Unberechtigte Abzüge vom Kaution

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

mein Bekannter war beim Auszug „zu naiv“ und eine Übergabeprotokol unterschrieben, wo u.A. stand, dass er dem Vermieter erlaubt einige Schaden reparieren lassen uauf seine Name. Wörtlich hat der Vermieter gar nichts geklärt und sogar gelogen, dass alles OK ist (2 Zeugen)

Vermieter hat ein Rechnung vorgelegt wo absolut unangemessene Kosten entstanden für Glasscheibe, die statt dünne Holzplatte ca 90x50 cm in eine Holztür (billigste Ausführung) eingebaut werden muss. Holzplatte war ein Provisorium, nicht befestigt.

Mieter hat den o.g wohnung UNRENOVIERT vom vor-mieter übernommen und es war schon so ohne Glas! (2 Zeugen)
In Übergabeprotokol steht auch nichts über Glastür , wobei alle Kleinigkeiten wie „seifenschale“ und WC - Bürste akkurat aufgeschrieben sind,

Statt Glasscheibe bestellen, mitbrinigen und einbauen - (es geht um einfachste Holzleisten die mit dünne Nageln befestigt sind), hat der Handwerker angeblich die TÜR ABTRANSPORTIERT (!)
Glas eingebaut oder einbauen lasse, 8 Meter (!) neue Leisten verwendet, Tür zurück gebracht und angehängt.
Für die Arbeiten hat er 360 Euro berechnet in 4,5 Arbeitsstunden.
Auf Wette kann mein Bekannter (IHK Handwerker) diesen Austausch in 30 Minuten machen, mehr braucht man definitv nicht, insbesonders ein „Profi“.

Das Geld hat der Vermieter vom Kaution abgezogen und mein Bekannter ist somit machtlos.
Neu Türblatt diese Qualität gleiche Größen kostet etwa 80 Euro.

Frage: Besteht eine Möglichkeit diesen Rechnung bestreiten? Soll der Handwerker nur notwendigste tun oder darf er ewtl. die Türen nach Schweiz verschicken und dort reparieren? Muss der Handwerker die Arbeiten und Umfang erst besprechen.
Kan man ein Sachverständiger holen damit diesen Rechnung als unangemessen annerkannt werden kann?
Welche Möglichkeiten gibt es noch sich gegen diese…
Laute Schweinerei schützen?

Und was noch helfen kann: Er hat allein alles unterschrieben und der o.g Rechnung wurde auf Ihm und seine Frau ausgestellt. Die Eheleute haben gütetrennung.
Seine Frau hat nichts unterschrieben und nichts zugestimmt. Sie hatte somit Schaden nicht annerkannt und nichts erlaubt und keine Möglichkeit gehabt die 'Schaden auf eigene Kosten zu reparieren, was Gesetzgeber dem Vermieter vorschreibt.
Seine Frau ist vollständige Vertragspartei, also Mietvertrag läuft auf 2 Namen. Sie hat Ihren Man nicht bevollmächtigt. Es soll hier gut helfen um die ganze Geschichte anzufehcten, nicht Wahr?

Ich bitte Sie um einen Tipp und bedanke mich im Voraus,

Jürgen

Danke im Voraus,
Jürgen

Hallo Jürgen,

ich hatte Ihnen dazu schon vor zwei Wochen geantwortet und kann Ihnen nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ohne eine genaue Kenntnis aller relevanten Fakten und Unterlagen kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Grundsätzlich sind bei einem Mietvertrag alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, haftbar zu machen, d.h., jeder haftet für alle Forderungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Forderungen werden nicht halbiert, derjenige, der zahlen kann, zahlt.
In ihrem Fall ist das, was schriftlich im Übergabeprotokoll bei Einzug und bei Auszug niedergeschrieben wurde, ausschlaggebend. Hat der Mieter zugestimmt, dass Schäden auf seine Kosten beseitigt werden, ist es schwer, wenn nicht unmöglich, anschließend hiervon wieder abzurücken. Auch zu beweisen, dass eine Rechnung „überzogen“ ist, ist ein schwieriges Unterfangen. Ich sehe hier keine Möglichkeit für Ihren Bekannten, aus dieser Geschichte wieder heraus zu kommen.

Sie können gegn die Abrechnung klagen; allerdings haben Sie sich selber mit der Unterzeichnung des „Beweismittels“ Übergabeprotokoll da ein wenig „schlechte Karten“ verschafft.

Hi,

aus der Ferne ist da nichts mehr zu machen. Ihr Bekannter muss sich einen Rechtsbeistand nehmen und nachweisen, dass er hier über den Tisch gezogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Florenz Villegas

Wenn Ihr Bekannter das Übergabeprotokoll unterschrieben hat, hat er dem Vermieter somit, wie sie schreiben, die Genehmigung zu einer Reparatur erteilt. der Vermieter muss zwar ökonomisch handeln, in dieser Größenordnung ist er jedoch nicht unbedingt verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen.

Eine rechtsgültige Vereinbarung kann nur im beiderseitigen Einvernehmen oder durch richterliche anordnung (Prozess), geändert werden.

Hallo Jürgen,
Ihr Bekannter sollte sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen *richtigen* Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Wenn Ihr Bekannter das Übergabeprotokoll unterschrieben hat und der Mangel draufstand, kann er nur schwer etwas machen. Das eine Tür mit in die Werkstatt genommen wird, ist auch üblich. Ob der Preis jedoch gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall hat er schlechte Karten. Einzige Möglichkeit wäre eine Forderung gegenüber dem Vermieter aufzumachen und ggf. bei Gericht einzuklagen. Chancen stehen jedoch sehr schlecht

Hallo.
Das fehlende Einverständnis der Ehefrau kann nicht helfen, da der Mietvertrag als Gesamtschuldner abgeschlossen wurde.
Ich persönlich stelle mir die Frage, ob nicht sogar eine neue Tür kostengünstiger gewesen wäre, aber das nur am Rande. Zusätzlich stellt sich die Frage, wie alt die Tür bereits war, weil der Mieter auch nur den Zeitwert ersetzen müsste. Vielleicht hilft auch der neue Mieter, möglicherweise wurde gar nichts repariert und es liegt ein Betrug vor.
Insgesamt stellt sich aber die Frage, ob es sich lohnt, wegen 360 Euro ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Falls ihr Freund rechtsschutzversichert ist, sollte er anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Danke, Hinweis auf Zeitwert ist GUT!
RA ist schon angeschaltet, soll OK sein,

Meines Wissens wurde diese Anfrage schon ienmal von mir beantwortet.
MfG
Maximilian123