Unberechtigte Forderung von Inkasso Büro - nun Gerichtsvollzieher. Kann man Zahlung noch abwenden?

Hallo!

Bis vor einiger Zeit war meine beste Freundin der Meinung, wenn man eine Forderung von einem Inkasso-Büro erhält, dann ist das auch absolut rechtens und daß die eben nur Forderungen stellen DÜRFEN, wenn auch etwas offen ist. Deswegen hat sie, als vor 3 Jahren eine Forderung über 30€ kam, auch bezahlt. Obwohl sie sich nicht erklären konnte wofür die sein soll.

Nachdem dann immer wieder neue Forderungen kamen, diese langsam aber sicher immer höher wurden und sie sich dann sicher war, daß das absolut nicht sein kann, hat sie die Zahlungen eingestellt und sich dann auch endlich mal informiert. Als sie den Namen des Inkasso-Büros eingab bei Google, traf sie fast der Schlag, als sie sah, wieviele Beiträge es zu unberechtigten Forderungen gab (wo es eben um genau dieses Inkasso-Büro ging) und daß Verbraucherzentralen auch schon den Namen dieses Inkasso-Büros kannten.

Man solle sich nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen, wurde einem überall geraten.

Als sie dann dem Inkasso-Büro die Links mailte und ihnen mitteilte daß es eine Anzeige gibt, wenn sie noch 1x angeschrieben wird, gab es dann auch Ruhe.

Nun hat sie vor ein paar Monaten bei Amazon Waren bestellt, die sie auch direkt bezahlt hat. 4 Wochen später kam Post von einem Inkasso-Büro, sie hätte irgendwas von Amazon nicht bezahlt. Da es sich im Grunde um mehrere Rechnungen handelte, da die Sachen in mehreren Teillieferungen geschickt wurden, dachte sie, sie hätte wohl was übersehen und bezahlte einen Teil der Schuld, weil sie den kompletten Betrag nicht zahlen konnte.

Dann kamen weitere Forderungen, die sich immer wieder auf diese Amazon-Lieferung bezogen. Ich hab dann mit ihr zusammen anhand der Bankauszüge nachvollziehen können, daß sie in der Tat KOMPLETT alles bezahlt hatte und es nicht einen offenen Posten gab, also sie hätte NIX bezahlen müssen. Es gab keine offene Forderung.

Sie schickte eine Kopie der Kontoauszüge und drohte mit Anzeige. Man schrieb ihr ganz dreist zurück, daß die bezahlten Beträge, die sie auf den Bankauszügen ausgewiesen hat, eben später zurückgebucht wurden von der Bank. Dies stimmte aber absolut gar nicht. Da wurde NIX zurückgebucht.
Aber die beharrten auf weitere Forderungen.

Sie liess es drauf ankommen. Mahnbescheid kam, sie wiedersprach und ich glaube DA ist ihr irgendwie ein Fehler unterlaufen. Ich weiß nicht warum, aber irgendwie muß sie an dem Tag etwas umnachtet gewesen sein, denn sie erklärte mir, sie habe irgendwie gedacht, sie kann ja nur einem Teil der Forderung widersprechen, weil sie ja schon etwas bezahlt habe. Also widersprach sie nicht der kompletten Forderung im Mahnbescheid (denn die haben einfach alles angemahnt), sondern hat den bereits bezahlten Betrag von der Gesamtforderung abgezogen und dann eben nur der übrigbleibenden Summe widersprochen. Und wegen genau dieser Summe, die sie abgezogen hat, hat sie nun den Gerichtsvollzieher am Hals.

Sie ist alleinerziehende Mutter und hat 3 Kinder. Lebt von HartzIV, bekommt keinen Unterhalt vom Vater. Also hat nichts ausser des Hartz IV’s und ein Kind ist krank und braucht spezielle Therapien, die sie zu einem kleinen Teil selbst bezahlen muss.
Sie hatte gehofft, sie kann dem Gerichtsvollzieher alles erklären. Aber der meinte, das ist nun zu spät. Es ist egal wie die Summe zustande kam, sie muss bezahlen und er lässt sich auch nicht auf Ratenzahlung ein. Bei einem Hartz IV Empfänger mache er das grundsätzlich nicht. Der redet auch dauernd von Haftbefehl, wenn sie nicht dem nachkommt was er sagt.

Nun meine Frage: Kann man wirklich nichts mehr an der fälschlich entstandenen Summe machen? Weil sie kann es ja anhand der Kontoauszüge, usw. beweisen.

Und wenn sie wirklich bezahlen muss: Darf der Gerichtsvollzieher Ratenzahlung ablehnen? Es handelt sich um 120€. Die wären bei 20€ Rate doch in 6 Monaten abbezahlt. Der will ihr wirklich wegen 120€ die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Sie hat sich geweigert, da sagte er, dann erliesse er Haftbefehl.

