Unbekanntes Verkehrsdelikt zugeben?

Hallo,

die Polizei schrieb mir, ein Mitbürger hätte mich dabei beobachtet, beim Ausparken seinen Wagen leicht angefahren zu haben.

Ehrlich, ich weiß von nichts, genauso gu hätte auch er meinen angefahren haben können, ich habe nichts bemerkt.

Soll ich in der Stellungnahme nun schreiben, dass ich es war? Erspare ich mir mit dem Eingestehen vielleicht Prozesskosten oder andere Gebühren, falls der Gegner es darauf anlegt?

Wie soll ich denn ohne Zeugen beweisen, dass ich etwas NICHT war?

Gruß Matthias

Hi!

Also zunächst mal wirft man Dir wohl eine Verkehrsunfallflucht vor.
Ich würde nichts zugeben, was ich nicht getan bzw nicht bemerkt habe.
Du hast jederzeit das Recht, Dich zur Sache zu äussern. Davon würde ich auch Gebrauch machen und den Beamten genau das schildern, eben, dass Du nichts mitbekommen hast, falls Du überhaupt der Fahrer zum fraglich Zeitpunkt warst.
Je nachdem wie der Schaden aussieht, kann man ziemlich genau feststellen, wer wem dran gefahren ist und ob der Fahrer den Schaden bemerkt haben muss! Denn nur dann macht man sich auch schuldig.
Es ist durchaus möglich, dass leichtere Zusammenstöße nicht bemerkt werden, was dann Einfluss auf die Entscheidung des Staatsanwalts hat. Wenn dies plausibel ist, wird das Verfahren wegen Flucht eingestellt.
Also auf jeden Fall Angaben dazu machen, dient Deiner Entlastung.
Geld sparst Du nicht, wenn Du es bei der Polizei zugibst.
Woran Du denken solltest ist, Deine Kfz Versicherung zu informieren, die müssen wissen, wenn es da zum Schadensfall gekommen ist und eine eventuelle Leistung in Frage kommt.

Gruß, Marco

Als erstes erstmal Hand aufs Herz, weist Ihr Fahrzeug überhaupt eine Beschädigung auf? Welche Beschädigungen sind denn am anderen Fahrzeug entstanden?

Wenn an Ihrem Fahrzeug keine Beschädigungen vorhanden sind, dann lohnt sich der Streit. Stimmt vielleicht das Schdanesbild nicht? Dann muss die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen den Tatverdacht bestätigen oder ausräumen.

Aussagen alleine helfen oft nicht viel - hier könnte man sagen, Aussage steht gegen Aussage. Man muss nicht beweisen, „dass man es nicht war“. In Deutschland muss einem die Tat bewiesen werden und nicht umgekehrt.

Dazu reicht die Aussage des Betroffenen allein nicht aus.

Wenn Sie schreiben, dass es so nicht war, wie vom Betroffenen angegeben, werden Ermittlungen aufgenommen. Die könnten sein, Suche nach weiteren Zeugen, Gutachten zum Hergang etc.

Die Kostenfrage ist schwierig, da hier eine Straftat (Verkehrsunfallflucht) vorgeworfen wird. HIer steht sogar im ungünstigsten Fall, eine Verurteilung im Raum. Daher rate ich zu einem Anwalt.

…und das kam dabei raus:

Anzeige wg. Fahrerflucht vom Unfallort -> Gerichtsverfahren.
Mit Hilfe des ADAC-Anwalts (Kst. ca. 350€, da keine Rechtsschutz) wurde Anklage fallen gelassen, kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Hauptgrund: Der Gegner wusste vor Gericht nicht mehr, ob ich hinter ihm stand oder nach dem Aufprall nur an ihm vorbeifuhr, woraus er und sein Kumpel schlossen, dass ich hinter ihm ausgeparkt sein müsste.

Dann, im Februar 2012 (13 Monate später), erste Meldung des Gegners bei meiner Versicherung. Diese zahlte dann tatsächlich den nicht vorhandenen Schadens („Sobald ein Zeuge im Spiel ist könne wir da gar nichts machen…“), Angebot die Kosten von 300,-€ zu übernehmen ansonsten Hochstufung. Hab mich für Var2 entschieden um dem Gefühl zu entgegen, seine neue Stoßstange direkt aus meinem Portemonaie zu zahlen.

Tja, so kanns gehen. Und ich weiß tatsächlich von nichts!

Danke für Eure Hinweise und ein schöne Zeit!

Erstaunlich, dass eine Versicherung vor Abschluss des Verfahrens zahlt! Ich würde mit Verweis auf die Verfahrenseinstellung die Zahlung verweigern und vorsorglich (falls erteilt) eine Einzugsberechtigung entziehen.