Hallo zusammen,
hab da mal ein paar Fragen bezügl. einer Forderung bzw. eines Mahnbescheides. Hab erst kürzlich ne interessante Geschichte gehört, einfach unglaublich!
Nehmen wir mal an, dass sich die Sache so ähnlich abgespielt hat:
Beklagter hat vor 2 Jahren sagen wir mal im Frühjar 2011 kurz bevor sein Internetvertrag auslief (also noch vor der Ablaufzeit der 3 monat. Kündigungsfrist) bei einem anderen Internetprovider einen Vertrag angestrebt, diesen anschl. auch unterschrieben zurückgesandt. Vertragsbestandteil wäre gewesen, dass der angestrebte Internetprovider
a) den noch bestehenden Vertrag kündigt
b) eine Rufnummerportierung durchführt
c) Hardware / Zugangsdaten zur Verfügung stellt
d) einen Telefonbucheintrag vornimmt
Der Vertrag konnte zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden, da der angestrebte Internetprovider die Kündigungsfristen nicht mehr einhalten konnte (Die Antworten des angestr. Internetproviders hatten ein bisschen gedauert).
Das Zustandekommen des Vertrages ist somit nicht vollzogen worden (oder sehe ich das falsch?). Zumal auch im Vertrag des angestrebten Internetproviders steht, dass der Vertragsabschluß durch eine Auftragsbestätigung seitens des angestr. Internetproviders erfolgt. Diese Bestätigung hat der Beklagte jedoch nie erhalten, allerdings jedoch einen Telefonanruf des Internetproviders, welcher bedauernd mitteilen musste, dass der Vertrag nicht zustande kommen kann.
Der Beklagte ist im selben Jahr noch umgezogen, hat seine Adresse allerdings nicht an den zuvor angestrebten Internetprovider bekannt gegeben, da er ja annahm, dass dieser Vertrag nicht zustande kam.
2013 also 2 Jahre danach hat der Beklagte nun jedoch Post von einem Inkassobüro bekommen, welche beinhaltet, dass der beklagte nun eine Hauptforderung von ca. 200,- € + Zinsen und Gebühren begleichen soll (Hauptforderung soll dann angebl. im 2ten Halbjahr 2012 entstanden sein). Der Beklagte hat jedoch nie irgendwelche Rechnungen geschweige denn Mahnungen oder dergleichen bekommen, da er ja Ende 2011 umgezogen ist. Postnachsendeauftrag war zu diesem Zeitraum wo die angebl. Rechnungsstellung gewesen wäre auch bereits abgelaufen.
Der damals angestr. Internetprovider beruft sich darauf, dass er dem Beklagten im August 2012 angeblich einen Brief geschickt hätte, welchem nur innerhalb von 2 Wochen widersprochen werden kann. Der Brief beinhaltete angeblich der Zustimmung eines Portierungsauftrages.
Auch hat der damals angestr. Internetprovider bereits in einem Brief „zugegeben“, dass der angebl. Hardwareversand zurück gegangen ist (aufgrund des Umzuges des Beklagten). Im Schreiben vom Inkassobüro waren 6 Rechnungsbeträge unterschiedlicher Höhe (also nicht nachvollziehbar, da die monatl. Gebühr ja eigentl. einen genauen Betrag von 29,95 betragen hätte laut angestr. Vertrag) aufgeführt welche der Internetprovider angeblich geschickt hat, diese dann zuzüglich Zinsen/Mahngebühren und Inkassogebühren versteht sich.
Der Beklagte hat mehrfach den Versuchen des Inkassobüros widersprochen und wies auf die o.g. Thematik hin. Ebenso hat er versucht, bei dem Internetprovider etwas zu erreichen, leider vergebens.
Jeglicher Schriftverkehr wurde vom Beklagten mit Einschreiben / Rückschein gesendet.
Schlußendlich ist das ganze zu einem Mahnbescheid gewachsen, welchem der Beklagte auch widersprechen will, da er (sofern die Hauptforderung überhaupt rechtens ist, was m.M.n. nicht der Fall ist) ohne dem Erhalt einer Rechnung / Mahnung ja nie in Verzug geraten ist, muß er ja normalerweise auch keine Gebühren / Zinsen dafür zahlen oder?
