Unberechtigte Nachzahlung!

Hallo alle,

Vor 3 monaten war ich noch arbeotslos (Hartz IV),und war bei der AOK in Schleswig-holstein wo ich auch wohnte.Nun habe ich mich seit Mai selbstständig gemacht und ich wohne in München. Wollte aber die Krankenkasse nicht wechseln,deshalb habe ich nun eine Freiwilige Krankenversicherung abgeschlossen,habe dabei die notwendigen Unterlagen aber erst diesen Monat der AOK eingereicht.Nun wollen sie mir die Beiträge seit April vom Konto abbuchen(über 800 Euro), wieso ist das möglich,ich habe ja erst jetztalles eingereicht und habe auch die Bestätigungerst heute bekommen.Noch eine Frage, könnte ich die Krankenkasse jetzt einfach kündigen??Oder sind da Fristen??

Gruss Skull

Hallo,
eine freiwillige Weiterversicherung schliesst sich nahtlos an eine Pflichtversicherung an. Da muss dann auch nahtlos (ggf. rückwirkend)
der entsprechende Beitrag gezahlt werden.
Wenn die Mitgliedschaft in der jetzigen Krankenkasse bereits seit
mindestens 18 Monaten besteht ist eine Kündigung möglich.
Erfolgt die Kündigung (schriftlich) noch im Juli, endet die
Mitgliedschaft bei der jetzigen kasse zum 30.09.2006.
Gruss
Czauderna

Hallo Skull,

diese Vorgehensweise der AOK ist korrekt und die Einzige die die AOK rechtmäßig durchführen kann.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur die Möglichkeit, eine bestehende Pflichtversicherung freiwillig fortzuführen. Die muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragt werden und die Versicherung schließt sich dann nahtlos an die Vorversicherung an. Da Du erst nach fast drei Monaten die freiwillige Mitglidschaft beantragt hast, beginnt nun die Versicherung rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsamt dich bei der AOK abgemeldet hat. Demnach musst Du auch seither Beiträge bezahlen.

Gruß aus Freiburg

Hans-Jürgen

Hallo Günter,

meines Wissens kann man doch auch vor Ablauf von 18 Monaten kündigen (als freiwillig Versicherter). Mann kann dann eben nur nicht zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln. Oder?

Viele Grüße
Florian

also meiner meinung nach kannst du mit zum ablauf des übernächsten monats kündigen. Musst Dir dazu die §§ 191 und 175 SGBV anschauen. Findest Du hier im Internet. Demnach gilt die 18 Monatsfrist nicht für Versicherungsberechtige, die keine (neue)Mitgliedschaft in einer Krankenkasse begründen wollen.

Bin zwar nicht Günther aber totzdem

Gruß aus Freiburg

Hallo,
machen wir mal ein Beispiel:
Mitglied in Kasse A ab 01.01.2006 (versicherungspflichtig)
Ab 01.01.2007 besteht Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung.
Wird dieser Anspruch wahrgenommen, endet die Bindefrist bei Kasse
A am 30.06.2007 (18 Monate).
Wird die freiwillige Weiterversicherung nicht wahrgenommen,
endet die Mitgliedschaft kraft Gesetz zum 31.12.2006.
Ab 01.01. ist eine Mitgliedschaft bei einer anderen gesetzlichen
Krankenkasse nicht möglich, nur PKV oder nix.
Würde nun zum 01.06.2007 wieder Krankenversicherungspflicht
eintreten, muesste wieder Kasse A genommen werden, dann könnte
im Juni zum 31.08.07 gekündigt werden.
Würde Krankenversicherungspflicht zum 01.07.2007 eintreten,
könnte neue Kasse gewählt werden.
Die gesetzliche Bindefrist gilt für die gesamte Mitgliedschaft, nicht
nur für den Status.
Gruss
Czauderna

Hallo!

So sehe ich das auch!

Viele Grüße
Florian