Hallo Experten,
angenommen, jemand besitzt seit längerer Zeit einen Soundtrack von einem nur namentlich bekannten Interpreten und möchte diesen auf seiner privaten Homepage als Hintergrundmusik laufen lassen. Er möchte nun gerne den Interpreten um Erlaubnis fragen, jedoch ist dieser (Google) unauffindbar. Auch bei der Gema gibt es diesen Künstler nicht.
Darf Jemand nun diese Musik online stellen oder nicht ? Was könnte passieren ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Peter