hausverwaltung geschrieben und alles ganz genau geschildert. Wenn überhaupt könnte eine Umlage über alle Katzenhalter gestaltet wäre um die Kosten zu decken.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Grüße
Daniel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genau so, wenn der Übeltäter nicht ermittelt werden kann - was soll man denn da machen?!?
Die Hausverwaltung müsste euch letztendlich wohl verklagen…

Hallo Steffi,

also ich gebe zu, daß ich so einen Fall noch nicht hatte aber ich denke trotzdem so geht es nicht!
Wenn generell in Eurem Haus Katzen zulässig sind - und das scheint ja so zu sein - dann müßte es einen „Beweis“ geben welche Katze die Verunreinigungen verursacht. Außerdem müßte dann auch nachgewiesen werden, wie die angeblichen Reinigungskosen zustande gekommen sind. Eine pauschale Summe ist in keinem Fall zulässig. Wenn das Treppenhaus geputzt wird und wegen der Verunreinigungen im laufenden Jahr die Putzfrau öfter kommen muß, läßt sich der Mehraufwand ohne konkreten Nachweis auf ein Tier nur(!) über die Jahresnebenkostenabrechnung auf alle verteilen, so daß jeder Mieter mehr zahlen muß. Inwieweit das reduziert werden kann auf nur die Mieter, die eine Katze besitzen weiß ich nicht - mal abgesehen davon, daß wenn Eure Katzen raus ja auch fremde Katzen theoretisch rein ins Haus kommen können, so daß es nicht mal eine eurer Katzen gewesen sein muß. Wenn jeder im Haus selbst das Treppenhaus putzt bzw. seinen Treppenabsatz, so hat derjenige schlicht Pech gehabt und kann keine „zusätzlichen Kosten“ für seinen Mehraufwand in Rechnung stellen.

Ich hoffe die Antwort hat Dir ein wenig geholfen, wenn die Verwaltung stur bleibt (ich denke eher sie hat an alle Katzenbesitzer eine Rechnung geschickt um sie um Aufmerksamkeit zu zwingen), kann ich Dir nur den Tipp geben für ca. Euro 55,- Jahresgebühr in Deinem örtlichen Mieterschutzbund Mitglied zu werden, da hast Du dann auch kostenlose Rechtsberatung für so einen Fall.

Herzliche Grüße
Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Claudia,

vielen Dank für deine ausführliche Meinung. Ich sehe das auch so und hoffe, dass es fair ausgehen wird.

Dankeschön :smile:

Steffi

Hallo tut mir leid bei diesem Problem kann ich leider nicht weiter helfen

Hallo,

Kostentragung und Kostenverteilung

Grundsätzlich stellen die Kosten der Haus-/Treppenreinigung Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dar.Sie sind daher gemäß § 16 ABS. 2 WEG auf alle Eigentümer im Verhältnis der für sie eingetragenen Miteigentumsanteile zu verteilen.
Ähnliches gilt auch für Mieter in Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern.

Unabhängig davon welches Tier diese Verunreinigung verursacht hat sind Reinigungsarbeiten im Auftrag des Hausverwalters durchgeführt und die Kosten scheinbar wahllos auf einen Katzenbesitzer verteilt worden(108 € sind ohnehin überzogen)
Zahlen Sie nicht bevor keine klaren Verhältnisse seitens der Verwaltung auf dem Tische liegen.(Antwort auf Ihr Schreiben abwarten)
Folgendes:

Ahndung von Verstößen

Sind dem Verwalter Verstöße gegen die Hausordnung gemeldet oder hat er selbst Zuwiderhandlungen festgestellt,ist er nach den Vorschriften des § 27 Abs.1 Nr.1 verpfichtet,gegen den Störer tätig zu werden.Das setzt allerdings zunächst die eindeutige und nachweisliche Identifizierung des Tierhalters voraus.Hier liegt das entscheidende Problem,weil im Regelfall die Mitbewohner nicht bereit sind,festgestellte Verstöße in mündlicher oder schriftlicher Form zu
„ bezeugen“.Ein erfolgreiches Tätigwerden des Verwalters setz aber eben diesen Nachweis eines bestimmten Mitbewohners (Tierbesitzer) voraus bevor er jemanden zu Zahlungen verpflichtet.

Geldstrafen bei Hausordnungsverstößen

Um nicht bei jedem festgestellten und nachweisbaren Verstoß gegen die Hausordnung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen den Störer vorgehen zu müssen,können grundsätzlich im Rahmen auch einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs,1 Satz 2 für Verstöße gegen die Hausordnung auch Geldstrafen in Form von Reinigungsgeld festgesetzt werden, wenn ein eindeutiger Beweis einer Hausordnungsverletzung eines bestimmten Mitbewohners vorliegt.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Bernd

Ich würde zuerst einmal nachfragen wieso die Hausverwaltung gerade auf Ihre Katze kommt, da ja anscheinend noch 4 weitere Katzen im Hause sind. Gibt es Beweise für Ihre Katze als Verursacher,oder haben alle Katzenhalter im Hause eine Rechnung bekommen.

Gruß Dieter

Hallo Bernd,

vielen Dank für deinen ausführlichen Rat. das klingt alles sehr fundiert und einleuchtend. Damit kann ich auf jeden Fall etwas anfangen. :smile:

Dankeschön!!
Steffi

Hallo Stefffffi, ich bin zu diesem Thema leider kein Experte. Wenn sich aber die „schuldige“ Katze nicht herausfinden lässt, würde ich meinen, die Rechnung sollte gleichmäßig auf alle Katzenhalter verteilt werden.

Gruß
erikin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefffffi
Ich bin Hausverwaltung u. Hausmeister in einer kleiner WEG
Zu deiner Frage:
Wenn kein klarer Nachweis über die Verursachung ersichtlich ist muss die gesamte Hausgemeinschaft für die Reinigungskosten aufkommen.Dies wird unweigerlich zu Steitereien kommen von Nichttierhalter.(Verursacherprintip)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
Sueden78

Tut mir leid, hier kann ich nicht antworten, eine Mietrechtsfrage.

Viele Grüße
Rheinbahnerin