Zahlungsverkehr für Anfänger Teil 2
Nochmal: Die ausführende Bank besitzt eine
Abbuchungserlaubnis des Kontoinhabers.
Nein, besitzt sie nicht. LS nach dem Abbuchungsverfahren werden nur in sehr seltenen und speziellen Fällen verwendet (z.B. Anlagenleasing). Über dieses Verfahren zu reden lohnt nicht, weil es so selten ist und ganz, ganz sicher im konkreten Fall nicht zur Anwendung kam.
Das Standardverfahren ist das Einzugsermächtigungsverfahren. Hier liegt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung vor - oder eben nicht. Keine der an der Zahlung beteiligten Banken prüft diese Einzugsermächtigung und ist dazu auch nicht verpflichtet. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich lediglich, keine LS einzureichen, wenn ihm keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Ob er sich daran hält, kann letztlich nur derjenige beurteilen, bei dem die Zahlung abgebucht wird.
Das steht zwar alles im FAQ-Text, aber ich habs dann noch einmal umformuliert.
C.
Anfänger EXC woher haben wir das denn schon wieder
Nochmal: Die ausführende Bank besitzt eine
Abbuchungserlaubnis des Kontoinhabers.
Nein, besitzt sie nicht. LS nach dem Abbuchungsverfahren
werden nur in sehr seltenen und speziellen Fällen verwendet
(z.B. Anlagenleasing). Über dieses Verfahren zu reden lohnt
nicht, weil es so selten ist und ganz, ganz sicher im
konkreten Fall nicht zur Anwendung kam.
Das Standardverfahren ist das Einzugsermächtigungsverfahren.
Hier liegt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung vor
- oder eben nicht. Keine der an der Zahlung beteiligten Banken
prüft diese Einzugsermächtigung und ist dazu auch nicht
verpflichtet. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich
lediglich, keine LS einzureichen, wenn ihm keine schriftliche
Einzugsermächtigung vorliegt. Ob er sich daran hält, kann
letztlich nur derjenige beurteilen, bei dem die Zahlung
abgebucht wird.
von Der Frank Datum: 22.5.2005 21:05 Uhr Gelesen: 132 mal
Hallo,
ui… folgendes Szenario ist meinem kranken Geist entsprungen: das Konto einer kleinen Firma sei per Lastschrift um etwa 1000EUR erleichtert worden. Da keine solche Lastschrift von der Firma veranlasst wurde, wird die Abbuchung umgehend storniert. Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer Homepage und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen werden koennen. Koennte die Firma irgendwie verhindern, dass sowas bald wieder passiert, evtl. dann mit kleineren Betraegen, die nicht so schnell bemerkt werden?
Danke fuer Meinungen,
Gruss vom Frank.
So steht das in dem Posting
Wo um Himmelswillen kommt denn jetzt deine Einzugermächtigung her, davon war in der fragestellung überhaupt nicht die Rede, es sind nur deine Rückzugefechte.
Von mir aus muss ein Gegner nicht erfahren, daß ich Ihn besiegt habe.
Jakob
Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Die schmerzhaft leiden, sind die anderen. (Paul-Henri Spaak)
Das steht zwar alles im FAQ-Text, aber ich habs dann noch
einmal umformuliert.
Schlauspieler lassen sich nicht daran hindern ihre Unwissenheit in bedeutende Worte zu fassen.
C.
Grundlagen Zahlungsverkehr Teil 3
So steht das in dem Posting
Wo um Himmelswillen kommt denn jetzt deine Einzugermächtigung
her, davon war in der fragestellung überhaupt nicht die Rede,
Davon braucht nicht die Rede zu sein, denn das andere Verfahren - ich glaube, das erwähnte ich beiläufig - wird praktisch nicht verwendet. Um am LS-Abbuchungsverfahren als Einreicher teilzunehmen, muß man eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank abschließen und zwar eine andere, als die für das Einzugsermächtigungsverfahren. Ein Betrüger würde das niemals beantragen, weil das auffallen und Fragen nach sich ziehen würde.
