Unberechtige Fehlermeldung - Kostenträger

Hallo,

ein Mieter meldet einen Defekt, z. B. am Etagenheizkessel. Eine Firma untersucht das und stellt fest, dass kein Fehler vorliegt, sondern Fehlbedienung.

Wer trägt die Kosten, wenn sie über der Bagatellgrenze (üblicherweise 100 EU) liegen, Mieter oder Vermieter?

Falls sie unter der Bagatellgrenze liegen: Zählt das dann bei Ermittlung der jährlichen Höchstverpflichtung des Mieters (üblicherweise 300 EU) mit? Oder nicht, weil ja kein Fehler vorlag, die Sache sein Verschulden war?

Grüße
Carsten

Hallo,

da hier eine Fehlbedienung durch den Mieter vorliegt, haftet dieser als Verursacher, denn es ist ja kein Schaden dem Vermieter zuzuweisen.

si

Hallo,

Hallo,

ein Mieter meldet einen Defekt, z. B. am Etagenheizkessel.

Wem wurde der Defekt gemeldet ?

Doch vermutlich dem Vermieter!
Dann sollte man doch auch davon ausgehen, dass der Vermieter
den vermeintlichen Defekt noch einmal überprüft bevor er dafür einen Reparatur-Auftrag an eine Firma weitergibt.

Eine Firma untersucht das und stellt fest, dass kein Fehler
vorliegt, sondern Fehlbedienung.

Ich kann hier nicht erkennen, warum der Mieter etwas zahlen müsste.

Gruß Merger