Unberechtigte Lastschrift vom Geschaeftskonto

Hallo,

ui… folgendes Szenario ist meinem kranken Geist entsprungen: das Konto einer kleinen Firma sei per Lastschrift um etwa 1000EUR erleichtert worden. Da keine solche Lastschrift von der Firma veranlasst wurde, wird die Abbuchung umgehend storniert. Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer Homepage und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen werden koennen. Koennte die Firma irgendwie verhindern, dass sowas bald wieder passiert, evtl. dann mit kleineren Betraegen, die nicht so schnell bemerkt werden?

Danke fuer Meinungen,
Gruss vom Frank.

Hi,

werden koennen. Koennte die Firma irgendwie verhindern, dass
sowas bald wieder passiert, evtl. dann mit kleineren
Betraegen, die nicht so schnell bemerkt werden?

nein.

Gruß,
Christian

Stimmt!

nein.

bevor das wieder einer als Unflätigkeit von dir auslegt: Es ist definitiv die einzig richtige Antwort.

Gruß Ivo

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht dazu besteht.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage
der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden
idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht
dazu besteht.

Welche Bank?

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage
der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden
idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht
dazu besteht.

Von vorne bis hinten falsch - aber wirklich alles. Herzlichen Glückwunsch!

C.

3 „Gefällt mir“

@IVO lesen sollte man können
„“"""„Die Bankverbindung der Firma stehe auf ihrer Homepage und haette hoechstwahrscheinlich dort entnommen werden koennen. „““""

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@EXC Von vorne bis hinten falsch

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage
der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden
idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht
dazu besteht.

Es steht da Abbuchung d.h. Die bezogene Bank muss prüfen ob der, der die Einziehung begehrt, dazu berechtigt ist.
Unterlässt Sie das muss Sie haften.
Beispiele gibts genug RTL hat´s mal geprüft Unterschrift auf einen Überweisungsträger Donald Duck er wurde von der Bank ausgeführt. Rate wer dann haftet bei Dir der Kontoinhaber. Ab da hast Du 2 Geheimnzahlen 1mal die Pin und das 2te Mal die Kontonummer. GRINS

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf und plündere Deines regelmäßig.

Jakob

Von vorne bis hinten falsch - aber wirklich alles. Herzlichen
Glückwunsch!

C.

Trotzdem falsch
Die Bank der Person die das Konto dort unterhält muss gar nichts prüfen - wie sollte sie auch, da das Geld eingezogen wird.

Die Bank des Einziehenden hat eine Vereinbarung mit diesem wonach er nur berechtigte LS einziehen darf.
Die Berechtigung muss sie nicht in jedem Einzelfall prüfen! Das wäre schlicht unmöglich.

Es würde allerdings möglicherweise Sinn machen, die Bank des einziehenden darauf hin zu weisen, dass der Einziehende gegen die LS-Vereinbarung verstoßen hat. Bei mehrmaligem Verstoß würde die Bank nun mal dafür sorgen, dass dieser eine Einziehende nie wieder LS über diese Bank einreichen kann.

Nur das schützt den Fragesteller nicht davor, dass andere seine Daten missbräuchlich verwenden.

Vielleicht solltest du besser schweigen wenn du von der Materie keine Ahnung hast.

Gruß Ivo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Lastschriften als solche

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage
der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden
idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht
dazu besteht.

Es steht da Abbuchung d.h. Die bezogene Bank muss prüfen ob
der, der die Einziehung begehrt, dazu berechtigt ist.

Nein, muß sie nicht und kann sie auch nicht.

Unterlässt Sie das muss Sie haften.
Beispiele gibts genug RTL hat´s mal geprüft Unterschrift auf
einen Überweisungsträger

Wir reden von Lastschriften, da gibt es keine Überweisungsträger.

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf
und plündere Deines regelmäßig.

Mal abgesehen davon, daß grenzüberschreitender Lastschriftverkehr noch nocht funktioniert: Genau aus dem Grund gibt das Widerspruchsrecht und aus dem Grund sollte man seine Kontoauszüge lesen.

C.

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf
und plündere Deines regelmäßig.

Versuch das doch mal… und du wirst feststellen, dass es im internationalen Zahlungsverkehr KEINE Lastschriften gibt.

Gruß Ivo

Nachtrag

Schon mal was von Pi´s law gehört?

Je hitziger die Diskussion wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß jemand den Namen des Diskussionsgegners in die Subject-Zeile übernimmt. Der, der das getan hat, hat automatisch verloren.

http://www.bruhaha.de/laws.html

3 „Gefällt mir“

LOL (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Völlig oT: kleiner Fanbrief

Hallo Christian und Ivo,

ich habe in letzter Zeit selten Zeit zu antworten. lese aber regelmäßig die Finanz- und BWL-Foren quer.

Mir fällt auf, dass es in den letzten Wochen wirklich eine Häufung von „undankbaren“ Fragestellern gab, die eine völlig korrekte und neutral formulierte Antwort als Anmaßung und als überheblich anprangern. Zum Ausgleich dafür gibt es jetzt von mir für Christians „nein“ ein Sternchen ; ).

Gruß
Ramona

Hi

Es steht da Abbuchung d.h. Die bezogene Bank muss prüfen ob
der, der die Einziehung begehrt, dazu berechtigt ist.

