Unbekannter Kauf des Sohnes einer PS3

Mein Sohn hat sich vor etwas mehr als 2 wochen eine Playstation 3 zusammen mit dem Spiel FIFA 13 im Wert von 300€ gekauft. Soweit ich weiß hat er das im Internet erstattet und mit seinem Taschengeld bezahlt. Das 2 wöchige Rückgaberecht ist bereits abgelaufen. Kann ich das irgendwo reklamieren?! Mein Sohn ist schließlich erst 14 und damit noch minderjährig und geschäftlich beschränkt, deswegen denke ich doch, dass er noch keine Waren im Wert von 300€ erstatten darf.

Hallo,

ein 14-jähriger ist beschränkt geschäftsfähig und benötigt daher gem. § 107 BGB die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Diese hat er ja nicht bekommen. Damit wäre der Vertrag unwirksam. Allerdings gibt es den § 110, den Taschengeldparagraphen. Dieser spricht davon, dass der Minderjährige mit dem Geld, das ihm „zur freien Verfügung“ oder „zu diesem Zweck“ überlassen ist, auch auf eigene Faust Sachen kaufen kann. Allerdings ist meiner Meinung nach eine Sache bzw. zwei Sachen im Gesamtwert von 300 € nicht von § 110 gedeckt. Dieser meint eher Geschäfte, mit denen die Eltern auch rechnen und prinzipiell einverstanden sind. 300 € sind für einen 14-jährigen eine solche Summe, dass das Geschäft nicht mehr unter das fällt, was der Taschengeldparagraph meint. Es sei denn, er erhält 500 € Taschengeld im Monat, was ich nicht annehme.
Aus meiner Sicht ist der Kaufvertrag daher unwirksam. Das heißt, vom Verkäufer kann der Kaufpreis zurückgefordert werden, im Gegenzug kann dieser die Sache zurückverlangen.
Also rein rechtlich kann der Kauf aus meiner Sicht rückgängig gemacht werden. Aber praktisch wird der Verkäufer sicher Probleme machen, je nachdem, um was für eine Art von Verkäufer es geht. Auf jeden Fall würde ich es mal mit einer Email oder einem Anruf probieren und die Situation schildern.

Zweite Möglichkeit: Bist du sicher, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist? Nach § 312 d II BGB beginnt die Frist erst mit dem Eingang beim Empfänger, also erst an dem Tag, an dem die Sachen angekommen sind. Hast du wirklich ab diesem Tag die zwei Wochen gerechnet? Aber Achtung, es gibt nur ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer Unternehmer ist, also nicht, wenn die Sachen von privater Hand gekauft wurden!
Wenn das Widerrufsrecht doch noch nicht abgelaufen sein sollte, kannst du die Sachen ohne Angabe von Gründen zurückschicken und das Geld zurückverlangen, § 355 I BGB.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Hallo,
gem.§ 110 BGB ist ein im Internet geschlossener Kaufvertrag auch mit einem Minderjährigen rechtswirksam,wenn die Ware von seinem Taschengeld bezahlt wurde,und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stattgefunden hat.
Daher kann dieser Kauf m.E.unter normalen Bedingungen(keine Täuschung des Käufers etc.)nicht mehr rückgängig gemacht werden.
MfG
Andi31

Hallo,

der Betrag von 300 Euro ist bei einem 14-Jährigen schon sicherlich grenzwertig - allerdings hat er die PS3 mit seinem Taschengeld bezahlt - genau das sagt der Taschengeldparagraph inhaltlich aus. Er darf nicht auf Raten kaufen und er darf beim Kauf auch nicht falsche Angaben im Bezug auf sein Alter machen - ist das alles richtig erfolgt und leistet er den Kaufpreis mit eigenen Mitteln (= Taschengeld), dann ist der Kauf auch rechtens.

Gruß
who_knows

Entschuldige meine verspätete Antwort. Ich denke, mit 14 Jahren ist Dein Sohn noch nicht geschäftsfähig oder kann einfach so Kaufverträge abschliessen. Der Händler sollte das Gerät zurücknehmen, da der Vertrag ungültig ist. Ich empfehle dir aber, doch mal einschlägige Gesetze aus dem BGB diesbezüglich zu googeln (Suchbegriffe wie Kaufvertrag bei Minderjährigen Kindern usw. sollte dabei weiterhelfen).

Viele Grüße,

Herbert