Unberechtigte Forderung auf Telefonrechung

Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ein Kunde eine Position auf einer Telekomrechnung nicht bezahlt (sagen wir eine Call by Call Position eines Fremdanbieters, die unberechtigt ist). Es werden also alle anderen Beträge bezahlt sodass die Telekom hat keine Forderungen mehr hat.
Parallel dazu ergeht eine Mitteilung an den Fremdanbieter, dass es sich um ein Versehen handeln muss (mit Nachweis!) und dass der Betrag nicht gezahlt wurde.

Wäre diese Vorgehensweise legitim oder ist man verpflichtet, in so einem Fall die Rechnung erst mal komplett zu bezahlen, um anschließend diesen Teilbetrag zurückzufordern?

Danke für die Antworten (wenn möglich mit Rechtsquelle??)

Hi

auf derT_Kom Rechnung unbedingt die Kürzung benennen, dann ist alles ok.

Wallflower

auf alle Fälle bezahlen! Sobald eine Rechnung in Deinem Briefkasten landet, bist nach dem BGB verpflichtet die Rechnung auch zu begleichen – und zwar in voller Höhe!

Du hast dann zwei Möglichkeiten:

Entweder forderst Du den Betrag nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurück oder, was fast besser ist, Du stellst direkt nach Begleichung der Forderung in Höhe der in Deinen Augen unberechtigten Forderungshöhe eine Gegenrechnung, womit Du deinerseits Ansprüche gegen die dt. Telekom begründen kannst.

mfg

Moin,

auf alle Fälle bezahlen! Sobald eine Rechnung in Deinem
Briefkasten landet, bist nach dem BGB verpflichtet die
Rechnung auch zu begleichen – und zwar in voller Höhe!

bist Du Dir da sicher?
Nehmen wir an, das stimmt so und ich schicke Dir jetzt eine Rechnung über 200 Euro für z.B. wir diese Antwort hier, dann würdest Du diese Rechnung tatsächlich bezahlen? Super! :wink:

Also die Telefonrechnung darf man sehr wohl um den Betrag der nicht bestellten und nicht erbrachten Leistung kürzen. Diese Kürzung hat man zu begründen, und zwar beim Rechnungssteller, nicht beim Fremdanbieter, in dessen Auftrag diese Rechnungsposition eingefügt wurde. Darum muss sich der Rechnungssteller kümmern.
Gerichtsfeste Beweise sind natürlich nötig und ggf. mitzusenden, sonst könnte ja jeder alle Rechnungen kürzen.

Micha

1 „Gefällt mir“

Was für ein Unsinn

auf alle Fälle bezahlen! Sobald eine Rechnung in Deinem
Briefkasten landet, bist nach dem BGB verpflichtet die
Rechnung auch zu begleichen – und zwar in voller Höhe!

In welchem BGB steht denn soetwas? In meinem nicht.

Da du das aber so überzeugt behauptest, kannst Du ja sicher den § nennen.

Ich würde mal sagen, deine Aussage ist einfach nur totaler Unsinn.

Gruß

S.J.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Gerichtsfeste Beweise sind natürlich nötig und ggf.
mitzusenden, sonst könnte ja jeder alle Rechnungen kürzen.

Ähm - imho muss der beweisen, der fordert. Was soll denn die Telekom mit irgendwelchen gerichtsfesten Beweisen wohl anfangen? Und was könnte denn überhaupt gerichtsfest beweisen, dass eine Forderung unbegründet ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

natürlich ist das Unsinn. Konnte mir nur auf die Nacht diese Antwort nicht verkneifen, wenn die Frage sinngemäß lautet, ob eine ungerechtfertige Forderung beglichen werden muss.

… und ich hatte auch nicht ernsthaft damit gerechnet, dass die Antwort jemand für bare Münze nimmt.

gruss akkon

Na toll, und ich bin auch tatsächlich drauf reingefallen - peinlich für mich :smile:

bye
Micha