Hallo,
bei einer Person ist das Schreiben einer Inkassofirma eingegangen. Es handelt sich um eine - auch im Internet vieldiskutierte - Betrugsmasche.
Die Person hat keine Forderung, die noch zu begleichen wäre. Sie hatte auch keinen Kontakt zu der Inkassofirma oder zu dem Unternehmen, das als Gläubiger vermerkt ist. Es erfolgten jedoch vor einiger Zeit zwei unbestellte Warenlieferungen durch eine Schweizer Firma, die selbstverständlich nicht bezahlt wurden.
Die betroffene Person wird (vermutlich ergebnislose) Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Die Recherche hat jedoch ergeben, dass die Inkassofirma tatsächlich auch gerichtliche Mahnbescheide erwirkt und auch Kontopfändungen versucht.
Die Bankverbindung der betroffenen Person dürfte dem Inkassounternehmen (hoffentlich) nicht bekannt sein. Besteht trotzdem die Gefahr einer Kontopfändung? Kann man dem vorbeugen durch Kontaktaufnahme mit der Bank? Gibt es hinsichtlich eines möglichen Mahnbescheides etwas zu beachten, außer, dass man sofort Widerspruch einlegen sollte? Kann man selbst dem Inkassounternehmen eine Rechnung schicken (zB über x Euro wegen des Schriftkrams) und einen Mahnbescheid erwirken?
Gruß
Ultra
Hallo!
Warenlieferungen einer Schweizer Firma ?
Lass mich raten,welche es sein wird:
Provea SA, 1033 Cheseaux-s-Lausanne/Schweiz
MfG
duck313
Das wird doch nicht verraten! Dumm nur, dass auf dem Schreiben vom Inkasso weder Betrag noch irgendein sonstiger Bezug zu dieser Schweizer Firma hergestellt wird. Gläubiger soll irgendeine dreibuchstabige deutsche Firma sein.
PS: Braucht jemand Unterhosen?
Hi,
wenn irgendwann etwas mit einer Rechtshilfsbelehrung ankommt kann man dort ankreuzen: „Der Forderung wird widersprochen.“ Auf dieses schreiben muss man antworten.
Ansonsten kann man eine Menge in die Tonne kloppen.
Aber Gerichtsvollzieher Gerichten und Schreiben mit dieser Belehrung muss man antworten. Entweder mit dem Kreuzchen oder wenn die ganz aufdringlich werden mit der ganzen Geschichte.
Dann kann das Inkassounternehmen versuchen vor Gericht zu gehen. Da es an Beweisen für einen Vertrag mangeln dürfte wird dies wohl ins Leere gehen.
MFG
PS: Alles unter der Annahme, dass die Forderung tatsächlich nicht berechtigt ist.
wenn irgendwann etwas mit einer Rechtshilfsbelehrung ankommt
kann man dort ankreuzen: „Der Forderung wird widersprochen.“
Man kann außerdem auch noch ankreuzen, dass man die Überleitung ins streitige Verfahren beantragt. Auch das empfiehlt sich nur, wenn man sich sicher ist, dass die Forderung unbegründet ist. Dann aber hat dieses Kreuzchen eine nachhaltig erzieherische Wirkung auf die Abzocker.
Gruß
smalbop