Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
mein Bekannter war beim Auszug „zu naiv“ und eine Übergabeprotokol unterschrieben, wo u.A. stand, dass er dem Vermieter erlaubt einige Schaden reparieren lassen uauf seine Name. Wörtlich hat der Vermieter gar nichts geklärt und sogar gelogen, dass alles OK ist (2 Zeugen)
Vermieter hat ein Rechnung vorgelegt wo absolut unangemessene Kosten entstanden für Glasscheibe, die statt dünne Holzplatte ca 90x50 cm in eine Holztür (billigste Ausführung) eingebaut werden muss. Holzplatte war ein Provisorium, nicht befestigt.
Mieter hat den o.g wohnung UNRENOVIERT vom vor-mieter übernommen und es war schon so ohne Glas! (2 Zeugen)
In Übergabeprotokol steht auch nichts über Glastür , wobei alle Kleinigkeiten wie „seifenschale“ und WC - Bürste akkurat aufgeschrieben sind,
Statt Glasscheibe bestellen, mitbrinigen und einbauen - (es geht um einfachste Holzleisten die mit dünne Nageln befestigt sind), hat der Handwerker angeblich die TÜR ABTRANSPORTIERT (!)
Glas eingebaut oder einbauen lasse, 8 Meter (!) neue Leisten verwendet, Tür zurück gebracht und angehängt.
Für die Arbeiten hat er 360 Euro berechnet in 4,5 Arbeitsstunden.
Auf Wette kann mein Bekannter (IHK Handwerker) diesen Austausch in 30 Minuten machen, mehr braucht man definitv nicht, insbesonders ein „Profi“.
Das Geld hat der Vermieter vom Kaution abgezogen und mein Bekannter ist somit machtlos.
Neu Türblatt diese Qualität gleiche Größen kostet etwa 80 Euro.
Frage: Besteht eine Möglichkeit diesen Rechnung bestreiten? Soll der Handwerker nur notwendigste tun oder darf er ewtl. die Türen nach Schweiz verschicken und dort reparieren? Muss der Handwerker die Arbeiten und Umfang erst besprechen.
Kan man ein Sachverständiger holen damit diesen Rechnung als unangemessen annerkannt werden kann?
Welche Möglichkeiten gibt es noch sich gegen diese…
Laute Schweinerei schützen?
Und was noch helfen kann: Er hat allein alles unterschrieben und der o.g Rechnung wurde auf Ihm und seine Frau ausgestellt. Die Eheleute haben gütetrennung.
Seine Frau hat nichts unterschrieben und nichts zugestimmt. Sie hatte somit Schaden nicht annerkannt und nichts erlaubt und keine Möglichkeit gehabt die 'Schaden auf eigene Kosten zu reparieren, was Gesetzgeber dem Vermieter vorschreibt.
Seine Frau ist vollständige Vertragspartei, also Mietvertrag läuft auf 2 Namen. Sie hat Ihren Man nicht bevollmächtigt. Es soll hier gut helfen um die ganze Geschichte anzufehcten, nicht Wahr?
Ich bitte Sie um einen Tipp und bedanke mich im Voraus,
Jürgen
Danke im Voraus,
Jürgen