Die Bank kann gar nichts prüfen.
Wie sollte sie denn das auch tun?
Hast Du z.B. noch nie in einem Geschäft mit der Karte und der Unterschrift unter einem Formuluar bezahlt?
Dieses Formular kriegt die Bank niemals zu sehen.

Unterlässt Sie das muss Sie haften.
Beispiele gibts genug RTL hat´s mal geprüft Unterschrift auf
einen Überweisungsträger Donald Duck er wurde von der Bank
ausgeführt. Rate wer dann haftet bei Dir der Kontoinhaber.

Wenn er seine Kontoauszüge nicht regelmäßig überprüft dann ja. Der Kontoinhaber hat ja ein paar Wochen Zeit dazu.

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf
und plündere Deines regelmäßig.

Ich gebe Dir meine Kontonummer, wenn Du es schaffst mein Konto von den Bahamas aus zu plündern, dann ändere ich meine Meinung über die Pflicht der Banken zur Überprüfung bei Einziehungen.

Gruß
Edith

2 „Gefällt mir“

@little Panda Kuck Du
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/abbuchung.html

Abbuchungsauftrag

Die zweite, nicht so häufig benutzte, Form der Lastschrift ist die mittels Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung liegt hier der Zahlstelle, also der Bank des Zahlungspflichtigen, ein Auftrag vor, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.

Und wenn die die Abbuchung nicht prüft hat die Bank Pech
Kucks Du
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/abbuchung.html

Jakob
@IVO @EXC
Gegner glauben uns zu widerlegen, wenn sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsrige nicht achten.
Johann Wolfgang von Goethe

Hi

::Es steht da Abbuchung d.h. Die bezogene Bank muss prüfen ob

der, der die Einziehung begehrt, dazu berechtigt ist.

Weil die Bank die die Abbuchung zulässt vom Kontoinhabert die Erlaubnis dazu braucht.

Jakob

Die Bank kann gar nichts prüfen.
Wie sollte sie denn das auch tun?
Hast Du z.B. noch nie in einem Geschäft mit der Karte und der
Unterschrift unter einem Formuluar bezahlt?
Dieses Formular kriegt die Bank niemals zu sehen.

Unterlässt Sie das muss Sie haften.
Beispiele gibts genug RTL hat´s mal geprüft Unterschrift auf
einen Überweisungsträger Donald Duck er wurde von der Bank
ausgeführt. Rate wer dann haftet bei Dir der Kontoinhaber.

Wenn er seine Kontoauszüge nicht regelmäßig überprüft dann ja.
Der Kontoinhaber hat ja ein paar Wochen Zeit dazu.

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf
und plündere Deines regelmäßig.

Ich gebe Dir meine Kontonummer, wenn Du es schaffst mein Konto
von den Bahamas aus zu plündern, dann ändere ich meine Meinung
über die Pflicht der Banken zur Überprüfung bei Einziehungen.

Gruß
Edith

2 „Gefällt mir“

Die Bank abmahnen, daß solche Abbuchungen nur gegen Vorlage
der Erlaubnis zu erfolgen haben. Beträge unter 100 € werden
idR von den Banken nicht kontrolliert. Obwohl die Pflicht
dazu besteht.

Es steht da Abbuchung d.h. Die bezogene Bank muss prüfen ob
der, der die Einziehung begehrt, dazu berechtigt ist.

Nein, muß sie nicht und kann sie auch nicht.

Sie muss und kann

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/abbuchung.html

lächelt und geht

Jakob

Unterlässt Sie das muss Sie haften.
Beispiele gibts genug RTL hat´s mal geprüft Unterschrift auf
einen Überweisungsträger

Wir reden von Lastschriften, da gibt es keine
Überweisungsträger.

Hättest Du recht, dann mache ich auf den Bahamas ein Konto auf
und plündere Deines regelmäßig.

Mal abgesehen davon, daß grenzüberschreitender
Lastschriftverkehr noch nocht funktioniert: Genau aus dem
Grund gibt das Widerspruchsrecht und aus dem Grund sollte man
seine Kontoauszüge lesen.

C.

Grundlagen des Zahlungsverkehrs

Sie muss und kann

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/abbuchung.html

Da geht es um Lastschriften nach dem Abbuchungsverfahren. Im konkreten Fall ging es um eine Lastschrift nach dem Einzugsermächtigungsverfahren, das übrigens das einzige Verfahren ist, das einem Normalsterblichen jemals begegnen wird.

lächelt und geht

Ich spare mir jegliche Häme und verweise freundlich auf FAQ:843 Auch für Anfänger geeignet.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Gegner glauben uns zu widerlegen, wenn sie ihre Meinung
wiederholen und auf die unsrige nicht achten.

Das schlimme ist doch, daß man auf Dich achten mußt, weil Du hier regelmäßig so einen Murks verzapfst. Eigentlich™ müßte man Deine Artikel ignorieren oder besser gleich löschen.

C.

4 „Gefällt mir“

Eins hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allen Dingen hat er
Grenzen gesetzt - nur nicht der Dummheit.
Konrad Adenauer

Nochmal: Die ausführende Bank besitzt eine Abbuchungserlaubnis des Kontoinhabers.

Die erteilte Abbuchungserlaubnis muss sie prüfen.

Unterlässt sie das, muss Sie haften.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“