Unbenutzte Räume-trotzdem Nebenkosten zahlen?

Hallo,

es geht um folgendes:
ein ehemaliges Hotel, vor 20 Jahren umgebaut zum Appartmenthaus mit Eigentumswohnungen.
Es gibt mehrere Eigentümer, welche selbst drin wohnen, und Wohnungen, die vermietet sind.
In dem Haus gibt es jede Menge Räumlichkeiten, z.B. der alte Saal, der Dachboden, der Keller, ein ehemaliges Schwimmbad, die weder von Mietern noch von Eigentümerm genutzt werden können, da sie auch nicht zugänglich sind, d.h. abgeschlossen.
Sie werden jedoch durch die Putzfrau, die 1-2 Mal die Woche im Haus sauber macht, auch mit gesäubert, von Zeit zu Zeit.
Diese Räume werden im Winter ja auch geheizt, zumindest ein wenig.
Meine Frage: da doch etliche qm dafür zusammenkommen, von denen man keinerlei Nutzen hat, wie sieht das eigentlich dafür mit den Nebenkosten aus?
Also die Kosten für die Putzfrau, die Versicherungskosten,die Brandschutzkosten, die Steuern usw.
Die müßten doch eigentlich dafür nicht umgelegt werden dürfen?

Liebe Grüße
Wolly

Hallo,

bitte vor Ort durch Mieterverein oder Anwalt im Rahmen einer Ortsbesichtigung den Vorgang klären.

Gruss Günter

Hallo,

die Eigentümer werden mit den kompletten Kosten nach Miteigentumsanteilen in Folge der Hausgeldabrechnung abgerechnet!

Die Mieter erhalten eine Betriebskostenabrechnung gemäß der GesamtWOHNquadratmeter zu Ihrer Wohnung! Natürlich dann nur für die Kosten des Wohnkomplexes. Wenn nichts anderes im MV vereinbart worden ist.
Das heißt, die Mieter müssen nicht die Kosten für das Schwimmbad etc. tragen.

Problematisch wird es bei den Versicherungen, welche ja bestimmt über das gesamte Objekt laufen…

Gruß
Stiefel

es geht um folgendes:
ein ehemaliges Hotel, vor 20 Jahren umgebaut zum
Appartmenthaus mit Eigentumswohnungen.
Es gibt mehrere Eigentümer, welche selbst drin wohnen, und
Wohnungen, die vermietet sind.
In dem Haus gibt es jede Menge Räumlichkeiten, z.B. der alte
Saal, der Dachboden, der Keller, ein ehemaliges Schwimmbad,
die weder von Mietern noch von Eigentümerm genutzt werden
können, da sie auch nicht zugänglich sind, d.h. abgeschlossen.
Sie werden jedoch durch die Putzfrau, die 1-2 Mal die Woche im
Haus sauber macht, auch mit gesäubert, von Zeit zu Zeit.
Diese Räume werden im Winter ja auch geheizt, zumindest ein
wenig.
Meine Frage: da doch etliche qm dafür zusammenkommen, von
denen man keinerlei Nutzen hat, wie sieht das eigentlich dafür
mit den Nebenkosten aus?
Also die Kosten für die Putzfrau, die Versicherungskosten,die
Brandschutzkosten, die Steuern usw.
Die müßten doch eigentlich dafür nicht umgelegt werden dürfen?

Liebe Grüße
Wolly

Hallo,

es geht um folgendes:
ein ehemaliges Hotel, vor 20 Jahren umgebaut zum
Appartmenthaus mit Eigentumswohnungen.
Es gibt mehrere Eigentümer, welche selbst drin wohnen, und
Wohnungen, die vermietet sind.
In dem Haus gibt es jede Menge Räumlichkeiten, z.B. der alte
Saal, der Dachboden, der Keller, ein ehemaliges Schwimmbad,
die weder von Mietern noch von Eigentümerm genutzt werden
können, da sie auch nicht zugänglich sind, d.h. abgeschlossen.
Sie werden jedoch durch die Putzfrau, die 1-2 Mal die Woche im
Haus sauber macht, auch mit gesäubert, von Zeit zu Zeit.
Diese Räume werden im Winter ja auch geheizt, zumindest ein
wenig.
Meine Frage: da doch etliche qm dafür zusammenkommen, von
denen man keinerlei Nutzen hat, wie sieht das eigentlich dafür
mit den Nebenkosten aus?
Also die Kosten für die Putzfrau, die Versicherungskosten,die
Brandschutzkosten, die Steuern usw.
Die müßten doch eigentlich dafür nicht umgelegt werden dürfen?

Demnach sind diese Räume nicht gemeinschaftlich zu nutzen, können daher m.E. auch kein Gemeinschaftseigentum sein. Antwort gibt aber die Teilungserklärung als Bestandteil der Kaufverträge bei Eigentumswohnungen.
Wolfgang D.

Hallo,
und vielen Dank für die Antworten.

Hauptsächlich geht es darum, ob die Nebenkosten, die durch Räume verursacht werden, die von dem Mieter nicht benutzt werden können, trotzdem vom Mieter mit bezahlt werden müssen, d.h. ob der Eigentümer, der ja evt. ein Nutzungsrecht an diesen bestimmten Räumen hat, diese Kosten an den Mieter weitergeben kann, wie z.B. die Kosten für die Reinigung der besagten Räume?

Liebe Grüße
Wolly