Hallo,
ein Mieter meldet einen Defekt, z. B. am Etagenheizkessel. Eine Firma untersucht das und stellt fest, dass kein Fehler vorliegt, sondern Fehlbedienung.
Wer trägt die Kosten, wenn sie über der Bagatellgrenze (üblicherweise 100 EU) liegen, Mieter oder Vermieter?
Falls sie unter der Bagatellgrenze liegen: Zählt das dann bei Ermittlung der jährlichen Höchstverpflichtung des Mieters (üblicherweise 300 EU) mit? Oder nicht, weil ja kein Fehler vorlag, die Sache sein Verschulden war?
Grüße
Carsten