Unberechtigte Geldforderung

Mister A hat von Mister B vor Jahren ein Darlehen ohne Vertrag erhalten. Das Geld wurde an Mister B mit Quittung wieder zurückbezahlt. Jetzt behauptet Mister A über einen Rechtsanwalt, es wäre noch ein weiterer mündlich geschlossener Darlehnsvertrag offen, den Mister A zu einem festgesetzten Termin auf das Konto des Rechtsanwalts überweisen soll. Mister A hatt aber kein weiteres Darlehen von Mister B erhalten, weder mündlich noch schriftlich.
Muss Mister A an Mister B Zahlen?

Mister A hat von Mister B vor Jahren ein Darlehen ohne Vertrag
erhalten.

Das ist völlig ausgeschlossen. Ein Darlehen beinhaltet immer einen Darlehensvertrag. Du meinst vermutlich, dass der Vertrag nicht schriftlich fixiert wurde.

Das Geld wurde an Mister B mit Quittung wieder
zurückbezahlt. Jetzt behauptet Mister A über einen
Rechtsanwalt, es wäre noch ein weiterer mündlich geschlossener
Darlehnsvertrag offen, den Mister A zu einem festgesetzten
Termin auf das Konto des Rechtsanwalts überweisen soll. Mister
A hatt aber kein weiteres Darlehen von Mister B erhalten,
weder mündlich noch schriftlich.
Muss Mister A an Mister B Zahlen?

Ist die Frage ernst gemeint? Ich formuliere mal um:

„A behauptet, B schulde ihm Geld, was aber nicht stimmt. Muss B bezahlen?“

Levay

Hallo Löw,

warum sollte A zahlen, wenn er doch in dem Beispiel kein weiteres Darlehen erhalten hat?
Da es sich hier um eine Beweisfrage handelt und in dem Fall definitiv kein Beweis vorliegt, sollte er dementsprechend Stellung nehmen. B muss seinen Anspruch beweisen.

Gruß!

Horst

Falsch!

„A behauptet, B schulde ihm Geld, was aber nicht stimmt. Muss
B bezahlen?“

B behauptet, A schulde ihm Geld, was aber nicht stimmt.

Was Levay sagen will: Soll er doch behaupten, was er will - wenn er es denn beweisen kann. Und wie soll das gehen?

Menno!
Na na, dann habe ich halt A und B vertauscht. Jedenfalls ist es doch absurd zu fragen, ob jemand etwas bezahlen muss, nur weil ein anderer das behauptet. Das ist wirklich die Frage des Monats für mich!

Levay

Jedenfalls ist
es doch absurd zu fragen, ob jemand etwas bezahlen muss, nur
weil ein anderer das behauptet.

Ist mir aber selbst schon passiert, vor einigen Jahren, als der Versendungskauf noch nicht verbraucherschutzbereinigt war. „Time Life“ wollte sich nicht von der Idee abbringen lassen, mir ein (bestelltes) Buch geschickt zu haben.

Dein Fall ist aber nicht vergleichbar, denn du hast dann (nehme ich an) nicht in einem Forum gefragt, ob du jetzt wirklich bezahlen musst.

Levay