Unberechtigte Lohnpfändung

meine ex-frau hat letzte woche eine lohnpfändung beim amtsgericht
beantragt. der gerichtsvollzieher war auch schon bei meinem arbeitgeber. nun ist es so, dass ich zu den forderungen überhaupt nicht gefragt worden bin. sie sind nämlich so überhaupt nicht richtig, da ich meinen unterhaltsleistungen im vollen umfang nachgekommen bin. was muss ich jetzt auf die schnelle tun, damit die pfändung zumindest einmal ausgesetzt wird, um den sachverhalt zu prüfen. die mitgeschickte forderungsaufstellung ist falsch. warum ist sowas überhaupt möglich. eine lohnpfändung ist eine so schwerwiegende sache…warum kann man jemanden so ohne prüfung einfach in veruf bringen, ohne das es geprüft wird. was ist das für ein rechtsstaat…kann ich gegen sie in irgendeine weise vorgehen?

Guten Tag ersteinmal, ich heiße Rolf und Du?

Die Pfändung wurde vom Amtsgericht erlassen. Diese machen das mal nicht so einfach so ohne Grundlagen dafür zu haben. Es gibt dann sicherlich einen Rechtsanwalt der das angeleiert hat. Diesen kontaktierst Du einmal in dieser Angelegenheit. Der wird Dir dann den Standpunkt seiner Klientin mit der Forderung die eingepfändet wurde, erklären. Ich kann allerdings nicht glauben, das in dieser Angelegenheit keinerlei vorherigen Schriftverkehr oder ein Gerichtsurteil oder einen Mahn-bzw.Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Hier fehlt meiner Meinung nach sachdienliche Hinweise zu diesem Vorfall von Dir. Weil so einfach Dir nichts Mir nichts stimmt das Amtsgericht einer Pfändung nicht zu.

Einen sonntägigen Gruß

Rolf

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leider ist es wirklich so, dass es keinerlei vorangegangenen Schriftverkehr oder so gegeben hat…weder mit meiner ex, und erst recht nicht mit ihrer anwältin. die anwältin hat halt eine forderungsaufstellung nach den angaben meiner ex erstellt, und diese dann bei gericht eingereicht. dieser komplette vorgang lief ohne meine kenntnis ab. ich habe gestern den vollstreckungsbescheid erhalten, aus dem hervorgeht, dass der GV schon bei meinem arbeitgeber war. auch dieser hat mich nicht darüber informiert, obwohl ich ja am freitag auf der arbeit gewesen bin. also alles in allem…wie aus heiterem himmel. und wie gesagt…ohne grund, denn ich habe meine unterhaltsleistungen getätigt.

Na dann nichts wie zu einem Rechtsanwalt und diese Sache umgehend in Angriff nehmen. Bei dem Amtsgericht Pfändungsaussetzung beantragen.

Gruß

Rolf

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Hallo Alwin,

genau dieser Sachverhalt war bei einem Arbeitskollegen. Der ehemalige Ehepartner hat auf falscher Grundlage über einen Rechtsanwalt über das Gericht eine Lohnpfändung beantragt. Diese wurde auch getätigt. Info an den Betroffenen gleich Null. Er hat über ein Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung zur Absetzung durchgesetzt und anschließend gegen die Verfügung geklagt. Ergebnis war, daß die ehemalige Ehepartnerin die Kiste mit allen Kosten gefangen hat. Ihr Rechtsanwalt hat den Sachverhalt nicht geprüft, bevor die Verfügung über das Gericht ausgelöst wurde. Einige Rechtsanwälte wollen nur schnell Geld verdienen , nehmen ihre Arbeit nicht all zu ernst bzw. haben nicht die notwendigen Sachkenntnisse. Das Gericht selbst hat nicht die Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen. Es ist ein reiner Verwaltungsakt.
Dies wußte ich auch noch nicht.
Ich finde diese Art eigentlich unmöglich, da es Betriebleitungen gibt, die annehmen, daß ein Schreiben vom Gericht gleichbedeutend mit einem Schuldspruch ist. Noch schlimmer ist, daß der Betroffene nicht einmal eine Information geschweige denn eine Anhörung zum Sachverhalt erhält.
Das kann im Ernstfall von der Diffamierung bis zur Kündigung führen.
Diese Verfahrensart halte ich unbedingt für änderungswürdig.

Gruß Gert

Hallo!

Also im Zwangsvollstreckungsverfahren muss es leider so sein, dass die verpflichtete Partei überrascht wird.

Man kann aber nicht einfach mal so zum Gericht gehen und eine Zwangsvollstreckung beantragen, denn zwangsvollstrecken kann man immer nur einen Titel und dieser Titel wird der verpflichteten Partei wohl in der Regel bekannt sein.

Sollte aus welchen Gründen auch immer einmal eine Zwangsvollsreckung bewilligt werden ohne Titel oder eine Zwangsvollstreckung zu Gunsten einer bereits getilgten Forderung, dann gibt es entsprechende Rechtsbehelfe dagegen.

Gruß
Tom

Hi Tom,

Also im Zwangsvollstreckungsverfahren muss es leider so sein,
dass die verpflichtete Partei überrascht wird.

Einverstanden, wenn diese Partei noch in der Pflicht steht. In diesem Fall war die Pflicht bereits verwirkt. (Betrifft Unterhaltszahlung) Die einfordernde Partei hat wissentlich trotzdem solch ein Verfahren eingeleitet.

Man kann aber nicht einfach mal so zum Gericht gehen und eine
Zwangsvollstreckung beantragen, denn zwangsvollstrecken kann
man immer nur einen Titel und dieser Titel wird der
verpflichteten Partei wohl in der Regel bekannt sein.

Sicherlich hat mein Kollege den Unterhalt vorher über Jahre pünktlich bezahlt, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem er gemäß geltenden Recht nicht mehr zahlen brauchte.
Der von der Gegenpartei beauftragte Rechtsanwalt hat wohl die Rechtslage nicht beachtet, als er die Zwangsvollstreckung beantragte.

Sollte aus welchen Gründen auch immer einmal eine
Zwangsvollsreckung bewilligt werden ohne Titel oder eine
Zwangsvollstreckung zu Gunsten einer bereits getilgten
Forderung, dann gibt es entsprechende Rechtsbehelfe dagegen.

Was nützen diese Rechtsbehelfe, wenn vor dem Rechtsbehelf bereits die Pfändung mit den unbequemen Fragestellungen der Vorgesetzten erfolgt?
Selbst wenn man den gepfändeten Lohn recht schnell wieder zurück bekommt, steht der Mitarbeiter irgendwie am Pranger.

Gruß Gert