Unbekannter nachts an Wohnungstür

Hallo,

meine Mutter 70, hat seit einem Jahr ein Problem. Sie wohnt seit über 40 Jahren in einem Mietshaus in einer 2-Zimmerwohnung. Vor einigen Jahren ging ihre langjährige Bekanntschaft in großem Streit auseinander. Sie weiß nicht genau, ob ihr Bekannter einen Türschlüssel hat. Seit einem Jahr kommt fast jede Nacht jemand unbemerkt ins Haus, der ca. 20-30 Sekunden an ihrer Wohnungstür herummacht. Die Haustür ist seit Monaten kaputt, jeder kommt hinein. Der Unbekannte versucht das Schloß ihrer Wohnungstür zu knacken oder an den Scharnieren herumzufummeln für ganz kurze Zeit. Meine Mutter wird immer wach, hat dem Einbrecher nächtelang aufgelauert, hinter der Tür gesessen, ihn aber nicht erwischt und inzwischen aufgegeben. Sie ist nervlich komplett am Ende und muß nachts Schlaftabletten nehmen. Derjenige kommt meistens um die gleiche Zeit aber manchmal liegen auch Pausen von einigen Tagen dazwischen. Neuerdings hört sie eine Männerstimme hinter der Tür, inzwischen sollen es schon zwei Herren sein, die nachts aufkreuzen. Wir haben ihr angeraten zur Polizei zu gehen, sie will nicht. Sie will auch nichts unternehmen, weil es ihr unangenehm ist, das jemand davon erfährt. Sie vermutet, das es der Ex-Freund ist. Hat ihn selber darauf hin angesprochen. Dieser meinte er wäre es nicht. Die Nachbarin über ihr hat inzwischen auch schon etwas von den nächtlichen Geräuschen mitbekommen. Wir haben ihr gesagt, sie solle mal zum Weißen Ring gehen, sich ein neues Schloß einbauen lassen oder eine Kamera über der Tür anbringen. All das macht sie nicht. Welche Möglichkeiten hat man hier noch?

Hallo, du niemals Antwortende…
Hallo,

Hausverwaltung auf das kaputte Schloß in der Haustür ansprechen, mehrmals. Wenn die nicht reagieren, jedesmal die Polizei alarmieren und denen erzählen, dass das Schloß nicht repariert wird.

Eine Kamera besorgen. Bei der Mutter nächtigen. Einer kann im Auto vor dem Haus ebenfalls mit der Kamera lauern. Beim nächsten Versuch die Tüt aufreissen und per Blitzlicht den Übeltäter abschießen.

Ein Einbruchsversuch ist strafbar, man darf ihn also auch hangreiflich an der Ausübung seines Vergehens hindern. Man darf ihn gewaltsam festhalten, bis die Polizei kommt.

Wenn die Mutter das alles nicht will, muss sie damit weiterleben.

Hallo,

hast du schon mal bei deiner Mutter übernachtet und das alles selbst miterlebt?

Ältere Leute erleben manchmal Dinge die gar nicht passieren…

Vielleicht sucht deine Mutter einfach nach Aufmerksamkeit?
Jeder Normale Mensch würde das Schloß SOFORT auswechseln und die Sache wäre SOFORT erledigt.

Also was soll das Ganze?

grüße
miamei

Hallo,

Ein Einbruchsversuch ist strafbar, man darf ihn also auch
hangreiflich an der Ausübung seines Vergehens hindern. Man
darf ihn gewaltsam festhalten, bis die Polizei kommt.

ein kleiner Einspruch:

Nur wenn ich den Täter nicht kenne. Wenn es doch der ehemalige Lebensgefährte ist, dann darf ich Ihn nicht festhalten, sondern muß ihn laufen laßen und kann dann Anzeige erstatten.

Gruß RS99

Wenn die Mutter das alles nicht will, muss sie damit
weiterleben.

Hallo,
auch ein kleiner Einspruch:

Nur wenn ich den Täter nicht kenne. Wenn es doch der ehemalige :Lebensgefährte ist, dann darf ich Ihn nicht festhalten, sondern muß :ihn laufen laßen und kann dann Anzeige erstatten.