Weiterhin tragen LS nach dem Abbuchungsverfahren eine EDV-mäßige Kennung, die dazu führt, daß die LS bei der Bank des Zahlungspflichtigen aufpoppt. Da diese LS so selten vorkommen, wird auch ohne Ausnahme geprüft, ob ein Abbuchungsauftrag vorliegt (woher Du die 100 Euro als Grenze hst, ist mir ohnehin schleierhaft - unabhängig was für ein Zahlungsverkehrsverfahren Du meinst).
Es ist somit absolut ausgeschlossen, daß eine LS mit Abbuchungsauftrag in betrügerischer oder sonstwie ungerechtfertigter Weise eingereicht, weitergeleitet und dem Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird.
Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der
Kranke leidet niemals unter ihr. Die schmerzhaft leiden, sind
die anderen. (Paul-Henri Spaak)
Mich stört nicht Deine Dummheit - über deren Ausmaß ich nicht urteilen kann - sondern Deine Uneinsichtigkeit. Es ist nicht schlimm, wenn man sich im Eifer des Gefechtes mal vertut oder über Sachen schreibt, von denen man entgegen der Selbsteinschätzung keine Ahnung hat. Dann sagt man aber irgendwann „ups, sorry“ und geht seines Weges.
Bei Dir muß man inzwischen schon Vorsatz unterstellen.
C.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Bitte halte dich an das Ausgangsposting und nicht an Deine eigenen dummen Streiche.
Es interessiert überhaupt nicht was gang und gäbe sondern was gefragt wurde. Interpretationen sind und waren da unnötig.
EXC Note 6 setzen
Jakob
Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur.
–Friedrich der Große–
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
So steht das in dem Posting
Wo um Himmelswillen kommt denn jetzt deine Einzugermächtigung
her, davon war in der fragestellung überhaupt nicht die Rede,
es sind nur deine Rückzugefechte.
Ich glaube nicht, daß der ursprüngliche Fragesteller den genauen Unterschied zwischen einer EE und einem Abbucher kennt.
Er wurde in dem fiktiven Beispiel mit einem Betrag belastet. Für den Normalverbraucher ist alles eine Abbuchung was von seinem Konto weggeht. Oftmals meint er damit sogar eine Überweisung, die er selber getätigt hat.
Daß im Hintergrund eine EE, ein Abbucher und eine Überweisung drei völlig unterschiedliche Dinge sind, ist den meisten vollkommen wurscht. Von Konto abgebucht ist abgebucht.
Es bedarf sehr oft einer Rückfrage an den Kunden bis man mal rausgekriegt hat, was er denn nu tatsächlich meint, wenn er anruft und sagt: Warum wurden mir am soundso vielten, soundso viele EURonen abgebucht.
Gruß
edith
Ein Sternchen - weil hilfreich!
owT.
GUCK DU AUCH
Hallo,
Nochmal: Die ausführende Bank besitzt eine
Abbuchungserlaubnis des Kontoinhabers.
DAVON IST IM AUSGANGSPOSTING IN KEINER WEISE DIE REDE!!!
HALT DICH BITTE AN DEN TEXT - UND VERGISS DAS DENKEN DABEI NICHT!!!111!
Malte.
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Es interessiert überhaupt nicht was gang und gäbe sondern was
gefragt wurde. Interpretationen sind und waren da unnötig.
Hoffentlich ziehst Du jetzt bald mal den Schwanz ein und machst Dich winselnd vom Acker.
exc hat die einzig sinnvolle Antwort auf das einzig sinnvolle Problem gegeben, das sich hinter dem Ursprungsposting verbarg. Alles andere ist Unfug, und zwar grober.
Ciao, Wotan
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Bitte halte dich an das Ausgangsposting und nicht an Deine
eigenen dummen Streiche.
Es interessiert überhaupt nicht was gang und gäbe sondern was
gefragt wurde. Interpretationen sind und waren da unnötig.
Daß Du derjenige bist, der da was interpretiert hast, hat Dir Edith ja schon erklärt. Wie gesagt: Wär ja alles nicht schlimm, wenn es ein Einzefall gewesen wäre oder Du es nach meinen Erläuterungen drangegeben hättest.
