Unbenutzer Roller als Fundstück ?

Seit Monaten steht vor meinem Haus ein unbenutzter Roller.
Marke Vespa; optisch gut erhalten. Keine Bewegung. Niemand kennt den Eigentümer.

Frage:
Kann ich den Roller beim Fundbüro als Fundstück melden? (Also nach 6 Monaten mein Eigentum)
Oder läuft das auf Grund eines Kennzeichens irgendwie anders? Wer weiß was? :smiley:

Solange das FZ TÜV hat und eine gültige Zulassungsplakette oder ein aktuelles Versicherungskennzeichen, darf es dort stehen und es besteht keine Veranlassung einen „Fund“ zu melden.

Den „Fund“ eines FZ zu melden wird idR. wenig zielführend sein.
Über das Kennzeichen und notfalls die Fahrgestell-Nr. lässt sich idR. der Besitzer oder Eigentümer ermitteln.

Hallo Markus,

warte noch bis 1. März. Da wird dann das alte KZ ungültig. Dann kannst den „Fund“ der Polizei melden, falls das KZ nicht gewechselt wurde.
Es könnte sich um einen Diebstahl handeln.

Gruß Michael