Problematik ist allerdings, dass der Beklagte von den damaligen Unterlagen nie eine Kopie für sich selbst gemacht hat, diese einfach nur immer an den Internetprovider geschickt hat. Eine Bestätigung des „nichteinhalten des Vertrages“ hat er wie gesagt nur in telef. Form erhalten, auf die Bitte hin eine solche zu senden wurde seitens des Internetproviders (Anruf kam vom Internetprovider) nicht eingegangen. Nach mehrfachen täglichen Versuchen, das ganze telefonisch nochmal anzufordern, gab sich der Beklagte nach mehreren täglichen Versuchen a 15 Minuten++ Dauerschleife am Telefon irgendwann geschlagen, und dachte auch irgendwann nicht mehr daran.
Ergo: der Beklagte hat nichts in der Hand, womit er beweisen könnte, dass dieser Vertrag nicht zustande gekommen ist. Wenn der Internetprovider nun schließlich irgendwelche Briefe an den Beklagten aus dem Nähkästchen zaubert, würden diese dann vor Gericht anerkannt werden (auch Emails usw. welche der beklagte nicht erhalten hat)? Der Beklagte hat lediglich eine im zugesandte Kopie des Vertrages welche er erst mit dem Schreiben vom Inkassobüro erhalten hat. Sonstigen Schriftverkehr hat der Beklagte nie erhalten. Auch eine Rufnummerportierung oder ein erneuter Versuch den noch immer bestehenden Vertrag des Beklagten mit dem „alten“ Internetprovider (also der, den er 2011 via dem neuen angestrebten Provider kündigen wollte) zu kündigen wurde wohl nicht wie behauptet vorgenommen, da beim Beklagten noch alles einwandfrei funktionierte. Hätte der angestrebte Internetprovider wie behauptet diese Änderungen vorgenommen, hätte der Beklagte dies sicherlich irgendwann mitbekommen wenn sein Internet / Telefon nicht mehr funktionieren würde.
Ich setz noch einen drauf, sagen wir das nächstes Problem des Beklagten ist auch noch, dass der PC mit dem er sich bei besagtem Internetprovider angemeldet hat auch zusätzlich ziemlich bald nach der Anmeldung den Geist aufgegeben hat. D.h. sämtlicher Emailverkehr ist nicht mehr vorhanden und es wurde nichts gesichert. Allerdings gab es wohl zu der Zeit der Anmeldung auch keinen relevanter Schriftverkehr. Dennoch die Frage, kann der Internetprovider diese „Anmeldefloskelemails“ irgendwie „fälschen“ und zu Beweis ziehen? Der Beklagte könnte ja nichts mehr beweisen, da keine Emails mehr vorhanden sind. Ich denke nicht oder liege ich falsch?
Langer Text, ist aber leider nicht so auf die Schnelle erklärt 
Nun meine Fragen:
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Ist der Beklagte im Recht? Oder besser gefragt: hat der Beklagte irgendeine Chance auf Erfolg vor Gericht?
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Hätte der Beklagte damals dennoch den Umzug melden müssen? Er hatte ja schließlich nur eine mündliche „Vertragsauflösung“ und nichts schriftliches.
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falls er keine Chance auf Erfolg hat - hat der Beklagte (sagen wir die Frist von 2 Wochen zum Widerspruch ist noch nicht abgelaufen und er hadert noch was er machen soll) noch die Möglichkeit das ganze außergerichtlich zu Regeln z.B. mit einem Vergleich wo er nur die Hauptforderung zahlt, nicht aber die Zinsen und Gebühren?
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Mit welchen Kosten wird der Beklagte in etwa belastet, falls er vor Gericht geht und nicht gewinnt? Hauptforderung sind sagen wir mal 200,- € und zusätzlich noch Inkassogebühren / Anwaltsgebühren / Zinsen von 150,- €, also gesamt 350,- €
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Oder denkt ihr, der Beklagte sollte einfach bezahlen, damit ihm weitere „Unannehmlichkeiten“ erspart bleiben?
Danke für eure Meinungen und Grüße
Lexi