Sie kann eigentlich nicht mal 20€ Rate und sie hat einfach keine 120€. Und sie will auch von mir nichts annehmen, weil sie sagt: ‚Sie hat nichts falsch gemacht. Betrüger haben ihr das eingebrockt und sie sieht das alles gar nicht ein.‘

Der Knaller ist, letztens haben wir in einem der Briefe des Inkasso-Büros unten das Kleingedruckte gelesen und da stand der Name des 1. Inkasso-Büros, daß ich Eingangs erwähnte, und daß dies nun in das Inkasso-Büro, um das es sich jetzt handelt, umbenannt worden ist. Also haben die sich einfach nur einen andern Namen gegeben und es bei ihr unter anderem Namen einfach nochmal versucht. Nur woher wußten die, daß sie was bei Amazon bestellt hat? Denn bei den Artikeln, die die auflisteten handelte es sich auch tatsächlich um Artikel, die sie bestellt hat. Nur daß die eben bezahlt waren und nicht unbezahlt.

Ich hoffe, es kann uns jemand weiterhelfen. Lieben Dank.

Hallo,

gem. § 802b ZPO
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802b.html

muß der GV sehr wohl das Angebot der Ratenzahlung ernsthaft prüfen.
Bei grundsätzlicher Zahlungsbereitschaft der Schuldnerin könnte es rechtsmißbräuchlich sein, wegen einer relativ geringen Summe durch Ablehnung von Ratenzahlung eine e.V. zu erzwingen, die für die Schuldnerin über den eigentlichen Vorgang hinaus erhebliche nachteilige Wirkungen haben könnte.

Allerdings sollte man der Schuldnerin wirklich dringend empfehlen, künftig die Finger von Online-Bestellungen zu lassen, wenn sie nicht in der Lage ist, den Überblick zu behalten. Im vorliegenden Fall wäre es ein Leichtes gewesen, vor Bezahlung anhand der Kontobewegungen zu überprüfen, was wann bezahlt worden ist.

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

zu allererst: Notbremse ziehen - keinerlei Käufe mehr auf Rechnung oder Kreditkarte. Nur noch Vorkasse und Barzahlung.

Die e.V. kann dabei sehr hilfreich sein, weil dann schon von vornherein viele Käufe auf Pump nicht mehr möglich sein werden. Bestefreundin ist gut beraten, die e.V. abzugeben.

Als nächstes klären, ob es überhaupt noch möglich ist, einen Überblick über die vorhandenen Verbindlichkeiten zu schaffen und diese planmäßig und strukturiert zu tilgen. Wenn nicht, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren angesagt. Wenn ja, gehört dazu die geordnete Ablage aller Belege und Korrespondenz, die mit offenen Verbindlichkeiten zu tun hat. Auch die gelben Umschläge vom Mahngericht sollten dringend geöffnet und der Inhalt gelesen werden, auch wenn man Angst davor hat - wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, hat Totstellen genau die Folgen, die Du beschrieben hast: Es muss also bei den vorhandenen Unterlagen geklärt werden, ob es Inkasso- oder Mahnverfahren gibt, die sich noch aufhalten oder abwenden lassen.

Dann in einem dritten Schritt ein Budget für die Verwendung der verfügbaren Mittel aufstellen und dieses zuerst tagesgenau, dann wöchentlich und wenn das rundläuft monatlich mit der tatsächlichen Verwendung abgleichen.

Schöne Grüße

MM

Danke für Deine Antwort, aber irgendwie hast Du meine Fragen nicht wirklich beantwortet. Und wieso unterstellst Du einem diese Dinge, die Du da schreibst?

Soll sie jetzt wirklich eine EV wegen 120€ abgeben??? Sie hat sonst ja nichts offen. Nur diese (eigentlich unberechtigten) 120€ … das sind ihre einzigen „Schulden“. Keine Kredite … nichts !

Und wieso viele Käufe auf pump? Hallo? Die Sachen wurden direkt bei Bestellung vom Konto abgebucht, trotzdem bekommt man dann ja Rechnungen bzw. eine schriftliche Aufstellung über die Waren die jedes Paket enthält (hab ich mich eventuell falsch ausgedrückt, sorry). Sie kauft immer nur per Vorkasse/Lastschrift. Hier ist übrigens ein Link, wo es sich um genau das Inkassobüro handelt (allerdings noch unter dem alten Namen) und wo u.a. genau dasselbe passiert ist. (Und wenn man das Inkasso-Büro googelt findet man ganz viel über die.) http://www.peter-becker.de/index.htm

Irgendwie hab ich den Eindruck, als würdest Du anzweifeln was wir geschrieben haben.

Wieso meldet man sich denn dann auf einer Ratgeber-Plattform an, wenn man nicht mal fähig ist, wirklich bei den beschrieben Problemen zu beraten, und auch noch anzweifelt was die Menschen hier schreiben und meint, man müsse hinein interpretieren?