Auch ein Zitat von mir: Nun ham wer den Salat. (Volksweisheit)
C.
@MOD/@TEAM: Bitte Artikelbaum abschliessen
Hi,
die richtige Antwort wurde schon geben
und Schmeicheleien und Zitate wurden wohl genug getauscht.
Daher möchte ich anregen, diesen Artikelbaum zu schliessen.
Vielen Dank
Schönen Gruß
Chris
Hallo,
Nochmal: Die ausführende Bank besitzt eine
Abbuchungserlaubnis des Kontoinhabers.
**
Eben und die Bank hat ausgeführt und durfte das nicht, weil die ausführende Bank keine Abbuchungserlaubnis des Kunden hatte!!!
Deshalb kan man die Bank abmahnen in Zukunft nicht mehr zu sündigen
kucks Du
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
und dann kommt noch das falsche posting von littlePanda
meint Die Bank kann gar nichts prüfen.
Wie sollte sie denn das auch tun?
Indem Die Bank die Erlaubnis des Kunden prüft die muss nämlich vorliegen. Lag aber nicht vo also klipp und klar Fehler der Bank.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
**
Jakob
Also erst Gehirn anmachen und dann schreiben.
DAVON IST IM AUSGANGSPOSTING IN KEINER WEISE DIE
REDE!!!
Eben
HALT DICH BITTE AN DEN TEXT - UND VERGISS DAS DENKEN DABEI
NICHT!!!111!
Malte.
woher haben wir das denn schon
Hi
So steht das in dem Posting
Wo um Himmelswillen kommt denn jetzt deine Einzugermächtigung
her, davon war in der fragestellung überhaupt nicht die Rede,
es sind nur deine Rückzugefechte.
Ich glaube nicht, daß der ursprüngliche Fragesteller den
genauen Unterschied zwischen einer EE und einem Abbucher
kennt.
Das spielt auch keine Rolle,
_(Hallo,
ui… folgendes Szenario ist meinem kranken Geist entsprungen: das Konto einer kleinen Firma sei per Lastschrift um etwa 1000EUR erleichtert worden. Da keine solche Lastschrift von der Firma veranlasst wurde, wird die Abbuchung umgehend storniert. Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer Homepage und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen werden koennen. Koennte die Firma irgendwie verhindern, dass sowas bald wieder passiert, evtl. dann mit kleineren Betraegen, die nicht so schnell bemerkt werden?
Danke fuer Meinungen,
Gruss vom Frank.)_
Das war die Frage
Und das ist die einzige richtige Antwort
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Abbuchungsauftrag
Die zweite, nicht so häufig benutzte, Form der Lastschrift ist die mittels Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung liegt hier der Zahlstelle, also der Bank des Zahlungspflichtigen, ein Auftrag vor, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.
Und wenn die die Abbuchung nicht prüft hat die Bank Pech
Alles andere Geplänkel von EXC Wotan Malte und Dir und hineininterpretieren von Einzugsermächtigung und Unmöglichkeit der Prüfung und sowas war gelinde gesagt Unsinn.
Jakob
Er wurde in dem fiktiven Beispiel mit einem Betrag belastet.
Für den Normalverbraucher ist alles eine Abbuchung was von
seinem Konto weggeht. Oftmals meint er damit sogar eine
Überweisung, die er selber getätigt hat.
Daß im Hintergrund eine EE, ein Abbucher und eine Überweisung
drei völlig unterschiedliche Dinge sind, ist den meisten
vollkommen wurscht. Von Konto abgebucht ist abgebucht.
Es bedarf sehr oft einer Rückfrage an den Kunden bis man mal
rausgekriegt hat, was er denn nu tatsächlich meint, wenn er
anruft und sagt: Warum wurden mir am soundso vielten, soundso
viele EURonen abgebucht.
Gruß
edith
@exc littlePanda ist schon zurückgerudert die hat
littlePanda ist schon zurückgerudert die hat es wenigstens gemerkt.
kuck mal
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Alles andere Geplänkel von EXC Wotan Malte und Dir und
hineininterpretieren von Einzugsermächtigung und Unmöglichkeit
der Prüfung und sowas war gelinde gesagt Unsinn.
