Unberechtigte Lastschrift und Folgekosten

Hallo zusammen,

angenommen ein Unternehmen bucht jemandem regelmäßig einen hohen Betrag vom Konto ab, obwohl der Vertrag fristgerecht beendet ist und dem Lastschriftverfahren schriftllich widersprochen wurde.
Derjenige hat die Lastschriften zurückgehen lassen und bei seiner Bank eine Einzugsperr für das einziehende Konto eingerichtet (andere Unternehmen können weiter einziehen).

Nun zieht das Unternehmen die Beträge einfach über ein anderes Konto ein. Von dem Konto wurde während der gesamten Laufzeit nie ein Betrag eingezogen, erst jetzt, wo das andere Konto gesperrt ist.

Natürlich können die Lastschriften auch zurückgenommen werden, aber es ist natürlich nervig. Und was ist wenn dann noch folgender Fall eintritt:

unberechtigter Einzug von 500,- EUR, am nächsten Tag wird ein berechtigter Einzug von einem anderen Unternehmen abgewiesen, da das Konto keine ausreichende Deckung mehr hat.

Können die Kosten, die das zweite Unternehmen nun verlangt dem Ersten in Rechnung gestellt werden?

Danke für eure Hilfe
Sara

Hallo,

hatte das Unternehmen für das andere Konto ebenfalls eine Einzugsermächtigung?

si

Hallo,

da habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt.
Der Kunde hat nur ein Konto und das Unternehmen hat zwei Konten.

Der Kunde hat das ihm bekannte Konto des Unternehmens für Lastschriften gesperrt und nun zieht das Unternehmen über ein anderes Unternehmenskonto die Beträge ein.

Einzugermächtigung lag vor, wurde aber schriftlich widerrufen.

Gruß
Sara

Hallo,
wenn die Einzugsermächtigung dem Unternehmen gegenüber widerrufen wurde, gilt dies für alle Bankverbindungen, die das Unternehmen unterhält; das Unternehmen ggf. anschreiben und nochmals ausdrücklich den Einzug von Geldern untersagen; oftmals hilft auch der Hinweis, dass bei erneuter Abbuchung ein RA beauftragt wird.

si