Das Gesetz bietet einige wenige Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen - etwa durch die Beantragung einer Nachlassinsolvenz. Dann haftet man nicht mit dem Privatvermögen.
Das Gesetz bietet einige wenige Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen - etwa durch die Beantragung einer Nachlassinsolvenz. Dann haftet man nicht mit dem Privatvermögen.