Unbelehrbarer Mieter

unbelehrbarer Mieter was tun

Es geht um 3 Reihenhäuser auf einem Grundstück.

Das Erste Haus ist bereits leer und der Mieter aus dem anderen Haus hat auch gekündigt. Ein Mieter hat sich über ständige Mobbingattacken zwar geäussert aber möchte nichts schriftlich geben.

Der Mieter aus dem mittleren Haus macht was er will und streitet alles ab

Im Winter kommt der Mieter der Räumpflicht nicht hinterher sodass der Eigentümer selbst bei Besichtigung des Leerstehenden Hauses hingefallen ist.

Nun benutzt der Mieter das leerstehende Gründstück. Den Garten und die Zufahrt der Garage für seine Möbel. Den Eingang des leeren Hauses ist verstellt durch seine Fahrräder, sodass bereits 2 mögliche neue Mieter dankend abgelehnt haben.

Zudem hat die Familie eine eigene Garage auf dem Gründstück aber nutzt diese nicht sondern parkt das Auto grundsätzlich vor der Einfahrt und blockiert dadurch andere.

Der Eigentümer hat natürlich Fotos gemacht. Aber was soll er jetzt machen. So geht es doch nicht weiter. Der Mieter stört den Hausfrieden enorm. Aber die anderen Mieter wollen dem Eigentümer nichts schriftlich geben

Kann man den Mietern irgendwie kündigen?

Im Mietvertrag ist es festgehalten das im Winter geräumt muss. Der Eigentümer hat nach seinem Segelflug auch schriftlich nochmal zukommen lassen das der Mieter dem nachkommen muss und hat es von Ihm unterzeichnen lassen.

Auch das der Mieter nicht die Flächen des Nachbarhauses benutzen soll, hat er schriftlich schon bekommen. Er räumt es dann weg und am nächsten Tag ist das gleiche wieder.

Der Mieter bezahlt die Miete immer pünktlich aber es gibt immer Ärger mit den Mietern. Seit die Mieter da sind, hat es auch immer Ärger mit den Nachbarn.

Der Vermieter hab jetzt schon 2 Abmahnungen und Fotos. Da diese Mieter immer alles abstreiten und man für alles Beweise bei denen braucht.

Wann reicht es denn für eine Kündigung?

Hallo !

Mit Fotos wird man einen Mieter auch nicht los !

Wenn er sich mietrechtlich falsch verhält,dann muss man das gezielt abmahnen und die Kündigung androhen,falls sich am Verhalten nichts ändert.

was denn sonst ?

Da muss niemand etwas bestätigen,der Vermieter sieht doch die Dinge,die nicht vertragsgemäß sind.

Also, Einfahrt blockieren mit geparktem PKW.
Fahrräder vor dem Zugang zu einem anderen Reihenhaus.
Lagern von Möbeln auf dem Grundstück(Spermüll ?).

Da muss niemand dulden,also abmahnen und beim nächsten Fall eben kündigen. Foto kann das Fehlverhalten ja dokumentieren. Da kann man später schlecht abstreiten,es sei nicht so gewesen.

Kein Winterdienst gemacht,obwohl laut Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Ebenfalls ein Fehlverhalten,was man abmahnen und später zur Kündigung heranziehen kann(wenn im nächsten Fall erneut nicht ausgeführt).
Nur, beim 3-er Reihenhausblock wird ja kaum ein Mieter den gesamten Winterdienst für alle Zuwegungen machen müssen,oder ?
Auch nicht wenn andere 2 Häuser leer stehen würden.

Denn das kann laut Vertrag sicher nur für den jeweiligen Anteil übertragen werden. Den Winterdienst für den Leerstand muss Vermieter selbst organisieren,da kann er nicht sagen,muss der Mieter machen oder da geht ja nun keiner mehr lang.

MfG
duck313

Hallo !

Mit Fotos wird man einen Mieter auch nicht los !

Wenn er sich mietrechtlich falsch verhält,dann muss man das
gezielt abmahnen und die Kündigung androhen,falls sich am
Verhalten nichts ändert.

was denn sonst ?

Abmahnungen in schriftlicher Form sind vorhanden !!! Ab wann darf mal als Vermieter dem Mieter kündigen? Ab 3 oder 5 Abmahnungen?

Da muss niemand etwas bestätigen,der Vermieter sieht doch die
Dinge,die nicht vertragsgemäß sind.

Also, Einfahrt blockieren mit geparktem PKW.
Fahrräder vor dem Zugang zu einem anderen Reihenhaus.
Lagern von Möbeln auf dem Grundstück(Spermüll ?).

Da muss niemand dulden,also abmahnen und beim nächsten Fall
eben kündigen. Foto kann das Fehlverhalten ja dokumentieren.
Da kann man später schlecht abstreiten,es sei nicht so
gewesen.

Fotos sind bei diesem Mieter ein muss, da grundsätzlich immer behauptet wird, das es nie so war

Kein Winterdienst gemacht,obwohl laut Mietvertrag auf den
Mieter übertragen. Ebenfalls ein Fehlverhalten,was man
abmahnen und später zur Kündigung heranziehen kann(wenn im
nächsten Fall erneut nicht ausgeführt).
Nur, beim 3-er Reihenhausblock wird ja kaum ein Mieter den
gesamten Winterdienst für alle Zuwegungen machen müssen,oder ?
Auch nicht wenn andere 2 Häuser leer stehen würden.

Denn das kann laut Vertrag sicher nur für den jeweiligen
Anteil übertragen werden. Den Winterdienst für den Leerstand
muss Vermieter selbst organisieren,da kann er nicht sagen,muss
der Mieter machen oder da geht ja nun keiner mehr lang.

Selbstverständlich wurde es durch 3 geteilt. Nach Absprache im Wochenwechsel. Für das Leerstehende Haus wurde von der Stadt ein Winterdienst für die jeweiligen Wochen bestellt und vom Eigentümer bezahlt

MfG
duck313

hallo,

und warum kündigt der Vermieter nicht? Gründe dafür sind ja vorhanden. Weil er von diesem Mieter seine Miete immer pünktlich bekommt und vielleicht nicht selbst betroffen ist? Oder wohnt er auch da?

Grüsse,
Hannelore

hallo,

und warum kündigt der Vermieter nicht? Gründe dafür sind ja
vorhanden.

Genau das ist die Frage. Sind die Verfehlungen genug um eine Kündigung zu rechtfertigen?

Denn der Vermieter geht davon aus, das bei einer kündigung der Mieter diese nicht akzeptiert und das ganze vor Gericht geht. Und ein schlappe vor Gericht möchte der Eigentümer vermeiden

Weil er von diesem Mieter seine Miete immer

pünktlich bekommt und vielleicht nicht selbst betroffen ist?

Das Geld kommt pünktlich aber der Vermieter mag lieber einen Mieter mit dem es keinen andauernden Ärger gibt.

Der Vermieter wohnt ein paar Häuser weiter und ist indirekt Betroffen

Oder wohnt er auch da?

Grüsse,
Hannelore

Hi,

hat der Vermieter eine Anwaltsphobie?

Gruß

Jo