Unberchtigte Weitergabe v. Eigentümerinformationen an Mieter?

Hallo an Alle die in diesem Forum mitlesen,

bei mir geht es um folgendes Problem. Ich bn seit knapp 2 Jahren Wohnungseigentümer und bin mit der Hausverwaltung bzw. deren Aktivitäten hinsichtlich der Gartenpflege extrem unzufrieden. Jetzt gibt es von der Hausverwaltung ein Internetportal indem alle möglichen Dokumente über meine Liegenschaft (Hochhaus mit 99 Eigentümer) zu finden sind und so eben auch der Leistungskatalog einer Firma die bei uns im Haus auch für die Gartenpflege zuständig ist

Nachdem direkte Anfragen meinerseits an die Hausverwaltung, warum denn der Garten nicht gemäss des vorsehenen Umfangs gepflegt wird (nämlich überhaupt nicht) habe ich einzelne Miteigentümer gefragt und festgestellt das diese ebenso unzufrieden über den Zustand des Gartens sind.

Um jetzt den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen hatte ich mir die Freiheit genommen und habe allen Mitbewohnern (da sind auch rund 30 Mieter dabei) einen Rundbrief in den Briefkasten geschmissen indem ich einzelne Passagen, soweit sie die Gartenpflege betreffen, unmittelbar aus dem Leistungskatalog der Gartenpflegefirma in mein Rundbrief rein kopiert habe. Letztlich mit dem Hintergrund das von diesen Informationen Mieter genauso wie Eigentümer betroffen sind.

Jetzt, nachdem die Hausverwaltung von meiner Aktion Wind bekommen hat, droht mir diese mit irgendwelchen Dingen. Welche genau das sind kann ich noch nicht sagen da ich im Moment in Urlaub bin.

Jetzt meine Frage:

Habe ich mich in diesem Zusammenhang der unberechtigten Weitergabe von Informationen an Dritte schuldig gemacht, wenn Eigentümer wie Mieter jetzt gleichermaßen wissen das z.B. die Hecke 2 Mal im Jahr geschnitten werden soll?
Dazu muss ich eben sagen das dieser Leistungskatalog in einem passwortgeschützen Internetportal hinterlegt ist, der zunächst einmal nur für Eigentümer zugänglich ist. Andererseits gibt es weder auf der Portalseite noch auf dem mehrseitigen Leistungskatalog selbst einen Hinweis darauf das der Inhalt nicht für Dritte gedacht ist.

Mein Ziel meiner Aktion war es eben zu verhindern das sowohl Mieter über Nebenkostenabrechnung wie auch Eigentümer für irgendwelche Leistungen bezahlen müssen die möglicherweise nie statt gefunden haben.

Deswegen also meine Frage ob ich mich in diesem Zusammenhang der unberechtigten Weitergabe von Informationen an Dritte schuldig gemacht haben könnte und wenn ja, was das für juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte (Abmahnung oder was auch immer sonst)?

Ich bin für jede Art der Hilfestellung bzw. Rückmeldung sehr dankbar.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hallo!

Wenn überhaupt kann es doch nur um die Mieter gehen.

Und ich sehe überhaupt nicht (Ausnahme s. nachfolgend) wo das Geheimnis liegen soll.
Schließlich könnte auch jeder Mieter seinen Vermieter((Eigentümer einer der Wohnungen) fragen, wofür er denn in NK-Abrechnung Summe X für Gartenpflege zahlen muss, wenn offenbar wenig bis nichts gemacht wird.

Und der Vermieter dürfte dann sehr wohl sagen, es soll 2 x Heckenschnitt im Jahr erfolgen.

Ausnahme:
Wenn das das Original-Angebot der Gartenfirma an die Hausverwaltung wäre, dann könnte sich diese Firma dagegen verwahren das es öffentlich gemacht wird.
Und schon das halte ich nicht mal für zwingend, denn die Kosten „Gartenpflege“ können die Mieter und alle anderen auch aus der NK-Abrechnung bzw. der Prüfung der Rechnung entnehmen.

Preis ist also nicht geheim, soll es etwa der Leistungsumfang sein ?

Nachtrag: Ich dachte bisher, es sind die Eigentümer die bestimmen. Sie wählen Verwalter aus und können den auch wieder rausschmeißen, wenn etwas nicht klappt.
Und auf der ET-Versammlung kann man doch ansprechen, wenn die Gartenpflege nicht so gemacht wird wie für den Preis vereinbart. Das ist doch ureigenes Interesse der Eigentümer. Sie zahlen doch alles !

MfG
duck313

Hallo,

villeicht sollte man einfach mal den Spieß herumdrehen und dem Verwalter mal klipp und klar sagen, das er für seine Dienstleistungen von euch Eigentümern bezahlt wird. Der ist Dienstleister, ihr seid Kunde. Der hat seine Kunden nicht zu bedrohen, der hat gefälligst einfach mal seinen Job zu machen. Und wenn das - wie hier - wohl nicht so richtig gelingt, dann sollte man sich einen anderen Verwalter suchen.

