Ich habe eine Mahnung einer Telefongesellschaft erhalten (Call-by-call-Dienst
für’s Internet).
(Es handelt sich um knapp 12 Euro, Rechnung vom April 2002!!!)
Die Kosten habe ich aber mit der Telefonrechnung bezahlt. Habe ich denen auch per
Mail mitgeteilt (auch, dass sie sich an die Dt. Telekom wenden sollen, die hat ja
ihr Geld!). Nun wollen die aber von mir Kopien der Rechnung und des
Kontoauszuges…
Ich bin mir übrigens 100% sicher, bezahlt zu haben! Rechnungsbetrag der Telekom
und Überweisungsbetrag identisch!!!
Fragen:
Ist deren Mahnung überhaupt noch zulässig (nach über einem Jahr!!)?
Verfällt der Zahlungsanspruch nicht nach einem Jahr?
Muß ich mich mit denen überhaupt auseinandersetzen?
(Schließlich habe ich ja bezahlt!)
Wer übernimmt die Kosten für „die Aktion“?
>> Bus zur City zum Copyshop hin und zurück = 3 Euro; Kopien der Rechnung (4
Seiten!) und des Kontoauszuges = ??? Euro; Briefmarke = 1 Euro.
Ich weiß, das ist eigentlich Killefitz (Kleinkram), aber es interessiert mich
halt!
(Habe ja nur zufällig noch die Rechnung zum Nachprüfen gehabt!!!)
Aber, ich habe doch bezahlt… warum muß ich denen das denn jetzt beweisen?
Ich meine, eigentlich könnte ich doch die Mahnung nehmen und in den Müll werfen,
oder nicht? Gibt es da so ein Gesetz wie Beweispflicht???
Mich ärgert halt die Rennerei und die Kosten (auch, wenn’s nur ein paar Euro
sind!!!)! Es geht in der Rechnung ja um nichtmal 12 Euro! Hahaha!
Naja, ich weiß wenigstens, bei welchem Call-by-Call-Anbieter ich mich in Zukunft
nicht mehr einlogge!
Aber, ich habe doch bezahlt… warum muß ich denen das denn
jetzt beweisen?
was ist die Alternative? Richtig: Zweite Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid und dann entweder Gerichtsverfahren (in dem Du wirst beweisen müssen, daß Du schon gezahlt hast) oder Zwangsvollstreckung.
Außerdem ist es viel einfacher, daß Du beweist, daß Du überwiesen hast, als daß der Verein Dir beweisen kann, daß Du nicht bezahlt hast.
Ich meine, eigentlich könnte ich doch die Mahnung nehmen und
in den Müll werfen,
Klar. Folgen siehe oben.
Gibt es da so ein Gesetz wie Beweispflicht???
Naja, derjenige, der einen Anspruch anmeldet, muß ihn entsprechend begründen/beweisen. Den Anspruch macht hier díe Telephonklitsche (Zahlung des Dienstleistungentgeltes) geltend, begründet mit Rechnung. Dein Beweis für die Zahlung der Entgeltes wäre ein Kontoauszug bzw. ein Zahlungsbeleg.
So aus der lamäng würde ich sagen, daß Du in der Beweispflicht bist.
Vor Jahren wollte Mobilcom noch angeblich ausstehende Zahlungen von mir einfordern. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, weil ich mir sicher war und auch Belege hatte, das ich alles bezahlt habe.
Irgendwann wurde dann ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Diesem schickte ich ein Fax mit dem einfachen Hinweis, das seitens des Unternehmens keine Forderungen mehr bestünden. Kein Beweis, keine Quittung, garnichts. Ich war der Meinung, wenn die was von mir wollen, müssen die schon zu mir kommen und die daraus entstehenden Kosten direkt mit einkalkulieren. Später kam dann der gerichtliche Mahnbescheid. Ich legte natürlich Widerspruch ein.
Das ist jetzt wie gesagt ein paar Jahre her und seitdem habe ich von denen nichts mehr gehört.
Ich kann daraus nur schliessen, das sie es einfach mal versuchen. Vielleicht ist der Kunde ja so dumm und reagiert auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht.
Du musst dir nur sicher sein, das du wirklich bezahlt hast und in der letzten Konsequenz die Belege auch vorlegen kannst.
Ich bin der Meinung, wenn manche Unternehmen keine Ordnung in ihrer Buchhaltung haben, sollen sie im Endeffekt auch draufzahlen.
Nachlaufen werde ich denen mit Sicherheit nicht. Schliesslich haben die eine (unbegründete) Forderung.
Du musst dir nur sicher sein, das du wirklich bezahlt hast und
in der letzten Konsequenz die Belege auch vorlegen kannst.
Ja, habe alles geprüft… Telekomrechnung und Kontoauszug vorhanden und Betrag
identisch.
Später kam dann der gerichtliche Mahnbescheid. Ich legte
natürlich Widerspruch ein.
Habe halt keinen Bock auf die hin- und herschreiberei…!
Das nervt echt!
Habe „denen“ jetzt erstmal eine E-Mail geschrieben (gestern) und gefragt, wer
denn die Kosten für Busfahrt zum Copyshop, die Kopien und die Briefmarke
übernimmt. Bisher keine Antwort…! Schaun’ wir mal!
was ist die Alternative? Richtig: Zweite Mahnung,
gerichtlicher Mahnbescheid und dann entweder Gerichtsverfahren
(in dem Du wirst beweisen müssen, daß Du schon gezahlt hast)
oder Zwangsvollstreckung.
Ja, Du hast ja recht! Genau das wird wohl auf mich zukommen, wenn ich mich quer
stelle!
Habe „denen“ jetzt erstmal eine E-Mail geschrieben (gestern) und gefragt, wer
denn die Kosten für Busfahrt zum Copyshop, die Kopien und die Briefmarke
übernimmt. Bisher keine Antwort…! Schaun’ wir mal!
Wenn ich es halt beweisen muß, dann werde ich denen halt die Kopien schicken!
Was soll’s!
Kann nur jedem empfehlen, die Telefonrechungen 2 Jahre aufzuheben!