Hallo,
kannst du da persönlich vorsprechen, oder ist es zu weit weg? Beim von dir verlinkten Thread steht nicht vom Nachlasspfleger, insofern sind bei dir andere Voraussetzungen. Und das hier kommt zwecks möglicher Schadenbegrenzung auch in Frage: Unbekanntes Erbe in Erfahrung bringen - #21 von Dr_Wolfgang_Buerstedde
Gruß
Christa