IHR seid „der Chef“. Was will der Verwalter? Abmahnen? Und dann? Euch rausschmeißen?
Ich habe den Eindruck, dass hier jemand ziemlich selbstgefällig seinen Job nicht beherrscht und vielleicht mal von seinem hohen Ross gestupst werden will.

Huch, ganz vergessen:

Eigentümer bekommen die Daten ja sowieso, Mieter bekämen auf Verlangen Einsicht in die Rechnungen (Nebenkostenabrechnung). Man hat also etwas weitergegeben an Leute, die es sowieso wissen bzw. wissen können.

Mir fällt gerade nicht ein, warum das straf- oder zivilrechtlich relevant sein sollte.

Hallo an Euch Beide

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten die ich inhaltlich, auch ohne das ich ein RA bin, voll und ganz teile. Von daher hatte ich weder damals noch heute ein schlechtes Gefühl bei der ganzen Angelegenheit.

Da es jetzt noch gut 10 Tage dauert bis ich wieder zu Hause bin, bzw. an meinen Briefkasten komme, werde ich mich mal überraschen lassen ob und was da zwischenzeitlich in meinem Briefkasten angekommen ist. Denn letztlich hat mir zwischenzeitlich in einer 2. Mail die Hausverwaltung eine unberechtigte Weitergabe von Informationen an Dritte vorgeworfen.

In diesem Zusammenhang ist mir noch eine ganz andere Frage gekommen:

Wenn man einmal davon ausgeht das eine Hausverwaltung aus einem vergleichsweise nichtigen Grund einen Prozess vor Gericht anstrebt den sie dann auch noch verliert, so würde mich doch noch sehr interessieren ob in so einem Fall, wo die Wahrscheinlichkeit einen Prozess zu gewinnen relativ niedrig sind, die Hausverwaltung die Gerichts- und Anwaltskosten auf die Eigentümergemeinschaft umlegen darf. Denn das könnte ja bedeuten das ich dann, selbst wenn ich als Eigentümer so einen Prozess gewinnen würde, einen Teil der Gerichtskosten indirekt noch mittragen müsste. Und das würde ich insbesondere im aktuellen Fall überhaupt nicht witzig finden.

Wie seht ihr das im aktuellen Fall was meine Nachfrage betrifft?

Viele Grüsse
Gotti1212

Nein, denn der Prozess wird ja nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geführt, sondern gegen die Hausverwaltung.

Hallo,

ich frage mich mal ganz konkret, was das für ein Prozess sein soll.

Strafrecht - §203 StGB? - wohl kaum. Der Eigentümer gehört zu keiner der dort genannten Berufs-/Personengruppen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt personenbezogene Daten, das ist hier (sehr wahrscheinlich) nicht zutreffend.

Das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb bestraft die unbefugte Weitergabe von Geschäftgeheimnissen (wobei ich der Meinung bin, dass ein Teil eines Leistungsverzeichnisses kein solches ist), aber hierzu müsste der Betroffene selber ein Dienstverhältnis mit der Verwaltung haben ODER das „Geheimnis“ unbefugt erfahren. Trifft beides nicht zu. Er hat eine Tatsache, die vermutlich jedem Mieter auf Nachfrage zugänglich wäre, als unternehmensfremde Person weitergegeben, diese Daten hat er vollkommen legal erhalten.

Ich finde - Vorsicht, ich bin kein Anwalt - momentan keine Strafvorschrift, die die Weitergabe von Vertragsinhalten, die eine Privatperson vom Unternehmer bekommen hat, vor der Weitergabe an andere schützt.

Bleibt noch eine Zivilklage. Aber wegen WAS? Schadenersatz? Welcher Schaden?!

Mein letzter Rat ist mein Standardspruch:
Wer mit Klage droht, der klagt nicht. Wer klagen will, der klagt, wenn er sich dazu genötigt sieht - und zwar ohne vorheriges „Bellen“.

Hallo,

ich möchte mich abschliessend noch einmal für die vielen Rückmeldungen bedanken. Ich bin seit gestern wieder zu Hause und habe erwartungsgemäss NICHTS im Briefkasten gefunden. Weder von der Hausverwaltung noch von einem Anwalt.

Ungeachtet dessen werde ich den Anwalt, bei dem ich vorsorglich einen Termin vereinbart habe, in meine Kontakte aufnehmen da ich diesen evtl. im nächsten Jahr gebrauchen kann, sollte die nächste Abrechnung von der Hausverwaltung nicht ganz koscher sein.

Die Tatsache das die Hausverwaltung sich entgegen ihrer Ankündigung sich nicht weiter bei mir gemeldet hat, kann ich nur dahin gehend interpretieren das es eben doch zulässig zu sein scheint, Informationen, die zunächst nur für die Eigentümer gedacht waren, eben auch an Mieter weiter zu geben soweit diese im gleichen Masse betroffen sein können wie Eigentümer.

In jedem Fall noch einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

LG Gotti1212