Unbekanntes Erbe in Erfahrung bringen

Hallo Chris,
dafür gibt es keine rechtliche Möglichkeit. Da hilft nur Detektiv spielen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Chris,

wenn Sie durch Testament zum Erben bestimmt wurden, ergibt sich daraus oft ein Hinweis auf vermögen. in notariellen Testamenten wird der wert des Vermögens zum damaligen Zeitpunkt angegeben.
Ansonsten einmal das Nachgericht anrufen, welche Vermögensverhältnisse sich aus den Akten ergeben.

Wenn so gar nichts zu erfahren ist, werden Sie wohl zum letzten Wohnsitz des Onkels fahren müssen, um vor Ort, bei Nachbarn etc. Erkundigungen einzuholen.
Ein Anhaltspunkt ist u.a. die Klärung, wer für Onkels Beerdigung gesorgt und diese bezahlt hat. Wenn das durch die Gemeinde -Ordnungsamt- erfolgte, spricht Vieles dafür, dass der Onkel ohne Vermögen verstorben ist.
Sie haben 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen, ab Kenntnis von Ihrer Erbenstellung.

Virel Glück!
S.

Hallo,
also um sich über das Ver- und Unvermögen des Erblassers zu informieren, muss man selbst tätig werden. Dass das schwierig ist, ist klar.
Zunächst würde ich beim Nachlassgericht, das die Nachricht verschickt hat, um die bisherige Adresse des Verstorbenen bitten, prüfen, ob sein Wohnsitz Eigentum (Grundbuchamt oder Katasteramt gibt Auskunft) war oder, falls nicht, ggf. den Vermieter kontaktieren und befragen und bei den örtlichen Banken nach zunächst -Versuch macht klug- nach Kontoverbindungen usw. forschen.
Wenn Sie das Erbe antreten - Sie haben bekanntlich nur eine Erbausschlagungsfrist von 6 Wochen ab Kenntnis - können Sie aber, wenn sich erst später erhebliche Schulden herausstellen sollten, die Erbschaft immer noch ausschlagen. Dazu müssten Sie aber einen Notar „sofort“ nach Kenntnis, also innerhalb von höchstens 3 Tagen aufsuchen und die "Annahme der Erbschaft wegen Unkenntnis der Umstände anfechten.

Sollten noch Rückfragen bestehen, melden Sie sich.

Mit freundlichen Grüßen
PB

Hallo Chris, die einzige Möglichkeit ist die, beim zuständigen Nachlaßgericht unter dem angegebenen Aktenzeichen anzufragen, ob es sich um Vermögen oder Verbindlichkeiten handelt und ob ein weiterer Miterbe oder ein Nachlaßpfleger oder -verwalter vorhanden ist. Falls es sich um Verbindlichkeiten handelt, hast Du die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnisnahme des Erbanfalles die Erbschaft auszuschlagen. Ob Du blutsverwandt bist, können Dir evtl. weitere, noch lebende Geschwister Deiner Eltern sagen. Oder Du schaust einfach mal in Stammbücher Deiner Eltern oder Großeltern. Falls es wirklich ein Onkel ist, muss er ja ein Geschwisterteil von Vater oder Mutter sein. MfG löwenkind

Wurde der Erbe angeschrieben weil ein Testament eröffnet wurde oder wurde er angeschrieben weil bereit vor ihm berufene DErben die Erbschaft ausgeschlagen haben?
Im zweiteren Fall kann das Nachlassgericht z.B. Auskunft geben ob sich aus der Nachlassakte irgendwelche Hinweise ergeben. In den meisten Fällen sind hier nur Schulden zu erben…
Ob der erblasser z.B. Grundbesitz hatte lässt sich z.B. im Grundbuchamt in Erfahrung bringen, wenngleich das Grundbuchamt immer nur die Grundstücke einsehen kann für die jeweilige Zuständigkeit.

Bei den Banken beist man meist auf Granit wenn man voran Ausknfte will…

Am besten wäre es immer noch mit dem erblasser besser bekannte Personen zu befragen.

ml

Meistens ist dem Nachlaßgericht näheres bekannt. Ferner könnten die Personen vielleicht Auskunft geben, die dem selben Gericht u.U. namentlich bekannt geworden sind. Wegen der laufenden Ausschlagungsfrist ist also Eile geboten. Wenn man die Frist verstreichen läßt und keine ausreichende Info über den Nachlaßwert hat, gibt es im Falle der Überschuldung oder anderer mißliche Umstände verschiedene rechtliche Lösungen. Sie sind etwas kompliziert um sie hier darzustellen. Bitte erforderlichenfalls beim Gericht -oder besser: beim Notar oder Anwalt- erkundigen.
Fragen Sie aber gern nochmals bei mir an.
MfG
H.G.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Frage.