Man darf einen Täter festhalten, ob man ihn kennt oder nicht. Warum sollte das anders sein?

Der behauptet nachher, gar nicht dagewesen zu sein. Wie soll ich das dann beweisen?

Grüße
Didi

Nur wenn ich den Täter nicht kenne. Wenn es doch der ehemalige :Lebensgefährte ist, dann darf ich Ihn nicht festhalten, sondern muß :ihn laufen laßen und kann dann Anzeige erstatten.

Man darf einen Täter festhalten, ob man ihn kennt oder nicht.
Warum sollte das anders sein?

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufige_Festnah…

Danke, aber
aus Beweisgründen würde ich ihn im Zweifel trotzdem festhalten. Außerdem würde ich ihn der Flucht verdächtigen.

Aber Danke für den Link,wieder was gelernt.

Grüße
Didi

1 Like

Schon mal was von freiheitsberaubung gehört, evtl. noch Nötigung und Körperverletzung?

Gruß RS 99

aus Beweisgründen würde ich ihn im Zweifel trotzdem
festhalten. Außerdem würde ich ihn der Flucht verdächtigen.

Hi,

und was machst du wenn er beschliest aus Notwehr gegen dich vorzugehen? Du müßtest ja dann beweisen richtig gehandelt zu haben.

G

Hallo,

ich geb Euch ja Recht.

Aber komisch ist das schon, derjenige spaziert dann wieder seelenruhig nach Hause und ich muß beweisen, dass der überhaupt in meine Wohnung eingestiegen ist.

Dann steht Aussage gegen Aussage, nur weil mir der Täter evtl. bekannt ist.

Gruß
Didi

Hallo Hermelin,

erst einmal sollte man fesstellen ob es wirklich stimmt was deine Mutter erzählt. Alte Menschen erfinden, wie schon erwähnt, Dinge die nicht real sind um Aufmerksamkeit zu bekommen. Es könnte aber auch sein, dass deine Mutter krank ist. Ich meine mal gehört zu haben, dass Demenz auch Warnvorstellungen auslösen kann - bin mir aber nicht ganz sicher.

Die andere Möglichkeit wäre natürlich, dass das alles tatsächlich stimmt und passiert. Um der Sache mal auf den Grund zu gehen, solltest du mal ein paar Tage bei deiner Mutter übernachten. Dann wird sich das ja aufklären. Sollte es dann tatsächlich so sein, unbedingt das Schloss austauschen und die Polizei informieren.

Ich verstehe eh nicht so ganz warum deine Mutter das nicht möchte und zweitens warum du dann nicht schon längst gehandelt hast. Ich hätte Angst um meine Mutter und würde mir schnellstens was überlegen.

Gruß

Samira

Hallo Hermin,

eigentlich kann ich mich meinen Vorrednern nur anschliessen: übernachte selber dort und lausche, ob Du auch was hörst.

Aber was mir nicht ganz logisch ist: Wenn derjenige, der Deine Mutter ärgern will (gehen wir mal davon aus, dass das wirklich so ist) noch einen Schlüssel hat - warum zum Geier macht er sich dann am Schloss / den Scharnieren zu schaffen und schliesst nicht einfach auf und spaziert rein? Und wenn derjenige keinen Schlüssel hat - dann müssten doch irgendwelche Spuren am Schloss oder an den Scharnieren zu sehen sein, oder? Vielleicht auch mal mit Mehl (oder was viel schlauerem, was mir nur nicht einfällt) präparieren?

*wink*

Petzi

Bei den Sachen die ich hier gelesen habe sträuben sich alle Hare, es ist doch nicht euer ernst das sich ne Frau auf die lauerlegen soll um einen TV bei einer Straftat zu erwischen –Kopfschütteln-
Als erstes sollte man davon ausgehen das die 70 jährige Frau wirklich sich in der geschilderten Situation befindet, daher ist es wichtig das Ihr hier auch geglaubt wird. Daher ist zu empfehlen wie das ja meine Vorredner schon beschrieben haben , einfach mal mit zu übernachten.
Ich rate aber bei einen Auftretenden Kontakt mit dem TV davon ab die Tür zu öffnen hier sollte dann sofort die Polizei informiert werden und auf die dringlichkeit verwiesen werden – die Leute kennen sich dann schon mit der PDV 100 aus –
Sie sollten auf jeden fall die Hausverwaltung anschreiben und das Problem mit der Tür Schildern!

