Hallo liebe Forianerinnen und liebe Forianer,
mal angenommen man besitzt ein Grundstück und müsste mit seinem Nachbarn einen Rechtsstreit führen, warum auch immer. Der Name ist allerdings nicht bekannt und auch an seinem Klingelschild steht nichts.
Die Frage ist, was kann, was sollte man tun?
Reeicht es aus sich an den Grundstückseigentümer des Grundstücks Gemarkung sowieso, Flur X, Flurstück Y zu wenden?
Gab es schon mal ähnliche Fälle?
Vielen Dank schon mal vorab und frühlingshafte Grüße.
Hallo,
und das hast Du hier im Forum wirklich nicht gefunden? 
Man hat als Nachbar immer ein sogenanntes berechtigtes Interesse, die Eigentümerangaben eines Grundstücksnachbarn beim Grundbuchamt und in einer Vielzahl von Bundesländern auch im örtlichen Katasteramt in Erfahrung zu bringen.
Eine ladungsfähige Anschrift führen die allerdings nicht zwangsläufig. Das ist dann entweder über eine Melderegisterauskunft möglich oder eine Hausaufgabe für den Rechtsanwalt oder das Gericht, zB über die Adresse, an die der Grundbesitzabgabenbescheid zugestellt wird.
Gruß vom
Schnabel
Hi,
das hier könnte eine Möglichkeit sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft
Gruss
K