Unberechtigte Abbuchung, Strafrecht?

Hallo wwwler!

Jemand, dem die Kontoverbindung eines anderen in die Hände gefallen ist, lässt unberechtigt abbuchen. Meines Wissens überprüfen die Banken nicht, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung gegeben worden ist.

Strafbar nach 263 ff StGB (Betrug, Untreue)? Geschädigter: Kontoinhaber, Verfügender: Bank mit Näheverhältnis zum Geschädigten?

Seht ihr das auch so?

Gruß Holger

Strafbar nach 263 ff StGB (Betrug, Untreue)?

Hallo,

wohl eher § 263a StGB, weil tendenziell keine Menschen mehr getäuscht werden, sondern alles via PC geht. Untreue nein!

Mfg vom

showbee

Ergänzung
Untreue wohl nicht, da nicht der Verfügende der Böse ist. (Denkfehler von mir)

Hallo,

Strafbar nach 263 ff StGB (Betrug, Untreue)? Geschädigter:
Kontoinhaber, Verfügender: Bank mit Näheverhältnis zum
Geschädigten?

der Verfügende ist der Einreicher der Lastschrift d.h. der Zahlungsempfänger. Das Kreditinstitut hat mit der Veranstaltung nichts zu tun. Genauer: Keines der beiden.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

also keine Strafbarkeit? Da sind dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet! *Grübel*

Gruß Holger

Hallo,

also keine Strafbarkeit?

das habe ich nicht gesagt. Ich wollte nur darauf hinaus, daß sich die Kreditinstitute in dem Zusammenhang nicht strafbar machen. Ich bin auch für Betrug bzw. Computerbetrug.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Strafbar nach 263 ff StGB (Betrug, Untreue)? Geschädigter:
Kontoinhaber, Verfügender: Bank mit Näheverhältnis zum
Geschädigten?

der Verfügende ist der Einreicher der Lastschrift d.h. der
Zahlungsempfänger. Das Kreditinstitut hat mit der
Veranstaltung nichts zu tun. Genauer: Keines der beiden.

Sorry, aber das ist Unsinn. Denn § 263 StGB ist ein
Selbstschädigungsdelikt. Nach dem, was Du behauptest, wäre es aber
ein Fremdschädigungsdelikt, also quasi § 242.
Wir brauchen: Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden und die
Kausalitäten dazwischen.
Getäuscht wird die Bank, dahingehend, dass sie annimmt, der 3. sei
berechtigt. Entsprechend irrt sie. Zurechnung der Bank zum
Geschädigten bspw. über die Lagertheorie.
Verfügung ist jedes Handeln oder Unterlassen, dass sich unmittelbar
vermögensmindern auswirkt. Das ist hier das Nichtzurückbuchen durch
den Geschädigten.
Schaden ist klar…
Oder man nimmt an, dass eine konkrete Vermögensgefährdung bereits in
der Abbuchung liegt (wie hieß diese Theorie nochmal?).

Gruß - Jaschiii

Hallo,

der Verfügende ist der Einreicher der Lastschrift d.h. der
Zahlungsempfänger. Das Kreditinstitut hat mit der
Veranstaltung nichts zu tun. Genauer: Keines der beiden.

Sorry, aber das ist Unsinn.

vermutlich habe ich mißverständlich ausgedrückt oder die Fragestellung falsch interpretiert: Ich hatte verstanden, daß die Bank sich selbst strafbar macht, was natürlich nicht der Fall ist.

Wir brauchen: Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden und die
Kausalitäten dazwischen.
Getäuscht wird die Bank, dahingehend, dass sie annimmt, der 3.
sei
berechtigt.

Genau. Im Ergebnis sind wir also einer Meinung.

Gruß,
Christian

Hallo wwwler!

Jemand, dem die Kontoverbindung eines anderen in die Hände
gefallen ist, lässt unberechtigt abbuchen. Meines Wissens
überprüfen die Banken nicht, ob tatsächlich eine
Einzugsermächtigung gegeben worden ist.

Der Einziehende hat einen Lastschriftenvertrag mit der Bank in dem er sich verspflichtet hat nur Beträge einzuziehen für die ihm auch eine Einzugsermächtigung vorliegt. Eine Prüfung der Bank ob diese vorliegt erfolgt aber nicht mehr.

Generell hast Du die Möglichkeit die Lastschrift bis zu 6 Wochen nach Einzug wieder zurückgehen zu lassen, indem Du bei Deiner Bank einen Widerspruch einlegst. Ob ein Straftatbestand vorliegt hängt wohl vom Einzelfall ab. Es könnte sich ja auch einfach um einen Fehler gehandelt haben.