Man stelle sich vor, dass eine Firma einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellt. Dieser kann uneingeschränkt privat genutzt werden. Dieser Wagen wird überwiegend für den Arbeitsweg des AN genutzt. Gelegentlich aber auch für Dienstfahrten. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer keinerlei Fahrgeld außer es handelt sich um Dienstfahrten, dann können Tankquittungen eingereicht werden.
Nun tauchen auf der Lohnabrechnung des AN zum Firmenwagen drei Positionen auf: 1 % des Anschaffungswertes, 0,03 Prozent für den Fahrtweg und ein weiterer Betrag der mit „Fahrgeldpauschale“ erklärt wird. Da aber gar kein Fahrgeld gezahlt wird, stellt sich doch die Frage, ob dieser Posten zu Recht auf der Abrechnung ist. Bekannt ist, dass dieser Betrag nicht mit Sozialversicherungspflichtig ist, aber am Ende vom Netto abgezogen wird. Läuft das in diesem Unternehmen so richtig?