Edith hat Dir m.E. ganz gut erklärt, wie schlampig die Kunden aus Unwissenheit mit Fachbegriffen umgehen. Da wird gerne mal von Abbuchungserlaubnis gesprochen, wenn Einzugsermächtigung gemeint ist oder von Überweisung, wenn Lastschrift gemeint ist. Die ständige Verwechslung von Garantie und Sachmangelhaftung sollte Dir auch nicht entgangen sein. Der kundige Leser weiß meist schnell, was gemeint ist. So auch hier. Fakt ist, was anderes als eine Einzugsermächtigungs-LS kann er nicht gemeint haben.
Daß Du auf einer falsch verwendeten Vokabel herumreitest, kann nur daran liegen, daß Du keine Ahnung von der Materie hat, was ja nicht schlimm wäre, wenn …s.o.
Du hast übrigens in diesem Thread ebenfalls diverse Begriffe durcheinander geworfen, daß es eine wahre Pracht ist. Am besten gefällt mir noch der Überweisungsträger für eine Lastschrift. Daß ein Beleg für den Lastschrifteinzug (sofern man den beleghaft durchführt) keine Unterschrift trägt, ist Dir offensichtlich unbekannt.
Daher meine Diagnose: Keine Ahnung aber großes Selbstbewußtsein.
C.
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gibbet dran
littlePanda ist schon zurückgerudert die hat es wenigstens
gemerkt.
Da rudert niemand zurück, da erklärt Dir jemand, wieso Du auf den falschen Dampfer geraten bist.
Und jetzt ist a Ruh.
Du interpretierst…
Hi
littlePanda ist schon zurückgerudert die hat es wenigstens
gemerkt.
…schon wieder etwas völlig falsch.
Wenn Du mein Posting nicht verstehst, dann ist wohl in diesem Fall Hopfen und Malz verloren.
Gruß
Edith
Hallo,
Daher möchte ich anregen, diesen Artikelbaum zu schliessen.
da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Aber das Blech, das Jakob in den Rechts-Brettern verzapft sollte schon ausdiskutiert werden. Es ist nicht unproblematisch, wenn man es unkommentiert stehen lässt.
Gruß
Johannes
Hallo Johannes,
ich bitte um Verständnis, wenn ich solche Postings
dieser Art bewußt allgemein und möglichst objektiv halte.
Auch denke ich, es wurde genug ausdiskutiert.
Es gibt ja immer noch die Möglichkeit,
direkt per Email miteinander zu kommunizieren.
Schönen Gruß
Chris
Nebenbei:
„“"""„Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer Homepage
und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen werden
koennen. „““""
Das ist keine Antwort auf meine Frage gewesen…
Das kommt davon wenn man sich an Wörtern aufhält
…anstatt sich mit dem Inhalt zu befassen.
ui… folgendes Szenario ist meinem kranken Geist entsprungen:
das Konto einer kleinen Firma sei per Lastschrift um etwa
1000EUR erleichtert worden. Da keine solche Lastschrift von
der Firma veranlasst wurde, wird die Abbuchung umgehend
storniert. Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer
Homepage und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen
werden koennen. Koennte die Firma irgendwie verhindern, dass
sowas bald wieder passiert, evtl. dann mit kleineren
Betraegen, die nicht so schnell bemerkt werden?
Da du ja aufgrund des Wortes „Abbuchung“ sofort auf den Abbuchungsauftrag abstellst, frage ich dich wie das mit einer Stornierung der Buchung einhergeht? IS NICHT - heißts beim Abbuchungsauftrag.
Vielleicht solltest du dir einfach mal im Brett deutsche Sprache den allgemeinen Sprachgebrauch des Wortes Abbuchung erläutern lassen.
Nebenbei:
Was mich an der ganzen Diskussion hier am meisten ärgert ist, dass du ins altbekannte Stilmuster zurückfällst, dass einen nur dazu bringt sich zu fragen warum man bei w-w-w so was ertragen muss und ob man dich nicht mal wieder vor die Tür setzen solte.
Jetzt ging es so lange gut… was ist denn passiert?
Gruß Ivo