Den Experten mit den Verweis auf 127StPO kann ich nur sagen das es von der Polizei nicht gern gesehen wird wenn man den 127 anwendet, aus dem ganz einfachen Grund das bei solchen Sachen die Eigengefährdung der Person die den §127 anwenden will viel zu groß ist.
Ich möchte nun nicht damit zum ausdruckbringen das man nicht zivilkor. Zeigen soll aber man sollte auch immer bedenken, das dass stellen eines TV eine gefährliche Sache ist und auch durchaus Lebensgefährlich sein kann.

LG
St

1 Like

Stellt doch mal ein Diktiergerär hinter die Türe. Das Teil
zeichnet auf, sobald sich Töne ergeben. Vielleicht hilft es,
dass ihr eurer Mutter glaubt und vielleicht selber aktiv werdet.

Ach ja, eine Kamera in einen gemeinsamen Hausflur zu montieren
ist verboten.

Hallo Hermelin,

da ich neu bin „blättere“ ich derzeit in den mich interessierenden Foren.

Zu dem Problem Deiner Mutter zunächst die Frage, ob sie einsam ist, seitdem ihr Partner nicht mehr bei ihr lebt? Wie häufig "kümmert ihr Euch? Es ist verwunderlich, dass sie Hilfsangebote und Tipps ablehnt…

Das kann die Form eines Hilferufes ihrerseits an Euch sein. Ihr könntet vielleicht als „Wachdienst“ fungieren, um Euch selbst ein Bild zu machen…

Kamera installieren ist strafbar.

Einstweilen liebe Grüsse

Hase111

Erstmal: den Vermieter KRÄFTIG in den Hintern treten, damit der endlich das Schloss der Hauseingangstür repariert bzw erneuert.

Betagte Damen können ja oft sehr starrsinnig sein:smile: Nur, wenn sie eines Morgens aufwacht und ist tot, dann nutzt das auch niemandem.

Es ist schon wichtig, in solchen Fällen die Polizei zu informieren!
Eine super Idee ist jedenfalls eine IR-Cam vor der Wohnungstüre, die den ungebetenen nächtlichen Besucher im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar macht; möglichst klein und ausreichend hoch angebracht, wo sie nicht gleich jedem auffällt. Wer zu nächtlichen Zeiten in Häuern herum schleicht und sich an Wohnungstüren älterer Damen zu schaffen macht, führt selten etwas Gutes im Schilde!

… aber nicht, wenn die nur auf die eigene Wohnungstüre zeigt und nicht grundsätzlich alle durchs Treppenhaus gehenden Personen aufzeichnet. Überigens kann man Cams ja auch so einstellen, dass sie nur zu bestimmten Zeiträumen und dann ggf. auch noch über Bewegungsmelder aufzeichnet. Aussedem gibt es heutzutage ja auch schon Cams, die in Türspione eingebaut sind und so von innerhalb der Wohnung aufzeichnet, wer sich aussen vor der Wohnungstür befindet.

Zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO) gelten die folgenden Normen:

§ 127 Abs. 1 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Damit sollten ja nun alle Zweifel behoben sein.

Den Experten mit den Verweis auf 127StPO kann ich nur sagen
das es von der Polizei nicht gern gesehen wird wenn man den
127 anwendet, aus dem ganz einfachen Grund das bei solchen
Sachen die Eigengefährdung der Person die den §127 anwenden
will viel zu groß ist.

Das ist ein ziemlich großer Quatsch. Die Polizei wird nicht dafür bezahlt, Gesetze gern oder ungern zu sehen. Sie sind vom Gesetzgeber erlassen und auch für die Polizei gültig. Es ist immer die Entscheidung des Einzelnen, ob er sich auf den 127 Abs. 1 StPO bezieht, verpflichtend ist diese Vorschrift nicht. Deshalb ist der Ratschlag durchaus angemessen, ob man ihn befolgt ist eine ganz andere Sache.

Gruss

Iru