Guten Tag,
- Muss meine Mutter das Kindergeld zurück zahlen?
- Reicht es wenn ich das dem Amt melde?
Ich habe vom 1.8.2001 -31.07.2004 eine Ausbildung absolviert. Wegen dieser bin ich aus dem Elternhaus ausgezogen und in die Ausbildungsfirma eingezogen. Habe aber (da ich zum Anfang der Ausbildung erst 16 war) den Hauptwohnsitz bei meiner Mutter gelassen und mich im Betrieb nur auf Nebenwohnsitz angemeldet. In der Auzsbildungszeit hat meine Mutter das Kindergeld bekommen. Sie hat mich aber weder finanziell unterstützt noch hat sie wegen mir überhaupt einen einzigen Cent zahlen müssen. Ich habe seit Auszug aus Ihrer Wohnung nicht mehr bei Ihr geschlafen ( hätte auch gar kein Zimmer mehr gehabt ), habe keine Schul -Betriebssachen gezahlt bekommen, kein Taschengeld, einach nix! Selbst der Kontakt war auf 3 Anrufe wärend der ganzen Ausbildung beschränkt.
Zwar hat meine Mutter rein rechtlich gesehen ( da Sie die erziehungsberechtigte Person war)
Anspruch auf Kindergeld aber wie Sieht es in diesem Fall aus?
Am liebsten wäre mir das Sie es zurück zahlen muss ans Amt, ich will es gar nicht mehr. Es geht ums Prinzip, dass Kindergeld zur UNTERSTÜTZUNG der Kinder da ist und nicht zur finaziellen/ persönlichen Bereicherung.
recht herzlichen Dank an alle im Vorraus
Hallo Matze…
das deine Mutter das Kindergeld behalten hat und es
nicht dir ausgehändigt hat, ist Unterschlagung. Du
kannst dem Amt ein Hinweis geben oder es sogar
anschreiben und ihnen deinen Fall beschreiben oder noch
besser ist es, wenn du persönlich da auftauchst und es
dem zuständigen Sachbearbeiter berichtest.
Deine Mutter hätte dir das Geld auszahlen müssen und es
sich nicht, wie du es schon genannt hast, in die eigene
Tasche stecken. Wenn du für Gerechtigkeit bist, dann
würde ich es dem Amt mitteilen. Was ich auch unmöglich
finde ist, dass du keinerlei Unterstützung -egal von
wem- bekommen hast.
Hoffe ich konnte dir diesbezüglich helfen und schicke
dir Grüße aus Solingen
Manuela
hallo und guten abend,
also nach dem sachverhalt würde ich es der kindergeldstelle schriftlich melden. Die werden sich dann mit deiner mutter in verbindung setzen und den sachverhalt klären. So bist du aussen vor und musst dich nicht mit deiner mutter persönlich einigen.
Das wäre mein rat an dich. Ach übrigens ich bin kein experte, sondern auch nur mutter zweier erwachsener kinder.
dir noch einen schönen abend.
gruss aus dem rheinland
roswitha
Hallo Matze,
rein rechtlich gesehen, ist deine Mutter Kindergeldberechtigt gewesen.
Ich glaube nicht, dass sie dem Amt das Geld zurück zahlen müsste.
Du kannst aber beim Amt nachfragen was zu tun ist, bzw Anfrage bei einem Anwalt machen, villeicht kann dieser dir helfen
Es bringt nun nichts, wenn du nur aus Wut nun Rache möchtest.
Viel Erfolg und LG!