Als „vorläufiger“ Erbe haben Sie Auskunftsrechte und können daher in Erfahrung bringen,welchen Nachlass der Onkel hinterlassen hat.

Zunächst wäre herauszufinden, wer den der Onkel X ist, wo er wohnt usw. Ggf. sollten Sie einen Detektiv bzw. Erbenermittler beauftragen, wenn Sie nicht weiter kommen.

Anhaltspunkt wird die Benachrichtigung des Nachlassgerichts sein, da Sie dort erkennen können, wo der Onkel verstarb.

Möglcherweise gibt es Hinweis auf die Vermögensverhältnisse bei dem Betreuer (Betreuungsakte) beim Bevollmächtigten, bei der weiteren Verwandschaft, beim Grundbuchamt, bei den Banken, beim Finanzamt,…
Hilfreich ist es natürlich an die Unterlagen des Erblasser zu kommen.

Voraussichtlich wird die Bank - ohne Erbschein - keine Auskünfte erteilen…

Grundsätzlich kann die Erbschaft nämlich nur innerhalb von 6 Wochen nach Ihrer Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund ausgeschlagen werden. Dann werden Sie so behandelt, als hätten Sie das Erbe angenommen mit allen Rechten und Pflichten - Sie würden also auch für die Schulden aufkommen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
http://www.dr-erbrecht.de

Nun kommt es darauf an, ob das "weißgottwoher " in der BRD liegt oder im ausland.
Liegt es in der BRD, so kannst du dir mit Hilfe eines Erbscheines einen Überblick verschaffen.
Ohne Erbschein bekommst du keine Grundbucheinsicht, keine Bankeinsicht usw.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du Post bekommen hast, ob du das Erbe auschlagen willst.
Wenn es schon viele vorher ausgeschlagen haben, kann man davon ausgehen, dass dort eine Überschuldung vorliegt.
Genau weiß man das nie und als noch nicht Erbe, wird man auch nicht viel erfahren. Eventuell kan man mal bei dem Gericht anrufen und fragen, ob die in ihrer Akte irgendwelche Anhaltspunkte zu einer Überschuldung haben, meist sind dann schon Gläubigeranfragen in der Akte, oder die können einem auch sagen, was die anderen als Ausschlagungsgrund angegeben haben.

Aber bitte nicht die 6 Wochenfrist ab Kenntnis (Zugang des Schreibes) verpassen!

Vielen Dank für die Infos!!

Grüße
Chris

Danke für die Infos!

Grüße
Chris

Vielen Dank für die Infos!

Grüße
Chris

Besten Dank für die Infos!

Grüße
Chris

Vielen Dank für die Infos!

Grüße
Chris
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Vielen Dank erstmal für die Infos - ich habe da allerdings tatsächlich noch eine Frage. Im Falle dessen, dass das Erbe angetreten wird und sich herausstellen sollte, dass es sich um einen Berg Schulden handelt, gibt es dann noch die Möglichkeit, aus dieser Falle wieder heraus zu kommen ohne selbst in die Privatinsolvenz zu gehen?

Besten Dank nochmal für die Hilfe!

Gruß
Chris

Erstmal vielen Dank für die Hilfe!

Was passiert denn, wenn ein Erbe angetreten wird, und man sich dadurch selbst überschuldet, weil keine Informationen im Vorfeld zu bekommen waren? Eigentlich kann es ja nicht sein, dass in diesem Falle nur die private Insolvenz hier aus der vermeintlichen Falle hilft - gibt es im Falle des Erbantritts dann noch die Möglichkeit, hier wieder vom Erbe zu befreien?

Besten Dank!

Grüße
Chris

Vielen Dank für die Infos!

Bekomme ich den Erbschein erst mit Antritt des Erbes oder bekomme ich den schon vorher, um das Erbe prüfen zu können? Wenn das Erbe erstmal angetreten ist, nützt ja der Erbschein nichts mehr, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht. Es soll ja vermieden werden, Schulden einzusammeln.

Besten Dank und Gruß
Chris

Danke für die Infos!

Grüße
Chris.

Das Gesetz bietet einige wenige Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen - etwa durch die Beantragung einer Nachlassinsolvenz. Dann haftet man nicht mit dem Privatvermögen.

Auf diese Möglichkeiten/Lösungen hatte ich Sie am Schluss hingewiesen. Ich kenne 3 Lösungen: Die Anfechtung der irrtümlichen Erbschaftsannahme, die Nachlassinsolvenz und die Nachlassinventarisierung. Die Erläuterungen hierzu würden ein Buch füllen…
MfG
H.G.