Wenn ich jemandem einen Rat gebe, dann nur zu dem beschriebenen Sachverhalt und nur zu den Fragen, dieser Person. Ich hab doch kein Recht jemand, den ich gar nicht kenne und über den ich NICHTS weiß, vorzuverurteilen und irgendwelche Vermutungen anzustellen. (Außer genau das wäre es, was derjenige wollte, und er hätte ausdrücklich danach verlangt, ihn und sein ‚Anliegen‘ zu hinterfragen.) Selbst WENN der irgendwelchen Schmarrn geschrieben hätte (was dann ja eh nur dieser Mensch selbst wüsste), wär das dann sein Problem. Ich bin hier auf einer Ratgeber-Plattform und stelle Fragen oder gebe Rat, indem ich mich einzig und allein auf das Geschriebene beziehe.

Das was ich wissen wollte, dazu hast Du nichts geschrieben. Ich hatte nicht gefragt, ob sie die EV abgeben soll oder nicht.

Echt spitze. Jetzt sind wir genauso schlau wie vorher.

Ich möchte gerne wissen, ob der GV die Ratenzahlung ablehnen kann, denn ich hab gelesen, wenn man eine Rate vereinbart, die bedeutet, daß man den Betrag in 12 Monaten getilgt hat, dann muss er das machen. Oder liege ich da falsch?

Sie sieht nicht ein, wegen 120€ die EV abzugeben, und das kann ich sehr gut verstehen. Laut meiner Freundin war der GV beim 1.Telefonat schon sofort unfreundlich und hat ihr direkt das Wort abgeschnitten und obwohl er noch gar nicht wusste, ob sie z.Zt. in ihrem Beruf tätig ist oder nicht, meinte er direkt, es gäbe 2 Möglichkeiten, wenn man berufstätig ist und die 3 letzten Lohnabrechnungen vorzeigt, dann kann sie die 120€ auf 2 Raten bezahlen, bei Hartz IV Empfängern macht er grundsätzlich keine Ratenzahlung. (Bei meiner Eingangsfrage kann man weiteren Kontext dazu lesen.)

Also der lässt sich auf nichts ein, und sie will und wird die EV nicht abgeben für einen Betrag der durch Betrug eines Inkasso-Büros zustande gekommen ist. (uch wenn sie diesen Fehler beim Widerspruch des Mahnbescheid begangen hat, trotzdem ist diese Forderung ja unter falschen Absichten zustande gekommen. Das kann sie ja einwandfrei beweisen.

Und das war unsere 2.Frage Wenn es erstmal beim GV liegt, kann man nichts mehr machen gegen die Forderung oder? Also wenn sie ihm das alles zeigt? Auch über den Umstand, daß dieses IB unseriös arbeitet und die Kontoauszüge, die eindeutig beweisen, daß sie die komplette Bestellung, um die es geht, bezahlt hat? Sie hat extra von der Bank noch ein Schreiben aufsetzen lassen, daß diese Bträge nicht zurück gebucht wurden. Da hat sie für bezahlen müssen.

Servus,

der Betrag wird nicht vollstreckt, weil irgendein Brieflein von irgendeinem Inkassobüro vorliegt, sondern weil ein Gericht einen vollstreckbaren Titel ausgefertigt hat.

Dazu ist es gekommen, weil einem zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen wurde.

Dass die Schuldnerin weder von dem Titel noch von dem Mahnbescheid irgendetwas weiß, zeigt, dass sie jeden Überblick über ihre finanziellen Angelegenheiten verloren hat (falls sie ihn je hatte - Du hast ja schon im Ausgangsposting geschrieben, dass sie nicht wußte, welche Rechnungen von Amazon offen waren).

All dieses zeigt, dass sie sich dringend um die Sanierung ihrer finanziellen Verhältnisse kümmern muss, bevor richtig hässliche Überraschungen ins Haus stehen.

Und zu Deiner Frage nochmal zusammengefasst:

Nein, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann man nichts dagegen machen außer bezahlen. Der Titel geht übrigens auch durch eine e.V. nicht weg, die Vollstreckung wird dadurch bloß aufgeschoben. Wenn man vermeiden möchte, dass ein Mahnverfahren bis zur Vollstreckung läuft, muss man die Post, die man bekommt, aufmachen, lesen und verstehen, und wenn man etwas nicht versteht, muss man sich kundig machen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ihr solltet auch an die Verbraucherberatung oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Denn man kann sehr wohl noch dagegen vorgehen.

Es ist allerdings eine Frage der Kosten und daher solltet ihr euch mit dem ganzen Fall an eine der vorgenannten Stellen wenden.

Und dazu:

Nur woher wußten die, daß sie was bei Amazon bestellt hat? Denn bei den
Artikeln, die die auflisteten handelte es sich auch tatsächlich um
Artikel, die sie bestellt hat. Nur daß die eben bezahlt waren und nicht
unbezahlt.

Solltet ihr unbedingt einmal den PC auf Schadsoftware untersuchen (Phishing).

Denn wenn alle Sendungen von Amazon bei der Lieferung bezahlt wurden,kann es von da auch keine Mahnungen geben.